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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> Aufenthaltsdauer - Fehler in Botschaft
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Beitrag begonnen von douw am 13.11.2007 um 14:47:45

Titel: Aufenthaltsdauer - Fehler in Botschaft
Beitrag von douw am 13.11.2007 um 14:47:45
Hallo,

ich habe folgendes Problem:

Meine Freundin ist am 28.5.07 mit einem Schengenvisum in Deutschland eingereist. Sie war dann ununterbrochen bis 19.8.07 in Deutschland.

28.5.07 bis 19.08.07 = 84 Tage

Da manchmal von 90 Tagen bzw. 3 Monaten innerhalb 180 Tage bzw. 6 Monaten die Rede ist, war ich mir nicht sicher und habe vor der erneuten Beantragung eines Schengenvisums beim Auswärtigen Amt per Mail nachgefragt, wann die nächste Einreise möglich ist.

Als Antwort bekam ich dann folgendes:

28.05.07 - 23.11.2007 = 180 Tage
Einreise ab 24.11.2007

Wir haben dann auf der deutschen Botschaft in Bangkok ein Schengenvisum ab 24.11.07 bis 17.02.08 beantragt und auch bekommen. Das Visum wurde sogar ab 23.11. ausgestellt. Meine Freundin kommt am 24.11.07 in Frankfurt an.

Nachdem ich jetzt im Forum mehrere Threads gelesen habe,
z.B. diesen http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1182511976
bin ich mir nicht mehr sicher ob die Auskunft des Auswärtigen Amtes richtig war.

Was passiert jetzt bei der Einreise ? Meine Freundin hat ja noch 6 Tage von dem ersten Schengenvisum, d.h. die Einreise müsste auf jeden Fall funktionieren. Richtig ?
Was passiert nach den 6 Tagen ? Muss sie wieder ausreisen ?

Ich bin ziemlich ratlos und weiß nicht was ich tun soll. Die Umbuchung des Tickets ist auch mit Kosten verbunden. Der Fehler liegt doch bei der Botschaft, weil sie das Visum zu früh ausgestellt hat.

Ich bedanke mich jetzt schon für alle Antworten.

Gruß
douw

Titel: Re: Aufenthaltsdauer - Fehler in Botschaft
Beitrag von ChicaLoca am 13.11.2007 um 14:54:39
Was machst du dir 'nen Kopf?
Ich gehe mal davon aus, dass das erste Visum bereits schon abgelaufen ist - ob sie nun die 90 Tage genutzt hat oder nicht.
Im Visum steht doch immer drin, BIS WANN es GÜLTIG ist.
Z.B. gültig ab 01.05.2007, gültig bis 30.09.2007 für 90 Tage

Wenn sie in der Zeit nur 84 Tage genutzt hat, macht das doch nix.
Visum ist nach meinem Beispiel eh seit 01.10.2007 nicht mehr gültig.

Jetzt hat deine Freundin ein neues Visum, welches ab 23.11. gültig ist.
Fein, freu dich darauf, dass sie bald bei dir ist.

Ergo: alles im grünen Bereich - sonst hätte die Botschaft auch nicht erteilt

Titel: Re: Aufenthaltsdauer - Fehler in Botschaft
Beitrag von douw am 13.11.2007 um 15:01:15
Deswegen mache ich mir einen Kopf:

Zitat Daddy:
03.06.2006 bis 06.07.2006
Wenn der 03.06.2006 der Tag der zeitlich ersten Einreise ist, so wird ab hier ein halbes Jahr nach vorne gerechnet. In diesem Zeitraum darf man sich 90 Tage im Bundesgebiet aufhalten. Ende des Bezugszeitraums wäre dann der 02.12.2006

In unserem Fall:
28.05.2007 bis 19.08.2007
Der 28.05.2007 ist der Tag der zeitlich ersten Einreise. Ab hier wird 6 Monate nach vorne gerechnet, also ist der 27.11.2007 Ende des Bezugszeitraums. In diesem Zeitraum darf man sich 90 Tage im Bundesgebiet aufhalten. Danach müsste sie theoretisch wieder ausreisen, und wenn es nur 1 Tag ist, da es keine "erste Einreise" ist.

Titel: Re: Aufenthaltsdauer - Fehler in Botschaft
Beitrag von Daddy am 13.11.2007 um 15:26:09
Hi douw...

Du bringst da 2 Sachen etwas durcheinander ... die von dir zitierte Berechnung bezog sich auf visumsfreie Drittstaatsangehörige.

Da deine Freundin ein Visum besitzt, kannst diese Berechnung getrost vergessen... die entsprechenden Prüfungen wurden durch die Auslandsvertretung vorgenommen.

Gruß
Daddy

Titel: Re: Aufenthaltsdauer - Fehler in Botschaft
Beitrag von douw am 13.11.2007 um 15:40:47
Hi Daddy,

Prima! Gute Nachricht.

Trotzdem würde mich jetzt mal interessieren wie man das rechnet.

Erste Einreise + 6 Monate oder Erste Einreise + 180 Tage.

Titel: Re: Aufenthaltsdauer - Fehler in Botschaft
Beitrag von Daddy am 13.11.2007 um 16:02:28
Also -auch wenn es nicht zu deiem Ausgangspost passt- visumsfreie Drittstaatsangehörige können sich bis zu 3 Monate in einem Zeitraum von 6 Monaten in D aufhalten.

Ein Beispiel findest du Hier

Wo die Auslandsvertretung die 180 Tage her hat, müsste ein MA des AA beantworten können.

Gruß

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