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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Wie lange dauert die Bearbeitung der Klage ?
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Beitrag begonnen von Zubera am 08.11.2007 um 16:45:43

Titel: Wie lange dauert die Bearbeitung der Klage ?
Beitrag von Zubera am 08.11.2007 um 16:45:43
Hallo Zusammen,

mein Mann ist Kosovo-Albaner, wir haben im November 2007 in Prisren geheiratet. Wir mussten im Kosovo heiraten, da mein Mann nach 12 Jahren Asyl und Duldung  ins Kosovo zurückgehen musste. Und zu dem Zeitpunkt, wo er hier war, war ich noch nicht geschieden.  Der erste Antrag auf FZF nach der Hochzeit im November wurde von der Botschaft abgelehnt. Auch die Bemühungen der ABH fruchteten nicht, die Botschaft in Pristina blieb stur, so dass wir vor 5 Monaten eine Klage vor dem Verwaltungsgericht Berlin über einen Rechtsanwalt eingereicht haben. Der Grund der Ablehnung ist "Scheinehe". Nur, wie sollen wir beweisen, dass wir uns lieben und dass wir keine Scheinehe führen, wenn wir noch keinen Tag zusammen gelebt haben nach der Hochzeit ? Die Befragung war   wohl eine Katastrophe, so die ABH, denn die Botschaft hat große Differenzen in den Antworten gefunden. Jetzt hoffen wir auf die Entscheidung des Richters. Hat jemand Erfahrung, wie lange so eine Klage vor Gericht liegen kann und hat es schon einmal den Fall gegeben, dass man die Klage verloren hat ? Ich frage mich immer wieder, wie man das Gelingen einer Ehe beweisen soll, wenn man nicht zusammen lebt.
Für eure Antworten bin ich dankbar.
Lieben Gruß, Zubera

Titel: Re: Wie lange dauert die Bearbeitung der Klage ?
Beitrag von Zubera am 08.11.2007 um 17:11:02
Sorry, ich meinte, wir haben im November 2006 geheiratet, also vor einem Jahr !!

Titel: Re: Wie lange dauert die Bearbeitung der Klage ?
Beitrag von maki am 08.11.2007 um 17:40:35
So etwas kann sich über Jahre ziehen.


Zubera schrieb am 08.11.2007 um 16:45:43:
Ich frage mich immer wieder, wie man das Gelingen einer Ehe beweisen soll, wenn man nicht zusammen lebt.

Das ist nicht das Problem, der Botschaft ist es egal ob eure Ehe gelingt oder nicht.

Es geht darum, das man davon ausgeht, das ihr gar nicht vorhabt eine Ehe zu leben, sondern nur geheiratet habt um ihm ein Aufenthaltsrecht zu verschaffen.

Eines der wirksamstes Argumente wäre das du eine Zeit bei ihm in Serbien lebst, falls das möglich ist.


Titel: Re: Wie lange dauert die Bearbeitung der Klage ?
Beitrag von Zubera am 08.11.2007 um 18:05:51
Es wäre also wirksam, wenn ich hier meinen Lebensmittelpunkt und meinen festen Job aufgebe, zu ihm ziehe und dann zurückkomme und arbeitslos bin. Finde ich nicht so überzeugend. Da hoffe ich doch auf den Richter, der tiefer blickt und vielleicht sogar die individuelle Situation betrachtet. Noch bin ich Optimistin.

Titel: Re: Wie lange dauert die Bearbeitung der Klage ?
Beitrag von Toppy am 08.11.2007 um 18:46:25

maki schrieb am 08.11.2007 um 17:40:35:
Eines der wirksamstes Argumente wäre das du eine Zeit bei ihm in Serbien lebst, falls das möglich ist.

Es ist schon erstaunlich zu welchen Argumenten geraten werden muss um sein Bürgerrecht des GG in Anspruch zu nehmen.
Ich nehme allerdings an, das ihr bereits in Deutschland zusammen wart. Ansonsten wird die Haltung der Botschaft schon verständlicher.

Titel: Re: Wie lange dauert die Bearbeitung der Klage ?
Beitrag von Muleta am 08.11.2007 um 18:53:21

Zubera schrieb am 08.11.2007 um 18:05:51:
Da hoffe ich doch auf den Richter, der tiefer blickt und vielleicht sogar die individuelle Situation betrachtet. Noch bin ich Optimistin.


Euer Anwalt wird sich doch wohl die Akte schicken lassen. Dann sieht man das Ergebnis der Befragung und dann liegt es an Euch, die dortigen Widersprüche überzeugend aufzuklären. Habt Ihr Euch auf die Befragung denn nicht vorbereitet????

Muleta

Titel: Re: Wie lange dauert die Bearbeitung der Klage ?
Beitrag von Zubera am 08.11.2007 um 19:07:25
Ja, natürlich waren wir schon in Deutschland zusammen, konnten aber nicht heiraten, weil ich noch nicht geschieden war.

Auf die Befragung haben wir uns auch so gut es ging (telefonische Verständigung) vorbereitet. Leider wurden die wirklich wichtigen Fragen wie Augenfarbe, Schuh- und Konfektionsgröße etc, halt die Fragen, die eine enge persönliche Beziehung voraussetzen, nicht gestellt. Stattdessen Fragen wie: Namen der Eltern (bereits verstorben), Schulbildung, Ausbildung, haben Sie Verlobung (---) gefeiert. Also wirklich, Fragen, die so weit ab sind von unserer Beziehung. Naja, wir hoffen zutiefst, dass wir bald zusammen sein können.

Titel: Re: Wie lange dauert die Bearbeitung der Klage ?
Beitrag von Wassermann am 09.11.2007 um 08:26:58
Wieso sind Fragen nach Bildung und Ausbildung, wenn man eine gemeinsame Zukunft plant, noch dazu für einen von beiden in einem anderen Land, weit ab von einer (eurer) Beziehung? Und ob Verlobung gefeiert wurde, kann doch von Eheleuten wohl auch übereinstimmend zu beantworten sein ...

Titel: Re: Wie lange dauert die Bearbeitung der Klage ?
Beitrag von Zubera am 09.11.2007 um 17:34:01
Hallo Wassermann, dir und den anderen, die mir geantwortet haben, erstmal lieben Dank ! :)

Du hast Recht, dass die Fragen zur Ausbildung für eine gemeinsame Zukunft wichtig sind. Aber wir sind beide schon über 40 und haben unseren festen Beruf, den wir lieben. Die Ausbildungszeit liegt schon ewig zurück. Ich wurde z. B. gefragt, wie lange ich zur Schule gegangen bin. Da ich auch Ehrenrunden gedreht habe, über die ich mit meinem Mann bislang noch nicht gesprochen habe (weil ich es nicht wichtig finde),  er es also nicht wissen konnte, war da schon mal eine Nicht-Übereinstimmung. Aber das finde ich auch wirklich to-tal unwichtig. Warum wurden keine Fragen gestellt, anhand derer ich (wir) dokumentieren konnte(n) , dass wir schon Jahre zusammen waren, es noch sind und es auch immer bleiben wollen. Z. B. Fragen nach Geschmack, Hobbies, Interessen, was wir nicht mögen, Idealen, Vegetarier oder nicht, Bio oder nicht, usw. Statt dessen Fragen, wie heißen die Eltern, die schon lange nicht mehr leben und die mein Mann nie kennengelernt hat. Nun, die Befragung ist gelaufen. Aber was mich am meisten ärgert ist, dass ich als selbstbestimmender Mensch von einer Behörde bestimmt werde über mein Glück, mein Leben, meinen Partner. Sie unterstellen uns Betrug ohne uns zu kennen. Das ist unerhört, milde ausgedrückt.

Wir hoffen sehr, dass die Warterei ganz ganz bald ein Ende hat.

Liebe Grüße
Zubera

Titel: Re: Wie lange dauert die Bearbeitung der Klage ?
Beitrag von Wassermann am 13.11.2007 um 07:52:14
Deine Erklärung, die Ausbildungs- und Schulzeit liegt schon so lange zurück und ist daher selbst Dir nicht mehr richtig erinnerlich, geschweige denn Deinem Mann, finde ich sehr glaubhaft und hast Du hoffentlich dort auch so vorgetragen. Ich kann mir vorstellen, dass das auch dem Befrager einleuchtet und diesbezüglich Differenzen in den Aussagen nicht schwerwiegend sind.
Gab es nicht die Möglichkeit, im Vorfeld anhand von Fotos o. ä. zu dokumentieren, dass ihr schon Jahre zusammen seid?
Die Behörde unterstellt Euch nichts, sie prüfen nur wie bei allen anderen auch und ich drücke Euch die Daumen, dass die Prüfung letztendlich zu einem baldigen positiven Ergebnis führt!

Titel: Re: Wie lange dauert die Bearbeitung der Klage ?
Beitrag von Zubera am 14.11.2007 um 16:49:39
Hallo Wassermann,

vielen Dank für deine Aufmunterung. Jedoch glaube ich nicht, dass die Behörde uns nichts unterstellen will. Tut sie doch. Wenn sie uns persönlich sprechen würde, wüsste sie sofort, dass wir keine Scheinehe führen wollten und werden. Leider können wir noch gar keine Ehe führen, lediglich telefonieren. Die Reisen zu meinem Mann sind zu teuer, da das Geld für die Klage, Rechtsanwalt, Telefonate und die Miete, die eigentlich geteilt werden soll, draufgeht.

Liebe Grüße, Zubera

Titel: Kann man eine Klage verlieren ?
Beitrag von Zubera am 21.11.2007 um 17:30:27
Hallo Ihr Lieben,

ich hatte ja schon mal geschrieben, dass wir seit über einem Jahr darauf warten, dass mein Mann einreisen darf.
Nun stelle ich mir die Frage, ob er überhaupt Erfolg hat, wenn er beim Verwaltungsgericht in Berlin eine Klage eingereicht hat. Und was passiert, wenn er verliert, oder kann man die Klage gar nicht verlieren ? Der Grund zur Ablehnung war, wie bereits geschrieben, Verdacht auf Scheinehe und Erschleichung des Daueaufenthaltrechts.
Und was kostet es, wenn man verliert ? Hat es Sinn und Erfolg, das Negativergebnis abzulehnen ?

Für Eure Antworten danke ich Euch jetzt schon.

Liebe Grüße, Zubera

Titel: Re: Kann man eine Klage verlieren ?
Beitrag von Ernas am 21.11.2007 um 17:51:11
nee, kann man nicht, es ist einfach unmoeglich, denn wo kaemen wir denn hin, wenn das VG Berlin nicht alle Visa erteilen wuerde, die die Botschaften ablehnen  ;D [sens=sensationell.gif] :rofl2: :rofl2: :rofl2: so eine Frage habe ich noch nie gehabt, das gibt es nur hier  :uboard

sorry, wollte dich natuerlich nicht veraeppeln

Titel: Re: Kann man eine Klage verlieren ?
Beitrag von Zubera am 21.11.2007 um 17:55:53
Sehr witzig, Ernas.

Du warst wohl noch nie in einer verzweifelten Situation diesbezüglich. Und ich bin eben auch kein Experte.

Zubera

Titel: Re: Kann man eine Klage verlieren ?
Beitrag von fons am 21.11.2007 um 18:06:01
Die deutliche Mehrheit der Klagen wird abgewiesen.
Wenn ihr den Verdacht auf Schein-/Zweckehe nicht
ausräumen könnt, dann verliert er eben die Klage.


Zubera schrieb am 21.11.2007 um 17:30:27:
Hat es Sinn und Erfolg, das Negativergebnis abzulehnen ?  

Die Frage versteh nun ich nicht  :gruebeln

Titel: Re: Kann man eine Klage verlieren ?
Beitrag von Noahpapa am 21.11.2007 um 18:09:56

Zubera schrieb am 21.11.2007 um 17:30:27:
Nun stelle ich mir die Frage, ob er überhaupt Erfolg hat, wenn er beim Verwaltungsgericht in Berlin eine Klage eingereicht hat.


Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand.


Zubera schrieb am 21.11.2007 um 17:30:27:
Und was kostet es, wenn man verliert ?

Das dürfte dein Rechtsbeistand besser beantworten können.


Zubera schrieb am 21.11.2007 um 17:55:53:
Sehr witzig, Ernas.


Sie hat ausdrücklich gesagt, dass Sie dich nicht veräppeln will.
Komm, das Leben ist schon schwer genug. Deine Frage hat sicherlich viele zum Lächeln gebracht, und Ernas hat sich getraut zu posten (hat bestimmt mach anderen auch in den Fingern gejuckt. ;)

Liebe Grüße aus der Sonne in das vorweihnachtliche D.


Titel: Re: Kann man eine Klage verlieren ?
Beitrag von Zubera am 21.11.2007 um 18:11:06
Hallo Fons,

ich wollte wissen, ob man, wenn die Klage keinen Erfolg hat, noch einmal klagen kann z. B. ? Ich weiß, dass ich nicht so negativ denken sollte, aber mein Mann hat vor 6 Monaten die Klage in Berlin über einen Anwalt eingereicht. Ich wundere mich nur, dass es so lange dauert. Ob es vielleicht sein kann, dass er die Klage verliert. Und was passiert dann ? Schließlich haben wir beide so eine Situation noch nicht erlebt.

LG, Zubera

Titel: Re: Kann man eine Klage verlieren ?
Beitrag von Einbeck am 21.11.2007 um 18:12:10
Warum hast Du eigentlich Deinen Thread

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1194536743/0#0

nicht einfach weitergeführt?

Titel: Re: Kann man eine Klage verlieren ?
Beitrag von Ernas am 21.11.2007 um 18:12:57

Zubera schrieb am 21.11.2007 um 17:55:53:
Sehr witzig, Ernas.
Zubera


tut mir echt leid Zubera, wollte Dich echt nicht veraeppeln und jetzt haben die anderen auch noch Deine Fragen beantwortet.

Titel: Re: Kann man eine Klage verlieren ?
Beitrag von Zubera am 21.11.2007 um 18:19:25
@ Einbeck
Ja, hätte ich machen sollen, aber ich bin noch nicht so fit in den Forumsanwendungen. Es ist mein erstes Forum. Aber ich bin nach wie vor begeistert und schaue fast täglich rein.

@ernas

ok, ich verzeihe dir....

Titel: Re: Wie lange dauert die Bearbeitung der Klage ?
Beitrag von fons am 21.11.2007 um 18:27:14
Ich hab die 2 freds mal verbunden.

Titel: Re: Kann man eine Klage verlieren ?
Beitrag von Muleta am 21.11.2007 um 19:08:22

Noahpapa schrieb am 21.11.2007 um 18:09:56:
Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand.


da muss ich jetzt mal energisch widersprechen. Es gibt zwar einzelne Richter bzw. Kammern, die ihre Urteile mit dem Würfel fällen, aber bei einer sorgfältig vorbereiteten und durchgeführten Klage, stehen die Chancen allemal wesentlich besser als bei einem "zur Begründung der Klage wird auf die Akten verwiesen" (=Anwalt ist zu faul, selbst hinein zu schauen und damit zu argumentieren) und "ich bitte um antragsgemäße Entscheidung" (=Anwalt hat keine Ahnung von der Rechtslage und kann daher eine präzise Forderung weder aufstellen noch begründen, daher die Bettelei).


Zitat:
[Kosten]Das dürfte dein Rechtsbeistand besser beantworten können.


so schwierig ist es nicht:

Streitwert:5000,00 €      
Anzahl Auftraggeber: 1      
     
1. Instanz:      
3,0 Gebühren Gerichtskosten gem. § 3 GKG      363,00 €
2,5 Rechtsanwaltsgebühren Mandant gem. § 13 RVG      752,50 €
Auslagen:      20,00 €
Netto:      772,50 €
19 % USt.:      146,78 €
Summe 1. Instanz:      1282,28 €

zzgl. Reisekosten und sonstige Auslagen bei Abrechnung nach gesetzlichen Gebühren. Wenn eine Vergütungsvereinbarung existiert, ist dort nach zu lesen.


Zubera schrieb am 21.11.2007 um 18:11:06:
ich wollte wissen, ob man, wenn die Klage keinen Erfolg hat, noch einmal klagen kann


nein. Wenn die erste Instanz verloren geht, kann noch Berufungszulassung beantragt werden. Das ist aber nur bei schweren Fehlern des Gerichts möglich, die Dein Anwalt ggf. schon in der ersten Instanz provozieren muss. Danach ist im Wesentlichen Schluss. Es kann aber ein neuer Antrag gestellt werden (Botschaft) und wenn der abgelehnt wird, könnte erneut geklagt werden. Macht natürlich nur Sinn, wenn sich an den wesentlichen Umständen dann auch etwas geändert hätte.

Und noch zur eigentlichen Frage:

bei einem Urteil in einem Visumsverfahren verliert eigentlich immer eine Seite. Insofern werden, je nach Standpunkt, alle Klagen verloren und gewonnen.

Muleta

Titel: Re: Kann man eine Klage verlieren ?
Beitrag von Eduard am 21.11.2007 um 19:57:58

fons schrieb am 21.11.2007 um 18:06:01:
Die deutliche Mehrheit der Klagen wird abgewiesen.
Wenn ihr den Verdacht auf Schein-/Zweckehe nicht
ausräumen könnt, dann verliert er eben die Klage.


Ist das wirklich so? Das Fortbestehen des Verdachts reicht aus, um das Visum endgültig abzulehnen?  :o

Wie läuft so ein Verfahren eigentlich ab? Wird nur nach Aktenlage entschieden oder gibt es auch eine richtige Hauptverhandlung mit Anwesenheit des Antragstellers und der Ehefrau als Zeugin?

Eduard

Titel: Re: Wie lange dauert die Bearbeitung der Klage ?
Beitrag von Zubera am 21.11.2007 um 20:16:42
@ fons,

Du schreibst, wenn wir den Verdacht auf Scheinehe nicht ausräumen können, dann verliert mein Mann die Klage eben.

Wie - bitteschön - sollen wir denn den Verdacht ausräumen, wenn wir keine Ehe führen dürfen ? Wenn wir erstmal zusammen sind, werden wir ja geprüft, das wurde uns schon angekündigt. Können sie ja auch. Und werden sehen, dass wir keine Scheinehe führen. Aber dazu muss er ja erstmal einreisen dürfen. Ich verstehe diese Denke nicht !!

Zubera

Titel: Re: Kann man eine Klage verlieren ?
Beitrag von Muleta am 21.11.2007 um 20:19:19

Eduard schrieb am 21.11.2007 um 19:57:58:
Ist das wirklich so? Das Fortbestehen des Verdachts reicht aus, um das Visum endgültig abzulehnen?


das ist zumindest seit August 2007 höchst umstritten und wird wohl in Kürze auch in Berlin zur Entscheidung gelangen. Vgl. § 27 Abs. 1a Nr. 1 AufenthG, insbes. das erste Wort.

Muleta

Titel: Re: Wie lange dauert die Bearbeitung der Klage ?
Beitrag von schnucki am 21.11.2007 um 20:56:06
Unsere Klage in Berlin wurde im Oktober 2005 eingereicht.
Uns wurde auch eine Scheinehe unterstellt.
Im August 2006 hatten wir eine zweite Befragung,diewieder eine Ablehnung des Visums brachte.

Die Klage lief weiter und im Juni 2007 hatten wir endlich Termin.

Dieser wurde nach über 2 Stunden zu unseren gunsten entschieden.
Mein Mann durfte anfang Juli einreisen.

Bis jetzt hat uns noch kein Amt kontrolliert.........

Titel: Re: Wie lange dauert die Bearbeitung der Klage ?
Beitrag von thom am 21.11.2007 um 20:57:50

fons schrieb am 21.11.2007 um 18:06:01:
Die deutliche Mehrheit der Klagen wird abgewiesen.

immerhin ca. 40% enden mit Visumerteilung - also soo schlecht ist die Quote nicht

Titel: Re: Wie lange dauert die Bearbeitung der Klage ?
Beitrag von Zubera am 21.11.2007 um 21:23:07
@ schnucki,


das hört sich ja gut an, ganz herzlichen Glückwunsch !  :) :) :) :) :) :)


Ich wünschte, wir wären auch soweit !!!


Zubera

Titel: Re: Wie lange dauert die Bearbeitung der Klage ?
Beitrag von DonCamillo am 22.11.2007 um 07:28:51

Zubera schrieb am 21.11.2007 um 17:30:27:
oder kann man die Klage gar nicht verlieren ?


Das wär aber in der Tat zu einfach:
Entscheidung nicht genehm - Klage einreichen - automatisch gewonnen !
Cool !  ;)

Vor Gericht gewinnt der, der im Recht ist !


DC

Titel: Re: Wie lange dauert die Bearbeitung der Klage ?
Beitrag von Wassermann am 22.11.2007 um 07:51:40
Vielleicht solltet ihr Eure ganze Energie jetzt lieber darauf verwenden, Nachweise dafür zu sammeln, die den Scheineheverdacht ausräumen. Dann ist die Wartezeit einigermaßen sinnvoll genutzt. Ihr werdet ja häufig miteinander kommunizieren und dies entsprechend nachweisen können, zudem sollte die Zeit zum Deutschlernen genutzt werden und auch aus Vorehezeiten noch Indizien gesammelt werden!
Spekulationen über den Ausgang der Klage helfen doch keinem weiter.

Titel: Re: Wie lange dauert die Bearbeitung der Klage ?
Beitrag von schnucki am 22.11.2007 um 09:59:58
Vielen Dank,Zubera.

Es war aber auch ein hartes stück Arbeit,den Richter davon zu überzeugen,das es keine Scheinehe ist.

Was Wassermann geschrieben hat,kann ich dir nur empfehlen.
Tue alles,was eine Scheinehe entkräften kann.
Telefoniert,schreibt,hebt Briefe und Einzelverbindungsnachweise auf und legt sie dem Gericht vor.

Ich musste sogar die Briefe,die mir mein Mann in englich schrieb,ins Deutsche übersetzen,damit der Richter sah,das ich auch alles verstehe,was wir schreiben.

Ich wünsche euch ganz viel Glück und Kraft!

Titel: Re: Kann man eine Klage verlieren ?
Beitrag von Eduard am 22.11.2007 um 11:28:01
Habe nochmal darüber nachgedacht...


Muleta schrieb am 21.11.2007 um 19:08:22:
nein. Wenn die erste Instanz verloren geht, kann noch Berufungszulassung beantragt werden. Das ist aber nur bei schweren Fehlern des Gerichts möglich, die Dein Anwalt ggf. schon in der ersten Instanz provozieren muss. Danach ist im Wesentlichen Schluss.


Es müßte aber auch noch möglich sein, Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht einzureichen, oder?

Eduard

Titel: Re: Wie lange dauert die Bearbeitung der Klage ?
Beitrag von trixie am 22.11.2007 um 11:33:58

Eduard schrieb am 22.11.2007 um 11:28:01:
Es müßte aber auch noch möglich sein, Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht einzureichen, oder?  

Das wäre m. M. nach nur dann möglich, wenn die Ablehnung der Klage gegen das GG verstoßen würde. Wenn aber das Gericht aufgrund der Sachlage den Tatbestand der Scheinehe sieht, verstößt dies nicht gegen das GG.

trixie

Titel: Re: Wie lange dauert die Bearbeitung der Klage ?
Beitrag von GS am 22.11.2007 um 13:17:22
Liebe Zubera,

wichtig ist auch, dass Du die Widersprüche in den Befragungsprotokollen genau anschaust. Dein Anwalt sollte längst Akteneinsicht genommen haben und in der Akte sind die Protokolle ja drin. Ausserdem ergibt sich aus der Akte, welche Widersprüche für die Ablehnung des Visums ausschlaggebend waren.
Und dann solltest Du wirklich so viel Zeit wie möglich bei Deinem Mann verbringen., also nach Möglichkeit alle Urlaube. Du hast geschrieben, das das aus finanziellen Gründen schwierig ist, aber wenn Fliegen zu teuer ist, solltest Du nach Busreisen schauen. Bustickets natürlich aufheben, ebenso Hotelrechnungen oder auch Quittungen, falls Du ihm Geld schickst.

Viel Glück

Titel: Re: Wie lange dauert die Bearbeitung der Klage ?
Beitrag von Mikael321 am 22.11.2007 um 13:51:44

schrieb am 22.11.2007 um 07:28:51:
Vor Gericht gewinnt der, der im Recht ist !

Cool !  ;) Ich habe Recht, und Gewinne !  Wenn es nur so einfach wäre.

Leider ist der Unterschied zwischen Gewinnen und verlieren, meist der Unterschied in der Qualität der Anwälte zu suchen (und gute Spezialisten sind auch "gut teuer") und damit auch der Unterschied beim Geld, und beim Willen zum durchhalten . Deshalb rate ich auch immer dazu, sich einen Speziallisten zu besorgen, und am Anfang deshalb lieber etwas mehr anzulegen. Gewinne ich das Ding, brauche ich mir dann ja auch keine Sorgen um das Geld zu machen.


Michael

Titel: Re: Wie lange dauert die Bearbeitung der Klage ?
Beitrag von mr-mom am 22.11.2007 um 22:35:55
Hallo Zubera.
Lasse dich nicht in das sogenannte Boxhorn jagen. Hier sind Spezialisten die sich zumindest so nennen, aber in Wirklichkeit doch keine sind. Ich zitiere : Aus Initiative Tageszeitung e.V.
Durch Erlass des Auswärtigen Amtes vom Februar 2001 ( dieser Erlass hat immer noch Bestand ) wurde unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes klargestell, wann eine Prüfung, ob eine "Scheinehe" vorliegt, möglich is und welche rechtlichen Grenzen einer solchen Überprüfung gesetzt sind:
Satz 2 & 3Auch wenn es Zweifel gibt, dürfen die Anforderungen an die Betroffenen, zur Aufklärung beizutragen, nicht überspannt werden. Nach der rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes wäre es unzulässig, den Eheleuten die Beweispflicht aufzuerlegen, dass ihr wirklicher Wille auf das Führen einer ehelichen Lebensgemeinschaft gerichtet ist.

Lässt sich nicht beweisen, das eine Scheinehe vorliegt, können aber auch Zweifel nicht ausgeräumt werdenb, so muss bei der Entscheidung der hohe Rang des Grundrechtes aus Art.6 GG und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit berücksichtigt werden. Dies kann es notwendig machen, den Familiennachzug zunächst zu erlauben, um im Inland weiter zu überprüfen, ob die eheliche Lebensgemeinschaft wirklich geführt wird.

Also lasse dich nicht verrückt machen durch die sogenannten Spezialisten, glaube an Euere Ehe und an das gute, das Grundgesetz gibt dir deine Rechte. Ich sagte dir bereits das du eine Petition einreichen solltest. Nutze alle Möglichkeiten. Ich mache das gleiche.

Viel Glück Mr.MoM

Du weißt ja wie du mich erreichen kanst. ;)

Titel: Re: Wie lange dauert die Bearbeitung der Klage ?
Beitrag von Lori am 22.11.2007 um 22:47:35
Hat denn dein Anwalt schon Akteneinsicht beantragt?
Um eine gute Klagebegründung schreiben zu können, ist das unbedingt nötig.

Titel: Re: Wie lange dauert die Bearbeitung der Klage ?
Beitrag von nico.bochum am 23.11.2007 um 00:08:47
hey zubera,
mein mann und ich haben vor einem monat geheiratet,uns besteht das ganze bürokraten latein auch noch bevor.

ich habe etliche foren durchstöbert und so einiges gelesen was mich echt in panik versetzt hat.

allerdings war eine geschichte dabei die mich zunächst schaudern und dann lächeln ließ.

und zwar ist eine ehefrau die nase gestrichen voll hatte, mit ihrem anwalt und einem video (auf dem die "VOLLZIEHUNG" der ehe zu sehen war)
bei der ABH einmaschiert und hat dem SB das video auf den schreibtisch gelegt mit den worten "wenn sie pervers genug sind können sie sehen das wir keine scheinehe führen oder führen wollen.
bingo nach ewiger zeit ging es plötzlich ganz zackig.
unkonventionell aber anscheinend wirkungsvoll....  ;)

lg nico

Titel: Re: Wie lange dauert die Bearbeitung der Klage ?
Beitrag von Zubera am 23.11.2007 um 05:51:46
Hallo Ihr Lieben,

vielen Dank für eure Infos und die moral. Unterstützung, die ich jetzt wirklich gut gebrauchen kann, bin nämlich ziemlich traurig über die schwierige Lebenssituation.


@Lori
Ich habe nächste Woche einen Termin mit dem RA

@lori

Ich wünsche Euch ganz viel Kraft und Durchhaltevermögen und vor allem: GEDULD....

@MrMOM

Danke Dir, ich melde mich nächste Woche per PN bei Dir.

Liebe Grüße an Euch alle !

Zubera

Titel: Re: Wie lange dauert die Bearbeitung der Klage ?
Beitrag von Mick am 23.11.2007 um 07:25:09
Hi,

da ja keine Rechtsfragen mehr bestehen,
Small-Talk ggf. per PN geführt werden kann:

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