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Ausländerrecht >> Aufenthalt wegen Arbeit, Studium, Aupair, Sprachkurs u.ä. >> Aufenthaltsstatus verbessern? https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1193162187 Beitrag begonnen von Allan am 23.10.2007 um 19:56:27 |
Titel: Aufenthaltsstatus verbessern? Beitrag von Allan am 23.10.2007 um 19:56:27
Hallo zusammen,
habe vielleicht ein Paar ganz einfachen Fragen, die auch schon öfters gestellt wurden, jedoch würde mich sehr freuen, wenn man diese antwortet. Ich bin seit über 8 jahren in Deutschland. Die ersten 6 Jahre Aufenthaltsbewilligung zum Studium, die letzten 2 Jahre: AE §18, gebunden an dem Arbeitgeber. Momentan überlege ich mir, ob es einen besseren Aufenthalsstatus gibt, als der, den ich derzeit habe. 1. Wann kann ich die Bindung an Arbeitgeber streichen lassen? Wie sieht dann die Aufenthaltserlaubnis aus? 2. Wann qualifiziere ich mich für NE-EG und NE? 3. Was ist besser NE oder NE-EG? Vielen Dank. |
Titel: Re: Aufenthaltsstatus verbessern? Beitrag von Sondra am 24.10.2007 um 07:53:50 Allan schrieb am 23.10.2007 um 19:56:27:
Jetzt. Siehe § 9 BeschVerfV - Absatz 1, Punkt 1 Zitat:
Allan schrieb am 23.10.2007 um 19:56:27:
NE-EG verlangt (siehe § 9a, § 9b & § 9c AufenthG): 1. fünf Jahren mit Aufenthaltstitel im Bundesgebiet, 2. Lebensunterhalt (auch der Angehörigen), durch feste und regelmäßige Einkünfte gesichert (Arbeit hast du), 3. ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache (du konntest hier studieren), 4. Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet (du hast hier studiert), 5. Gründe der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung ... stehen nicht entgegen und 6. ausreichenden Wohnraum auch für Familienangehörigen (familiärer Gemeinschaft). Zu den 5 Jahren Aufenthalt werden "Zeiten eines rechtmäßigen Aufenthalts zum Zweck des Studiums oder der Berufsausbildung im Bundesgebiet zur Hälfte" angerechnet = 3 Jahre Studium + 2 Jahre Arbeit = 5 Jahre = du kannst jetzt NE-EG beantragen. Der Lebensunterhalt - durfte gesichert sein, weil Zitat:
Allan schrieb am 23.10.2007 um 19:56:27:
NE-EG. Warum? Weil z.B. für eine "deutsche" NE verlangt wird Zitat:
Die 60 Monaten hast du vermutlich noch nicht. Außerdem ist die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG auch ein unbefristeter Aufenthaltstitel und Zitat:
Allan schrieb am 23.10.2007 um 19:56:27:
Wie sie aussieht, vermag ich nicht zu sagen (ein Klebeetikett?) - der Titel heißt dann aber NE-EG oder Daueraufenthalt-EG. |
Titel: Re: Aufenthaltsstatus verbessern? Beitrag von Allan am 30.10.2007 um 21:51:08
Hallo Sondra,
danke für die Antwort. Wenn ich NE-EG besitzen würde, brauche ich dann eine Arbeitserlaubnis oder ist es dann schon mit in NE-EG drin? |
Titel: Re: Aufenthaltsstatus verbessern? Beitrag von Tippi am 30.10.2007 um 21:55:04 Zitat:
Sie berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit - d.h. ohne Beschränkung. (Ist im Aufenthaltstitel eingedruckt) Gruß Tippi |
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