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Ausländerrecht >> Aufenthalt wegen Arbeit, Studium, Aupair, Sprachkurs u.ä. >> Aufenthaltszweck https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1193140216 Beitrag begonnen von sufena am 23.10.2007 um 13:50:16 |
Titel: Aufenthaltszweck Beitrag von sufena am 23.10.2007 um 13:50:16
Liebe Forum-Experten,
ich habe mein Magisterstudium in Deutschland abgeschlossen und ein Jahr bekommen, um eine Arbeitsstelle zu finden. Aber ich möchte gerne ein zweites Studium in Wirtschaftwissenschaft (kann auch sofort immatrikuliert werden) machen, ist das durch einen Antrag im Ausländerbehörde in Deutschland möglich? Viele Grüße, Sufena |
Titel: Re: Aufenthaltszweck Beitrag von Sondra am 24.10.2007 um 14:48:07 sufena schrieb am 23.10.2007 um 13:50:16:
Im Prinzip ja - zumindest sehe ich nichts, was dagegen sprechen sollte. Ähnlich ist auch die Berliner Meinung - allerdings sind die Anwendungshinweisen nur für Berlin verbindlich - in anderen Bundesländern könnte das anders behandelt werden. Berlin meint Zitat:
Wenn du eine Zusage / Zulassung hast und auch eine Begründung, warum / wie das zusätzliche Studium dich zu einem höherwertigen Abschluss führt - sprich bei deiner ABH vor. |
Titel: kann höherwertig mehrdeutig sein? Beitrag von sufena am 24.10.2007 um 20:32:56
Hallo Sondra,
erstmal herzlichen Dank für deine detailierte Antwort mit Zitat! Ja, ich werde mit einer Immatrikulationsbescheinigung einen Antrag bei der ABH in Chemnitz stellen. Aber kannst du mir bitte das mit der Begründung näher erläutern? Was bedeutet eigentlich höherwertig? - Das zweite Studium in Wirtschaftswissenschaft ist erstmal ein Bachlorstudium, auf das man noch aufbauen kann. Dieses Argument spricht gegen höherwertig, weil ich schon einen Magisterabschluss habe. + Ein Magisterabschluss ist auf dem Arbeitsmarkt nicht so häufig gefragt, deswegen habe ich mir das zweite Studium überlegt, damit ich eine bessere Chance habe. Das wäre dann höherwertig. Habe ich das deiner Meinung nach richtig verstanden? Liebe Grüße, Sufena |
Titel: Re: Aufenthaltszweck Beitrag von Sondra am 25.10.2007 um 08:57:05 sufena schrieb am 24.10.2007 um 20:32:56:
Nun - zumindest in diesen Anwendungshinweisen dürfte es "höherwertiger Abschluß = Prof.Dr.h.c." ;) heissen. Aber das ist nicht die einzig mögliche Auslegung. Die Verwaltungsvorschriften des BMI sagen dazu Zitat:
Nun - in letzter Zeit hat sich die Haltung gegenüber ausländischen Hochschulabsolventen etwas geändert - sie werden nicht mehr als "Entwicklungshilfe" Deutschlands für die Welt betrachtet, sonder auch als "Wirtschaftsfaktor" für den hießigen Standort. Dieser Betrachtungswandel würde logischerweise (IMHO) auch die Auffassung unterstützen: "bei einem weiteren grundständigen Studium (Zweitstudium), wenn die Hochschule bescheinigt, dass es das vorhergehende Studium des Ausländers in derselben Richtung fachlich weiterführt oder in einem für den angestrebten Beruf besonders förderlichen Maß ergänzt". |
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