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Ausländerrecht >> Aufenthalt wegen Arbeit, Studium, Aupair, Sprachkurs u.ä. >> Heirat,Studium und ALG 2 https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1193079048 Beitrag begonnen von nordlicht29 am 22.10.2007 um 20:50:48 |
Titel: Heirat,Studium und ALG 2 Beitrag von nordlicht29 am 22.10.2007 um 20:50:48
Hallo,ich werde im November meinen aus Kamerun stammenden Freund heiraten.
Das Problem ist,ich,"noch alleinerziehend" bekomme ALG 2 und mein Freund steckt noch mitten in seiner Diplomarbeit und muß sich deshalb auch noch ein Zimmer in Bremen nehmen,bis Ende Januar. Nun zu meiner Frage,steht meinem Freund denn nach der Hochzeit der normale Regelsatz zu wie mir?Und kann es Ärger geben weil er sich ja in der Woche über in Bremen aufhält???Meine Schwester ist mit einem Marrokaner verheiratet und die haben in der Zeit wo er noch nicht an der Hochschule war,nämlich keine Gelder für ihn von der Arge bekommen.Deshalb wollte ich hier mal fragen ob mir jemand helfen kann. liebe grüße |
Titel: Re: Heirat,Studium und ALG 2 Beitrag von Ulf am 22.10.2007 um 21:04:36 nordlicht29 schrieb am 22.10.2007 um 20:50:48:
Nö, Studenten bekommen in aller Regel keine Leistungen nach SGB II, und zwar auch dann nicht, wenn sie kein Bafög bekommen können. Womöglich gibt es aber nach einer Eheschließung ein Bafög-Darlehen? Gruß, ULF |
Titel: Re: Heirat,Studium und ALG 2 Beitrag von nordlicht29 am 23.10.2007 um 09:00:34
Danke Ulf,mein Freund ist aber in der Prüfungsphase und mitte Januar schon fertig,also denke ich das es mit dem Bafög wohl nichts wird.Ich habe mir das aber fast schon gedacht,das es Probleme geben kann.
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Titel: Re: Heirat,Studium und ALG 2 Beitrag von Sondra am 23.10.2007 um 10:19:42 nordlicht29 schrieb am 23.10.2007 um 09:00:34:
dann kann er sich um Arbeit kümmern. Als Absolvent einer deutschen Hochschule braucht er sich auch nicht mehr der so genannten Vorrangsprüfung zu unterziehen. Dadurch steigen die Chancen, schnell eine Anstellung zu finden. ulf schrieb am 22.10.2007 um 21:04:36:
Alle ausländischen Studenten können in Deutschland Bafög erhalten, wenn mindestens ein Elternteil (Vater oder Mutter) die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder der Student selbst mit einem Mann (oder einer Frau) "mit deutschem Pass" verheiratet ist. |
Titel: Re: Heirat,Studium und ALG 2 Beitrag von SweetHoney am 23.10.2007 um 11:25:39
Hab auch so fast dasselbe Problem, wie Nordlicht. Mein zukünftiger Mann kommt auch aus Kamerun, lebt noch in Düsseldorf, studiert IT und arbeitet als Programmierer.
Er kann nur alle ein/zwei Wochen kommen, weil er in Düsseldorf weiter studieren muss. Ich bin alleinerziehende Mutter einer Tochter (6 1/2 Monate), bekomme ALG2 und habe ab Anfang nächsten Jahres eine eigene Wohnung. Er wird eh keine ALG bekommen, weil er ja keine Deutscher Staatsbürger ist. Oder? Er kann nur BaföG erhalten, oder? Er meinte, er könnte Ärger bekommen, wenn ich länger, also die nächste ein oder zwei Jahre, ALG2 beziehe! Stimmt das? |
Titel: Re: Heirat,Studium und ALG 2 Beitrag von Ulf am 23.10.2007 um 15:11:07 Sondra schrieb am 23.10.2007 um 10:19:42:
Sicher? Mir war so, als beträfe das nur ingenieuwissenschaftliche Fächer mit bestimmter Ausrichtung. Gruß, ULF |
Titel: Re: Heirat,Studium und ALG 2 Beitrag von salute am 23.10.2007 um 15:27:48
Hallo Ulf,
bei Neu-Eu Bürger mit Studiumabschluss im Ausland nur bei "ingenieurwissenschaftliche Fächer". Bei ausländische Absolventen deutscher Hochschulen gilt , unabhängig von der Fachrichtung des Studiums, für die Aufnahme jeder ihrer Ausbildung entsprechenden Beschäftigung. Grüße Salute |
Titel: Re: Heirat,Studium und ALG 2 Beitrag von Sondra am 23.10.2007 um 16:13:04 ulf schrieb am 23.10.2007 um 15:11:07:
Sicher. Die Verordnung (Ausfertigungsdatum - 09.10.2007) lautet: Zitat:
Mit dem Punkt 2 schickt man uns zu der Beschäftigungsverordnung Zitat:
Ein wenig lapidar - deswegen gibt es auch eine "Begründung" dazu (davon zitiere ich nur Punkt 3) Zitat:
Kurz geschlossen ergibt die "Kombination" HSchulAbsZugV + § 27 BeschV "Die Zustimmung zur Beschäftigung wird erteilt ohne Prüfung nach § 39 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 des Aufenthaltsgesetzes ... Hochschulabsolventen nach § 16 des Aufenthaltsgesetzes für einen angemessenen Arbeitsplatz" Oder, wie in der Pressemitteilung des BMAS betont: "... der Zugang zum Arbeitsmarkt für ... ausländische Absolventen deutscher Hochschulen, unabhängig von der Fachrichtung des Studiums, für die Aufnahme jeder ihrer Ausbildung entsprechenden Beschäftigung" wird "durch Verzicht auf den Vermittlungsvorgang" erleichtert. |
Titel: Re: Heirat,Studium und ALG 2 Beitrag von Ulf am 23.10.2007 um 19:25:24 Sondra schrieb am 23.10.2007 um 16:13:04:
Merci. Überzeugt. Gruß, ULF |
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