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Beitrag begonnen von Sylvia am 21.10.2007 um 12:39:31

Titel: Marokkaner Arbeitserlaubnis
Beitrag von Sylvia am 21.10.2007 um 12:39:31
hallo,
ist es möglich, bei konkretem stellenangebot für einen marokkaner eine arbeitserlaubnis in deutschland zu bekommen/ beantragen (befristet auf 3 bzw. 6 monate), mit der er dann hier legal einreisen und diese zeit hier bleiben und arbeiten kann? ohne visum?
ich hoffe, jemand von euch hat da seine erfahrungen- ich komm durch diesen ganzen paragraphen-dschungel nicht durch...
danke, sylvia

Titel: Re: Marokkaner Arbeitserlaubnis
Beitrag von janetm am 21.10.2007 um 12:59:45
Hier gibt es Infos dazu:

http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/WillkommeninD/LernenUndArbeiten/ArbeitenInDeutschland/ArbeiteninD.html

Zitat:"Dabei ist zu beachten, dass die beabsichtigte Erwerbstätigkeit erst nach Erteilung des entsprechenden Aufenthaltstitels aufgenommen werden darf. Alle übrigen Staatsangehörigen müssen vor der Einreise bei der für ihren Wohnort zuständigen deutschen Auslandsvertretung ein entsprechendes Visum beantragen."

Beste Grüße

janetm

Titel: Re: Marokkaner Arbeitserlaubnis
Beitrag von Sylvia am 21.10.2007 um 13:26:40
da hab ich mir schon gedacht.....
vielen dank für die schnelle info!

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