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Ausländerrecht >> Aufenthalt wegen Arbeit, Studium, Aupair, Sprachkurs u.ä. >> Marokkaner Arbeitserlaubnis https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1192963171 Beitrag begonnen von Sylvia am 21.10.2007 um 12:39:31 |
Titel: Marokkaner Arbeitserlaubnis Beitrag von Sylvia am 21.10.2007 um 12:39:31
hallo,
ist es möglich, bei konkretem stellenangebot für einen marokkaner eine arbeitserlaubnis in deutschland zu bekommen/ beantragen (befristet auf 3 bzw. 6 monate), mit der er dann hier legal einreisen und diese zeit hier bleiben und arbeiten kann? ohne visum? ich hoffe, jemand von euch hat da seine erfahrungen- ich komm durch diesen ganzen paragraphen-dschungel nicht durch... danke, sylvia |
Titel: Re: Marokkaner Arbeitserlaubnis Beitrag von janetm am 21.10.2007 um 12:59:45
Hier gibt es Infos dazu:
http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/WillkommeninD/LernenUndArbeiten/ArbeitenInDeutschland/ArbeiteninD.html Zitat:"Dabei ist zu beachten, dass die beabsichtigte Erwerbstätigkeit erst nach Erteilung des entsprechenden Aufenthaltstitels aufgenommen werden darf. Alle übrigen Staatsangehörigen müssen vor der Einreise bei der für ihren Wohnort zuständigen deutschen Auslandsvertretung ein entsprechendes Visum beantragen." Beste Grüße janetm |
Titel: Re: Marokkaner Arbeitserlaubnis Beitrag von Sylvia am 21.10.2007 um 13:26:40
da hab ich mir schon gedacht.....
vielen dank für die schnelle info! |
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