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Beitrag begonnen von heidi.d am 21.10.2007 um 12:16:25

Titel: besuchervisum - willkür?
Beitrag von heidi.d am 21.10.2007 um 12:16:25
hallo,

rein zum zwecke eines zweimonatigen besuches möchte ich meinen indischen freund zu mir nach d-land einladen. auf grund meines zu geringen einkommens hat nun mein vater die verpflichtungserklärung für ihn abgegeben.
ich habe nun verschiedenste tipps/ratschläge von leuten, die erfahrungen mit ähnlichen situationen haben bekommen und bin etwas skeptisch:

- zum einen, welche rolle spielt ein zusätzliches, persönliches schreiben
- im falle des interviews wird sicher nach der beziehung zwischen meinen vater und dem eingeladenden gefragt, bis jetzt stand für uns fest einfach unsere gemeinsame beziehung als grund anzugeben, allerdings wurde mir jetzt händeringend davon abgeraten, da ansonsten wohl die unterstellung einer beabsichtigten heirat oft zur ablehnung des besuchsvisums führe
- stattdessen solle mein vater ruhig vorgeben ihn persönlich zu kennen und mich aussenvorlassen....

.....ich möchte hierzu anmerken, dass ich diese fragen keineswegs stelle, weil ich gerne irgendwelche betrügerischen handlungen ausüben möchte. alles was ich möchte, ist zeit mit meinem partner zu verbringen. mir ist es selbst sehr unangenehm, das gefühl zu bekommen mich in einem schachspiel zu bewegen, wo es um kluge züge geht und ich mich nicht einfach darauf verlassen kann irgendein geartetes recht zuverlässig auf meiner seite zu haben, oder irgendeine geartete sicherheit. also wenn es dazu erfahrungsberichte gibt, wie gespielt werden muss, um eine aussicht auf erfolg für das visum zu haben, möchte ich das gerne wissen, auch wenn es scheinbar nicht erlaubt ist, die regeln öffentlich zu machen.

angespannt, verärgert, verunsichert und dankbar für jede hilfestellung, heidi

Titel: Re: besuchervisum - willkür?
Beitrag von Mick am 21.10.2007 um 12:41:08

heidi.d schrieb am 21.10.2007 um 12:16:25:
.....ich möchte hierzu anmerken, dass ich diese fragen keineswegs stelle, weil ich gerne irgendwelche betrügerischen handlungen ausüben möchte.  

Hi,

nichts anderes als betrügerischen Handlungen wären
aber das Ergebnis, wenn nicht die tatsächlichen Ab-
sichten bei der Visumsbeantragung angegeben werden.

Und damit ist das Thema durch.

:closed

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