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Ausländerrecht >> Aufenthalt wegen Arbeit, Studium, Aupair, Sprachkurs u.ä. >> Niederlassungserlaubnis mit geduldete Zeiten https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1192527191 Beitrag begonnen von Rocket am 16.10.2007 um 11:33:11 |
Titel: Niederlassungserlaubnis mit geduldete Zeiten Beitrag von Rocket am 16.10.2007 um 11:33:11
Ich bin seit 10 (seit 97 Juli) Jahren in DL.
Erstmal wegen Heirat nach DL gekommen und habe AE wegen Familie Zusammenführung bekommen. Aber dies erlischt als meine Ex Frau sich scheiden wollte. Da ich zu der Zeit in eine Ausbildung steckte, hat mein Rechtsanwalt versucht Zeit zu gewinnen. Und deshalb hatte ich danach immer eine Duldung bis ich meine Ausbildung beendete. Nach der Ausbildung habe ich eine Aufenthaltsbewilligung zum Studium bekommen. Dies hatte ich auch bis die Gesetze in 2005 änderte. In 2006 nach dem Studium habe ich eine Stelle als Informatiker angenommen und dadurch habe ich auch ein AE erhalten. Ich habe eine unbeschränkte Arbeitserlaubnis (Auflage). Da mein AE nächste Woche abläuft, habe ich vor ein Niederlassungserlaubnis (Daueraufenthalt–EG) zu beantragen. Ich habe auch schon über 60 Monaten Pflichtbeiträge an der Rentenkasse bezahlt. Nach deiner Meinung was sind meine Chancen? 1 Jahr AE wegen Ehe = 1 Jahr 2000 bis 2006 Aufenthaltsbewilligung zur hälfte = 3 Jahre 2006 bis 2007 Aufenthaltserlaubnis wegen der Arbeit = 1 Jahr Summe = 4 Jahre. Kann man auch die Duldung von 1998 -2000 = 2 Jahre zur hälfte zählen lassen??? Wenn es möglich ist, dann habe ich schon 5 Jahre, und somit könnte ich ein NE bekommen. Was ist eure Meinung dazu?? |
Titel: Re: Niederlassungserlaubnis mit geduldete Zeiten Beitrag von schweitzer am 16.10.2007 um 11:48:21
Nein, die Duldungszeiten sind nicht anrechenbar. Sie haben die Zeiten des rechtmäßigen Aufenthalts unterbrochen.
siehe § 9a (2) AufenthG: Zitat:
Da eine Duldung kein Aufenthalttitel ist, wirst Du noch ein Jahr warten müssen, bi die NE -Erteilung möglich ist. =schweitzer= |
Titel: Re: Niederlassungserlaubnis mit geduldete Zeiten Beitrag von Rocket am 21.10.2007 um 15:17:36
Danke erstmal,
Aber in welchem Paragraph steht dass die Duldungzeit nicht angerechnet wird. Es sagt doch nur "Rechtmässiges Aufhenhalt" Und die Duldung hat mein Rechtmässiges Aufhenhalt unterbrochen, aber da ich physikalich nicht augereist bin. Sollte man doch argumentieren können. Grüße |
Titel: Re: Niederlassungserlaubnis mit geduldete Zeiten Beitrag von ronny am 21.10.2007 um 15:27:23 Rocket schrieb am 21.10.2007 um 15:17:36:
Schau mal in den § 9a , da steht : Zitat:
was ein Aufenthaltstitel ist steht im § 4 Abs. 1 Satz 2: Die Aufenthaltstitel werden erteilt als 1. Visum (§ 6), 2. Aufenthaltserlaubnis (§ 7), 3. Niederlassungserlaubnis (§ 9) oder 4. Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG (§ 9a). Eine Duldung ist dort nicht erwähnt, ergo ergibt sich aus § 9a iVm mit § 4 , dass die Duldung von 1998 -2000 nicht anrechenbar ist. Rocket schrieb am 21.10.2007 um 15:17:36:
Wofür soll das ein Argument sein ? Eine Duldung (= nicht rechtmäßiger Aufenthalt = ausreisepflichtig) wird nur dann überhaupt irgendwo angerechnet, wenn es ausdrücklich erwähnt wird, dass sie anzurechnen ist Grüße Ronny ;) |
Titel: Re: Niederlassungserlaubnis mit geduldete Zeiten Beitrag von Rocket am 21.10.2007 um 15:50:11
Danke Rony,
Ich will die Duldungzeit nicht anrechenen lassen sondern die Zeit davor (Ein Jahr mit ein rechtmässiges Aufhenhalts Tittel), und mein argument wäre, da ich nicht ausgereisst bin , sollte ich die Zeit vor die Duldung anrechnen können. :-((( Grüße |
Titel: Re: Niederlassungserlaubnis mit geduldete Zeiten Beitrag von maki am 21.10.2007 um 15:58:06 Rocket schrieb am 21.10.2007 um 15:50:11:
Zeiten vor einer Unterbrechung können bei einer NE nicht angerechnet werden. Gruß, maki |
Titel: Re: Niederlassungserlaubnis mit geduldete Zeiten Beitrag von Rocket am 21.10.2007 um 16:23:19
Na dann muss ich wohl doch nen Jahr warten :-X
Danke |
Titel: Re: Niederlassungserlaubnis mit geduldete Zeiten Beitrag von Rocket am 21.10.2007 um 17:49:34
Hi,
Ach noch was, die Tatsache dass das AA mir ein Unbeschränkte Arbeitserlaubnis erteilt hat (in 2006) und dass ich über 70 Monate Rentenbeiträge bezahlt hat , spielt hier garkeine Rolle!! verstehe ich es richtig? Schönen Sonntag noch Grüße |
Titel: Re: Niederlassungserlaubnis mit geduldete Zeiten Beitrag von schweitzer am 21.10.2007 um 22:09:48 Rocket schrieb am 21.10.2007 um 17:49:34:
Ja! Der Nachweis von Rentenbeitragszeiten ist eben nur eine der notwendigen Bedingungen - die andere, über die Du, unabhängig davon, (leider) "stolperst", ist die Sache mit der Duldung. - Tut mir leid - ich würde Dir gerne Erfreulicheres für Dich posten, aber das Gesetz gibt nun mal nichts anderes her. Wenn Du aber einen guten und sicheren Job hast, wird das eine Jahr auch noch vergehen ... =schweitzer= |
Titel: Re: Niederlassungserlaubnis mit geduldete Zeiten Beitrag von Ulf am 22.10.2007 um 21:50:21 Rocket schrieb am 16.10.2007 um 11:33:11:
Sieh zu, daß Du Deine nächste AE rechtzeitig beantragst. Gruß, ULF |
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