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Randthemen >> Personenstandsrecht >> Geburtenanmeldung nach Geburt in Ausland
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Beitrag begonnen von britta1979 am 10.10.2007 um 10:25:39

Titel: Geburtenanmeldung nach Geburt in Ausland
Beitrag von britta1979 am 10.10.2007 um 10:25:39
Also,
ich (D) und mein Mann (I) erwarten ein Kind. Wir haben biede einen Wohnsitz in Deutschland, über den Sommer verbringen wir aber einige Monate in seiner Heimat in Italien. Dort werde ich auch das Kind bekommen.
Wo muß ich die Geburt dann melden, innerhalb welcher Frist? Müssen die Eltern die Geburtenmeldung machen oder könnten das auch die in Deutschalnd ansässigen Eltern von mir erledigen?

Vielne Dank für Eure Antworten
Gruß, Britta :-?

Titel: Re: Geburtenanmeldung nach Geburt in Ausland
Beitrag von ronny am 10.10.2007 um 11:34:18

britta1979 schrieb am 10.10.2007 um 10:25:39:
Wo muß ich die Geburt dann melden, innerhalb welcher Frist?


Hallo,

die Geburt ist innerhalb von sechs Monaten beim Standesamt I in Berlin anzuzeigen , geht ganz einfach über die deutsche Botschaft.

Sollte die Frist überschritten sein, müßte eine Anordnung der im Inland zuständigen Verwatungsbehörde erfolgen.

Also am Besten gleich nach der Geburt in Rom anzeigen ;)

Steht alles im § 41 PStG.

Grüße
Ronny ;)

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