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Randthemen >> Personenstandsrecht >> Nachnamen nachträglich nach der Scheidung ändern lassen?
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Beitrag begonnen von Dina54 am 08.10.2007 um 14:09:04

Titel: Nachnamen nachträglich nach der Scheidung ändern lassen?
Beitrag von Dina54 am 08.10.2007 um 14:09:04
Hallo, ich habe mal eine Frage.... und zwar bin ich seit knapp 2 1/2 Jahren von meinem ersten Mann geschieden... ich habe mich damals bei der Scheidung entschieden, seinen namen zu behalten... einerseits aus praktischen Gründen, andererseits auch aus privaten Gründen... aufgrund meiner derzeitigen Lebenssituation bin ich aber von meinem "exotischen" Nachnamen genervt und würde vorübergehend (d.h. bis mein 2.Mann endlich mal herkommen darf und ich seinen Namen annehmen kann) lieber meinen alten Namen wieder annehmen?

Geht das denn noch?
Wenn ja... was, wie und wo muss ich das machen und wie teuer wird das?

Danke für eure Antworten...

Titel: Re: Nachnamen nachträglich nach der Scheidung ändern lassen?
Beitrag von ronny am 08.10.2007 um 16:34:42
Hallo,

nach welchem Recht richtete sich denn die Namensführung in der Ehe , bzw. welche Staatsangehörigkeit hatte der erste Mann ?

Grüße
Ronny ;)

Titel: Re: Nachnamen nachträglich nach der Scheidung ändern lassen?
Beitrag von Dina54 am 08.10.2007 um 21:04:30
Der hat(te?) die jugoslawische... Geschlossen wurde die Ehe in Deutschland nach deutschem Recht...

Titel: Re: Nachnamen nachträglich nach der Scheidung ändern lassen?
Beitrag von ronny am 08.10.2007 um 21:33:23

Dina54 schrieb am 08.10.2007 um 21:04:30:
Geschlossen wurde die Ehe in Deutschland nach deutschem Recht...


Hallo,

das war nicht die Frage ;)

Was steht in Spalte 10 des Familienbuches ?

Die Namensführung richtet sich nach deutschem Recht ?

Oder was steht da ?

Grüße
Ronny ;)

Titel: Re: Nachnamen nachträglich nach der Scheidung ändern lassen?
Beitrag von Dina54 am 09.10.2007 um 13:29:11
Im Auszug aus dem Familienbuch steht unter 10. das sich die Namensführung nach deutschem Recht richtet...

Titel: Re: Nachnamen nachträglich nach der Scheidung ändern lassen?
Beitrag von ronny am 09.10.2007 um 13:33:25

Dina54 schrieb am 09.10.2007 um 13:29:11:
Im Auszug aus dem Familienbuch steht unter 10. das sich die Namensführung nach deutschem Recht richtet...  


Hallo,

dann ists ganz einfach:

Hin zum Standesamt, Wiederannahme Geburtsnamen nach § 1355 Abs. 5 BGB und gut . Geht beim Wohnsitzstandesamt und wird wirksam mit der Entgegennahme durch das Heiratsstandesamt. Das erteilt auch die Bescheinigung.

Kostet 17 € und damit ist es erledigt.

Grüße
Ronny ;)

Titel: Re: Nachnamen nachträglich nach der Scheidung ändern lassen?
Beitrag von Dina54 am 09.10.2007 um 14:00:44
Geht doch noch und so einfach? Und ich geh hier zu meinem Standesamt und beantrage das da und die regeln das dann mit dem Standesamt wo ich damals geheiratet hab... und krieg von denen ne Bescheinigung mit der ich dann alles ummelden lassen kann...

Supi danke Ronny für die Infos...

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