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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Ist es wirklich so einfach ?? https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1191834558 Beitrag begonnen von tomy am 08.10.2007 um 11:09:18 |
Titel: Ist es wirklich so einfach ?? Beitrag von tomy am 08.10.2007 um 11:09:18
Deutschland lässt doppelte Staatsbürgerschaft zu
Berlin - Deutschland lässt mehr doppelte Staatsbürgerschaften zu. Eine Sprecherin des Innenministeriums in Berlin sagte, die Neuregelung sei im Zusammenhang mit dem geänderten Zuwanderungsrecht in Kraft getreten. Bewerber um die deutsche Staatsbürgerschaft müssen ihre bisherige Staatsbürgerschaft ab sofort nicht mehr aufgeben, wenn sie aus einem anderen Mitgliedsland der Europäischen Union oder der Schweiz kommen. Umgekehrt verlieren auch Deutsche nicht mehr ihre Staatsbürgerschaft, wenn sie die Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Staates oder der Schweiz erwerben. In der Vergangenheit war es so, dass Deutsche, die in einem EU-Land oder der Schweiz die Einbürgerung beantragten und erhielten, ihren deutschen Pass abgeben mussten. Sie konnten allerdings gebührenpflichtig vorher beantragen, dass die Beibehaltung der Staatsbürgerschaft geduldet wird. Dafür mussten sie andauernde Bindungen an Deutschland geltend machen. Eine solche schriftliche Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit ist künftig nicht mehr nötig. Diesen Artikel, habe ich gerade gefunden. Ist das jetzt wirklich so einfach ? Mir ist noch im Kopf, das es auch dabei auch noch Fallstricke gibt. (wegen beibehaltungsgenehmigung) Tom |
Titel: Re: Ist es wirklich so einfach ?? Beitrag von maki am 08.10.2007 um 11:12:45 tomy schrieb am 08.10.2007 um 11:09:18:
Für EU Bürger schon ;) |
Titel: Re: Ist es wirklich so einfach ?? Beitrag von sunnysunshine am 08.10.2007 um 11:30:35
hier die rechtlichen Grundlagen:
§ 12 Abs. 2 StAG (Einbürgerung unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit) Zitat:
sowie § 25 Abs. 1 StAG Zitat:
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Titel: Re: Ist es wirklich so einfach ?? Beitrag von Odysseus am 08.10.2007 um 11:36:41 tomy schrieb am 08.10.2007 um 11:09:18:
ja, die Gesetzeslage ist da eindeutig: §12 (2) StAG Von der Voraussetzung des § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 wird ferner abgesehen, wenn der Ausländer die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder der Schweiz besitzt. und auch hierzu: tomy schrieb am 08.10.2007 um 11:09:18:
§ 25 (1) Ein Deutscher verliert seine Staatsangehörigkeit mit dem Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit, (...). Der Verlust nach Satz 1 tritt nicht ein, wenn ein Deutscher die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union, der Schweiz oder eines Staates erwirbt, mit dem die Bundesrepublik Deutschland einen völkerrechtlichen Vertrag nach § 12 Abs. 3 abgeschlossen hat. mal wieder etwas langsam... :o |
Titel: Re: Ist es wirklich so einfach ?? Beitrag von Ralf am 08.10.2007 um 11:43:18
Einschränkung: Auch einige EU-Staaten sehen in ihrem
Staatsangehörigkeitsrecht vor, dass die Staatsangehörigkeit mit dem Erwerb einer anderen automatisch erlischt. In diesen Fällen entsteht daher bei der Einbürgerung dennoch keine Mehrstaatigkeit. |
Titel: Re: Ist es wirklich so einfach ?? Beitrag von tomy am 08.10.2007 um 14:12:45 Odysseus schrieb am 08.10.2007 um 11:36:41:
Tom |
Titel: Re: Ist es wirklich so einfach ?? Beitrag von Muleta am 08.10.2007 um 14:38:53 tomy schrieb am 08.10.2007 um 14:12:45:
die "Liste" ist leer. Muleta |
Titel: Re: Ist es wirklich so einfach ?? Beitrag von Ralf am 08.10.2007 um 14:42:09
Richtig, bisher wurden keine solchen Verträge geschlossen.
(Übrigens auch nicht mit anderen EU-Staaten oder der Schweiz, die Regelung bezüglich dieser Staaten beruht nicht auf Verträgen.) Es handelt sich hier lediglich um eine Öffnungsklausel für den Fall, dass es mal einen solchen Vertrag geben könnte. |
Titel: Re: Ist es wirklich so einfach ?? Beitrag von tomy am 08.10.2007 um 15:24:54 Ralf schrieb am 08.10.2007 um 14:42:09:
Danke für die Info. Tom |
Titel: Re: Ist es wirklich so einfach ?? Beitrag von Ralf am 08.10.2007 um 16:31:05 tomy schrieb am 08.10.2007 um 15:24:54:
Eben. Ist ja auch wichtig. Am Ende macht die Regierung noch einen Vertrag mit Staat XYZ, und der kann dann nicht angewendet werden, weil die entsprechende Rechtsgrundlage fehlt. ;) |
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