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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Familiennachzug zu Ausländern?
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Beitrag begonnen von val am 06.10.2007 um 22:15:45

Titel: Familiennachzug zu Ausländern?
Beitrag von val am 06.10.2007 um 22:15:45
Servus
ich brauche Interpretation des folgenden Artikels:
§29 des Zuwanderugsgesetzes(Familiennachzug zu Ausländern) insbesondere Punkt 5.

Meine Situation: Meine Frau ist neu-EU Bürgerin(Bulgarien) und studiert in Deutschland,somit darf sie 90 volle/180 halbe Tage arbeiten.

Ich bin auch neu-EU Bürger,bis vor kurzem Student,jetzt nicht mehr,im Besitz von Freizügigkeitsbescheinigung EU gemäss §5 FreizügG/EU.

Da ich nicht mehr Student bin,ist diese Bescheinigung vielleicht nicht mehr gültig, auf  jeden Fall darf ich nicht mehr arbeiten.

Was soll ich jetzt machen,damit ich die gleiche Arbeitserlaubnis wie meine Frau bekommen kann?

Da ich schon in D bin,ist Familiennachzug im Sinne des Gesetzes schon passiert...
Soll ich mich jetzt im Bürgeramt abmelden,nach Bulgarien abreisen und dann Familiennachzug organisieren..

Sorry,das klingt blöd,ist es auch,aber ich muss halt wissen

Grossen Dank

VAL
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>:(DIE EU IST NUR EINE GROSSE ILLUSION(KONFUSION).... >:(

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