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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Mutter 18, schwanger, ausbildungslos, Vater aus Senegal, Duldung, arbeitslos
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Beitrag begonnen von Reahnnaya am 30.09.2007 um 22:19:48

Titel: Mutter 18, schwanger, ausbildungslos, Vater aus Senegal, Duldung, arbeitslos
Beitrag von Reahnnaya am 30.09.2007 um 22:19:48
Hallo!

Ich habe folgendes Problem: Ich bin 18 Jahre alt, habe keine Ausbildung (besuche 12. Klasse) und erwarte ein Kind von meinem 23-jährigen Freund, der von einer Abschiebung bedroht ist und jede Woche eine Duldung über eben eine Woche ausgestellt bekommt.
Er hat keine Papiere, sie aber in Senegal beantragt hat (müssten bald ankommen) und ich möchte mein Kind bekommen und wir möchten heiraten. Er darf aber leider auch nicht arbeiten.

Meine Frage: Wie hoch ist die Chance für einen 23-jährigen Afrikaner, der keine feste Arbeitsstelle hat (da er eben nicht arbeiten darf), aber Vater wird, hierzubleiben? Ich kann mein Kind nicht alleine versorgen und eine Abtreibung kommt für mich aus ethischen Gründen nicht infrage. Ich möchte gerne mit ihm zusammen leben, er versorgt uns drei und wir leben eine normale Familie.
Außerdem möchten wir ja heiraten. Allerdings müsste er da zuerst arbeiten dürfen, damit wir die 500€ bezahlen können, die eine Papierüberprüfung in Senegal (ca. 400€) + Heiratsgebühr (ca. 100€) ausmachen.

Kann er auch vor der Geburt unseres Kindes arbeiten?

Das wäre unglaublich wichtig, da ich kein Geld verdiene und wenn ich mich für das Kind entscheide, meine Familie mich nicht unterstützen wird. Ich bin sozusagen darauf angewiesen, dass er bleibt, wenn ich nicht die nächsten drei Jahre durch Sozialleistungen leben will. Außerdem hat er eine gute Möglichkeit, mit seinem Kumpel zusammen zu arbeiten. Bevor er seine Papiere "verloren" hat, hatte er in Deutschland immer Arbeit.

Ich hoffe, ihr könnt mir schnell antworten... Jede Antwort ist mir eine Hilfe!

Schlussendlich ist noch zu sagen: Wir kennen uns gerade ein halbes Jahr, aber wir lieben uns. Das ist garantiert kein (...ähm, wenn nennt man das??) Zweckkind oder eine Zweckehe.

lg, reahnnaya^^

Titel: Re: Mutter 18, schwanger, ausbildungslos, Vater aus Senegal, Duldung, arbeitslos
Beitrag von garfield2008 am 01.10.2007 um 07:34:33
H(a)i,


Reahnnaya schrieb am 30.09.2007 um 22:19:48:
Er hat keine Papiere, sie aber in Senegal beantragt hat (müssten bald ankommen)  


hoffentlich ist damit nicht sein Pass gemeint, wenn ja, gib mal Proxypass in die Forensuche ein.

mfg
Thomas Böttcher

Titel: Re: Mutter 18, schwanger, ausbildungslos, Vater aus Senegal, Duldung, arbeitslos
Beitrag von Zkai am 01.10.2007 um 08:01:01
Wenn das Kind geboren ist, er sich mit um das Kind kümmert, seine Personalien geklärt sind (Reisepass) wird er eine Aufenthaltserlaubnis bekommen.

Vorher kann er schon eine Vaterschaftsanerkennung beim Jugendamt abgeben und sollte damit frühzeitig zur ABH gehen und Bescheid sagen. Evtl. wird dann auf eine Abschiebung vor Geburt verzichtet.

An seinem momentanen Status der Duldung wird sich bis zur Geburt des Kindes jedoch nichts ändern und das umständliche Verfahren der Beantragung einer Arbeitserlaubnis muß er bis dahin einhalten.

Er sollte alles dran setzen seine Personalien vor Geburt des Kindes zu belegen und seinen Pass zu beschaffen. Gerade wenn bei der Erstbeurkundung noch "Alias-Personalien" angegeben wurden, ist es sehr aufwendig diese dann wieder zu ändern.


Titel: Re: Mutter 18, schwanger, ausbildungslos, Vater aus Senegal, Duldung, arbeitslos
Beitrag von schweitzer am 01.10.2007 um 08:34:27

Zkai schrieb am 01.10.2007 um 08:01:01:
und das umständliche Verfahren der Beantragung einer Arbeitserlaubnis muß er bis dahin einhalten.  


Eventuell nicht, wenn die folgenden Voraussetzungen für ihn zutreffen würden(gelten erst seit Inkrafttreten des Änderungsgestzes zum Zuwanderungsgesetz ab 28.08.2007):


Zitat:
Geduldeten Ausländern (§ 60a des Aufenthaltsgesetzes) kann mit Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit die Ausübung einer Beschäftigung erlaubt werden, wenn sie sich seit einem Jahr erlaubt oder geduldet im Bundesgebiet aufgehalten haben. Die §§ 39 bis 41 des Aufenthaltsgesetzes gelten entsprechend. Die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit kann ohne Prüfung nach § 39 Abs. 2 des Aufenthaltsgesetzes erteilt werden, wenn sich die Ausländer seit vier Jahren ununterbrochen erlaubt, geduldet oder mit Aufenthaltsgestattung im Bundesgebiet aufgehalten haben. Die Zustimmung nach Satz 3 wird ohne Beschränkungen nach § 13 erteilt


(Quelle: § 10 BeschverfV)

Zu beachten ist, dass es sich hierbei um eine Ermessensvorschrift handelt und das in diesem Rahmen mit Sicherheit geprüft wird, inwieweit er seinen Duldungsstatus selbst zu vertreten hat ...

=schweitzer=

Titel: Re: Mutter 18, schwanger, ausbildungslos, Vater aus Senegal, Duldung, arbeitslos
Beitrag von proll am 01.10.2007 um 13:35:52
Ich vermute mal, dass er wegen § 11 BeschVerfV nicht arbeiten darf, weil er seine Abschiebung durch Verweigerung bei der Mitwirkung bei der Passbeschaffung selbst zu vertreten hat. Deshalb wird er wahrscheinlich auch wöchentliche Dudungen erhalten.
§ 10 BeschVerfV ist damit außer Kraft gesetzt !

Also, solange seine Identität nicht durch Vorlage eines Id.-Dokumentes belegt, wird es wohl nichts mit Arbeitsaufnahme.
Stimmen denn seine Personalangaben, die er gegenüber den Behörden gemacht hat ?


Reahnnaya schrieb am 30.09.2007 um 22:19:48:
er versorgt uns drei und wir leben eine normale Familie.  

Wie versorgt er euch denn, er darf doch nicht.

proll

Titel: Re: Mutter 18, schwanger, ausbildungslos, Vater aus Senegal, Duldung, arbeitslos
Beitrag von ronny am 01.10.2007 um 13:40:33
Hallo Proll,


Reahnnaya schrieb am 30.09.2007 um 22:19:48:
Ich möchte gerne mit ihm zusammen leben, er versorgt uns drei und wir leben eine normale Familie.  


ist IMHO der Wunsch wie es in Zukunft aussehen soll, nicht eine Beschreibung des IST-Zusttandes ;)

Grüße
Ronny ;)

Titel: Re: Mutter 18, schwanger, ausbildungslos, Vater aus Senegal, Duldung, arbeitslos
Beitrag von Ulf am 01.10.2007 um 18:35:11

Reahnnaya schrieb am 30.09.2007 um 22:19:48:
Kann er auch vor der Geburt unseres Kindes arbeiten?

Das wäre unglaublich wichtig, da ich kein Geld verdiene und wenn ich mich für das Kind entscheide, meine Familie mich nicht unterstützen wird. Ich bin sozusagen darauf angewiesen, dass er bleibt, wenn ich nicht die nächsten drei Jahre durch Sozialleistungen leben will.


Wann ist Geburtstermin? Hat er die Vaterschaft anerkannt (was ohne Paß auch nicht ganz ohne ist)?

Richte Dich darauf ein, daß er durch das Kind bis zur Geburt bestenfalls eine Duldungsverlängerung bekommt.

Gruß, ULF

Titel: Re: Mutter 18, schwanger, ausbildungslos, Vater aus Senegal, Duldung, arbeitslos
Beitrag von Reahnnaya am 02.10.2007 um 07:51:46
Vielen Dank für die zahlreichen Antworten!!!


Zitat:
hoffentlich ist damit nicht sein Pass gemeint, wenn ja, gib mal Proxypass in die Forensuche ein.

Er meinte, das wären seine ganz normalen Papiere. So genau kenne ich mich damit nicht aus... Er meinte eine Geburtsurkunde, ein Papier zur Bestätigung seines Status als ledig und eben ein normaler Pass...


Zitat:
Wann ist Geburtstermin? Hat er die Vaterschaft anerkannt (was ohne Paß auch nicht ganz ohne ist)?

Richte Dich darauf ein, daß er durch das Kind bis zur Geburt bestenfalls eine Duldungsverlängerung bekommt.

Gruß, ULF


Der Geburtstermin ist in 8 Monaten, also im Juni nächsten Jahres! Sollte er lieber warten, bis der Pass kommt oder jetzt schon zur Ausländerbehörde gehen?? (Ich würde sagen, jetzt schon... Oder kann das viel schaden?)

danke nochmal für die bereits eingegangenen Antworten, ich bin etwas beruhigt ;)
(obwohl ich natürlich weiß, dass eure antworten ohne gewähr sind!!)

Titel: Re: Mutter 18, schwanger, ausbildungslos, Vater aus Senegal, Duldung, arbeitslos
Beitrag von garfield2008 am 02.10.2007 um 10:36:12
H(a)i,


Reahnnaya schrieb am 02.10.2007 um 07:51:46:
Er meinte, das wären seine ganz normalen Papiere. ....  eben ein normaler Pass...  


also wird sein neuer Pass von der Botschaft in Berlin ausgestellt, ansonsten ist es ein Proxypass, und der ist das Papier nicht wert, auf dem er gedruckt wurde.

mfg
Thomas Böttcher

Titel: Re: Mutter 18, schwanger, ausbildungslos, Vater aus Senegal, Duldung, arbeitslos
Beitrag von Muleta am 02.10.2007 um 11:01:33

Reahnnaya schrieb am 02.10.2007 um 07:51:46:
Der Geburtstermin ist in 8 Monaten, also im Juni nächsten Jahres! Sollte er lieber warten, bis der Pass kommt oder jetzt schon zur Ausländerbehörde gehen?? (Ich würde sagen, jetzt schon... Oder kann das viel schaden?)


Geburtstermin in 8 Monaten ist etwa gleichbedeutend mit noch nicht gezeugt. Jedenfalls sehr unsicher und in der Tendenz für aufenthaltsrechtliche Zwecke wertlos.

Also sollte er sich eine Duldung holen/verlängern lassen (und zwar mit seinen richtigen Personalien!!!!!) und damit beim Notar(!!!!) zusammen mit Dir eine Vaterschaftsanerkennung und Sorgerechtserklärung abgeben.

Ab dem 4. Monate könnte man dann mal über Duldungsverlängerungen wegen des Kindes ernsthaft nachdenken, nach der Geburt dann ggf. eine AE.

Muleta

Titel: Re: Mutter 18, schwanger, ausbildungslos, Vater aus Senegal, Duldung, arbeitslos
Beitrag von Mick am 02.10.2007 um 11:01:39

garfield2008 schrieb am 02.10.2007 um 10:36:12:
ansonsten ist es ein Proxypass, und der ist das Papier nicht wert, auf dem er gedruckt wurde.  

Hi gar,
das gilt aber nicht für alle Proxy-Pässe.
Weiß ned, wie es beim Senegal ist (bin noch
im Urlaub und kann nicht nachgucken).

Titel: Re: Mutter 18, schwanger, ausbildungslos, Vater aus Senegal, Duldung, arbeitslos
Beitrag von Reahnnaya am 03.10.2007 um 22:10:30
Hallo!


Zitat:
also wird sein neuer Pass von der Botschaft in Berlin ausgestellt, ansonsten ist es ein Proxypass, und der ist das Papier nicht wert, auf dem er gedruckt wurde.


Nun ja... Das Teil ist für 600€ in Senegal/Afrika beantragt! Ein Kumpel von meinem Freund meinte, diese Papiere wären genau die Papiere, die man auch zum Heiraten (wir möchten nun auch heiraten) braucht, also nehme ich an (hoffe ich!), die reichen auch für das Kind!


Zitat:
Geburtstermin in 8 Monaten ist etwa gleichbedeutend mit noch nicht gezeugt. Jedenfalls sehr unsicher und in der Tendenz für aufenthaltsrechtliche Zwecke wertlos.

Also sollte er sich eine Duldung holen/verlängern lassen (und zwar mit seinen richtigen Personalien!!!!!) und damit beim Notar(!!!!) zusammen mit Dir eine Vaterschaftsanerkennung und Sorgerechtserklärung abgeben.  

Ab dem 4. Monate könnte man dann mal über Duldungsverlängerungen wegen des Kindes ernsthaft nachdenken, nach der Geburt dann ggf. eine AE.


Ich denke, wir werden etwa im 5. oder 6. Monat die Vaterschaft anerkennen lassen! Ich habe mit einem weiteren Kumpel meines Freundes geredet und der meinte, dass mein Freund eine Duldung mit Arbeitserlaubnis kriegen könnte, wenn er sagt, das Kind ist von ihm. Danach dann, also wenn das Kind da ist, kriegt er (wahrscheinlich!) den Aufenthalt... Aber bis dahin reicht ja ne Duldung mit Arbeitserlaubnis, weil es gleichbedeutend darum geht, unsere kleine Einheit :blümle zu finanzieren und natürlich auch zum dauerhaften Bestehen zu bringen :blümle

herzlichen Dank nochmal für die Antworten ;)

Titel: Re: Mutter 18, schwanger, ausbildungslos, Vater aus Senegal, Duldung, arbeitslos
Beitrag von Zkai am 04.10.2007 um 07:49:21

Reahnnaya schrieb am 03.10.2007 um 22:10:30:
Ich habe mit einem weiteren Kumpel meines Freundes geredet und der meinte, dass mein Freund eine Duldung mit Arbeitserlaubnis kriegen könnte, wenn er sagt, das Kind ist von ihm.


Ach ja, die guten Freunde die immer alles wissen.  ::)

Aus der bevorstehenden Geburt lässt sich nix ableiten, auch keine Arbeitserlaubnis. Allenfalls und auch nur vielleicht wird man auf die Durchführung der Abschiebung vor der Geburt des Kindes verzichten.

Da könnte er schon eher Glück haben mit der von schweitzer angesprochenen Regelung aufgrund der Voraufenthaltszeiten haben, sofern er sie denn erfüllt und keine Ausschlußgründe vorliegen.

Titel: Re: Mutter 18, schwanger, ausbildungslos, Vater aus Senegal, Duldung, arbeitslos
Beitrag von Reahnnaya am 04.10.2007 um 16:46:09

Zkai schrieb am 04.10.2007 um 07:49:21:
Da könnte er schon eher Glück haben mit der von schweitzer angesprochenen Regelung aufgrund der Voraufenthaltszeiten haben, sofern er sie denn erfüllt und keine Ausschlußgründe vorliegen.


Vielen Dank für deine Antwort!
Was besagt denn diese Regelung von Schweitzer??? Was wären zum Beispiel Ausschlussgründe???

lg^^

Titel: Re: Mutter 18, schwanger, ausbildungslos, Vater aus Senegal, Duldung, arbeitslos
Beitrag von ChicaLoca am 04.10.2007 um 16:52:44

Reahnnaya schrieb am 04.10.2007 um 16:46:09:
Was besagt denn diese Regelung von Schweitzer???

Keine Ahnung ob es eine Regelung namens "Schweitzer" gibt.

Zkai meinte das Posting des Users "Schweitzer", der hier bereits geantwortet hat

musst du mal ein bißchen hochscrollen

Titel: Re: Mutter 18, schwanger, ausbildungslos, Vater aus Senegal, Duldung, arbeitslos
Beitrag von Reahnnaya am 05.10.2007 um 07:43:12
Achso, verstehe, ChicaLoca^^

Also, das Problem ist, dass er sich nicht ein ganzes Jahr in Deutschland aufgehalten hat, sondern auch in Frankreich und England (Fernbeziehungen sind nix Schönes...) und deswegen fällt das flach!
leider....

Titel: Re: Mutter 18, schwanger, ausbildungslos, Vater aus Senegal, Duldung, arbeitslos
Beitrag von wanderer am 05.10.2007 um 07:57:10

Reahnnaya schrieb am 05.10.2007 um 07:43:12:
Also, das Problem ist, dass er sich nicht ein ganzes Jahr in Deutschland aufgehalten hat, sondern auch in Frankreich und England (Fernbeziehungen sind nix Schönes...) und deswegen fällt das flach!
leider....


Da ist aber nun einiges im Argen!

Nur mit der Duldung kommt er zwar nach Frankreich, aufgrund der offenen Grenze, darf das aber mit einer Duldung nicht.
Nach England bestehen Grenzkontrollen da ist ein Grenzübertrittspapier notwendig.
Womit ist er denn gereist???, mit dem Pass vom Kumpel????

Titel: Re: Mutter 18, schwanger, ausbildungslos, Vater aus Senegal, Duldung, arbeitslos
Beitrag von ronny am 05.10.2007 um 07:58:47

wanderer schrieb am 05.10.2007 um 07:57:10:
Nur mit der Duldung kommt er zwar nach Frankreich,


Was aber bedeuten würde, dass die Duldung bereits erloschen sein könnte ?

Grüße
Ronny ;)

Titel: Re: Mutter 18, schwanger, ausbildungslos, Vater aus Senegal, Duldung, arbeitslos
Beitrag von ChicaLoca am 05.10.2007 um 08:01:41
Wenn er mit der Duldung aus Deutschland ausgereist ist, ist die Duldung nicht nur erloschen, sondern er ist auch wieder illegal nach Deutschland eingereist.


Zitat:
Da ist aber nun einiges im Argen!

Das sehe ich genauso

Titel: Re: Mutter 18, schwanger, ausbildungslos, Vater aus Senegal, Duldung, arbeitslos
Beitrag von proll am 05.10.2007 um 13:03:12
Reahnnaya,

du solltest vielleicht mal die ganze Geschichte deines Verlobten hier posten und nicht immer nur scheibchenweise damit rausrücken. Ansonsten kann dir keiner hier helfen.

proll

Titel: Re: Mutter 18, schwanger, ausbildungslos, Vater aus Senegal, Duldung, arbeitslos
Beitrag von Reahnnaya am 05.10.2007 um 15:35:46
Sorry, dass ich mich dagegen entschieden habe, das auszuführen...

Also, das ist alles etwas kompliziert, es ist folgendermaßen: Mein Freund lebt seit dem 12. Lebensjahr in Europa. Er hatte einen legalen Aufenthalt über seinen Vater. Sein Vater ist Afrikaner (Senegal), seine Mutter halb Französin und halb Afrikanerin (Guinea). Die beiden haben sich scheiden lassen, die Mutter ist nach Afrika ausgewandert und mein Schatz hat den Aufenthalt durch den Vater bekommen.
Deswegen konnte er in ganz Europa herumreisen. Drei Jahre war er in Deutschland (in der zeit haben wir uns kennen gelernt), zwei Jahre in England und ein Jahr in Frankreich.
Allerdings hat der Vater vor etwa 3,5 Monaten in Frankreich zu den Ämtern gesagt: Ich will meinen Sohn nie wieder sehen, er ist in Deutschland.
Also hat mein Schatz seine Papiere verloren, seitdem immer nur ne Duldung bekommen und soll in den Senegal zu seiner Mutter abgeschoben werden.

So ist es gewesen. Da ich diese Story eher unwichtig fand und zu weit ausschweifend, habe ich sie erst nicht erzählt!

Titel: Re: Mutter 18, schwanger, ausbildungslos, Vater aus Senegal, Duldung, arbeitslos
Beitrag von Ulf am 05.10.2007 um 15:42:30

Reahnnaya schrieb am 05.10.2007 um 15:35:46:
Also, das ist alles etwas kompliziert, es ist folgendermaßen: Mein Freund lebt seit dem 12. Lebensjahr in Europa. Er hatte einen legalen Aufenthalt über seinen Vater. Sein Vater ist Afrikaner (Senegal), seine Mutter halb Französin und halb Afrikanerin (Guinea). Die beiden haben sich scheiden lassen, die Mutter ist nach Afrika ausgewandert und mein Schatz hat den Aufenthalt durch den Vater bekommen.
Deswegen konnte er in ganz Europa herumreisen. Drei Jahre war er in Deutschland (in der zeit haben wir uns kennen gelernt), zwei Jahre in England und ein Jahr in Frankreich.
Allerdings hat der Vater vor etwa 3,5 Monaten in Frankreich zu den Ämtern gesagt: Ich will meinen Sohn nie wieder sehen, er ist in Deutschland.
Also hat mein Schatz seine Papiere verloren, seitdem immer nur ne Duldung bekommen und soll in den Senegal zu seiner Mutter abgeschoben werden.


Ist das in F bei einem Alter von 23 noch arg relevant, ob die Eltern Kontakt pflegen? Oder liegt es daran, daß der Vater keine Ausbildung(sfortsetzung) mehr finanzieren möchte?
Ist seine carte de séjour durch zu langen Auslandsaufenthalt verfallen?

Gruß, ULF

Titel: Re: Mutter 18, schwanger, ausbildungslos, Vater aus Senegal, Duldung, arbeitslos
Beitrag von proll am 05.10.2007 um 15:52:52
Die Geschichte ist schon wichtig zu wissen, jedoch auch hier betrachtest du sie sehr subjektiv und viele notwendige Fakten bleiben unberücksichtigt.

Dein Freund kam mit 12 nach Europa und ist jetzt 23, d.h. er lebte 9 Jahre in Europa.

Reahnnaya schrieb am 05.10.2007 um 15:35:46:
Drei Jahre war er in Deutschland  


Reahnnaya schrieb am 05.10.2007 um 15:35:46:
zwei Jahre in England und ein Jahr in Frankreich

Sind zusammen 6 Jahre = 3 Jahre fehlen.
Während des Aufenthalts in England und Frankreich dürfte er sein dt. Aufenthaltsrecht verloren haben.
Wann und wie ist er wieder nach Deutschland gekommen ?
Welchen Aufenthaltsstatus hatte er nach Wiedereinreise ?
Was für eine Ordnungsverfügung hat er bekommen, wenn man ihn abschieben will ?


Reahnnaya schrieb am 05.10.2007 um 15:35:46:
Also hat mein Schatz seine Papiere verloren

Das klingt, also habe er seine Papiere absichtlich "verloren", um sich einer Abschiebung zu entziehen  ?!

proll

Titel: Re: Mutter 18, schwanger, ausbildungslos, Vater aus Senegal, Duldung, arbeitslos
Beitrag von Reahnnaya am 05.10.2007 um 16:27:37
Hallo^^

Ich merke, dass ich irgendwie total unwissend bei diesem Thema bin, vieles kann ich gar nicht genau beantworten >.<
Hier meine Versuche:


ulf schrieb am 05.10.2007 um 15:42:30:
Ist das in F bei einem Alter von 23 noch arg relevant, ob die Eltern Kontakt pflegen?


Anscheinend ja, denn so hat er mir das erzählt! Ich habe ihn danach auch gefragt und er hat mir das bestätigt!


ulf schrieb am 05.10.2007 um 15:42:30:
Ist seine carte de séjour durch zu langen Auslandsaufenthalt verfallen?


Ich weiß nicht mal, was ne carte de séjour ist oO


schrieb am 05.10.2007 um 15:52:52:
Sind zusammen 6 Jahre = 3 Jahre fehlen.


Er hat erst 3 Jahre in Frankreich gelebt, dann 3 Jahre in Deutschland, 2 in England und wieder 1 in Frankreich, was zusammen 9 Jahre macht (Ich hatte nur das aufgezählt, wie lange ich ihn ungefähr kenne).


schrieb am 05.10.2007 um 15:52:52:
Während des Aufenthalts in England und Frankreich dürfte er sein dt. Aufenthaltsrecht verloren haben.


Er hat seine Papiere etwa Juni oder Juli diesen Jahres verloren, hat er mir erzählt...


schrieb am 05.10.2007 um 15:52:52:
Wann und wie ist er wieder nach Deutschland gekommen ?


Ich habe mich überhaupt nicht mit seinem Papierkram auseinander gesetzt, bis die Probleme kamen... Ich sehe ein, dass das unverantwortlich war! Aber bisher hatte ich damit nie Probleme und erst jetzt begannen sie.
Er ist am 1. Mai 2007 wieder eingereist.


schrieb am 05.10.2007 um 15:52:52:
Welchen Aufenthaltsstatus hatte er nach Wiedereinreise ?
Was für eine Ordnungsverfügung hat er bekommen, wenn man ihn abschieben will ?


Keine Ahnung... Also, er ist Mai wiedergekommen und im Juni/Juli kam dann die Nachricht, dass sein Vater ihn nie wieder sehen will und er abgeschoben werden soll.
Was meinst du mit „Ordnungsvergütung“? Duldung?


schrieb am 05.10.2007 um 15:52:52:
Das klingt, also habe er seine Papiere absichtlich "verloren", um sich einer Abschiebung zu entziehen  ?!


Er meinte, er habe die Papiere „in Frankreich bei seinem Vater gelassen“, wobei ich jedoch nicht weiß, was das bedeutet! Ich hatte das so stehen gelassen...

Ich hoffe, ich konnte euch weiterhelfen, das alles zu verstehen... Ich habe mich noch nie so damit beschäftigt, weil ich dachte, es sei alles sicher!

lg, reahnnaya

Titel: Re: Mutter 18, schwanger, ausbildungslos, Vater aus Senegal, Duldung, arbeitslos
Beitrag von proll am 05.10.2007 um 17:03:36
Alles in Allem weisst du fast gar nichts über ihn !
Du solltest dich erst mal bei ihm erkundigen.


Reahnnaya schrieb am 05.10.2007 um 16:27:37:
Er meinte, er habe die Papiere „in Frankreich bei seinem Vater gelassen“,  

Aus meiner Erfahrung heraus glaube ich das nicht !


Reahnnaya schrieb am 05.10.2007 um 16:27:37:
Er hat seine Papiere etwa Juni oder Juli diesen Jahres verloren

UNd wie passt das mit der oben aufgeführten Aussage ?


Reahnnaya schrieb am 05.10.2007 um 16:27:37:
Ich weiß nicht mal, was ne carte de séjour ist  

= franz. Aufenthaltserlaubnis


Reahnnaya schrieb am 05.10.2007 um 16:27:37:
Er ist am 1. Mai 2007 wieder eingereist.
 
= illegale Einreise und somit sofort Ausreisepflichtig.


Reahnnaya schrieb am 05.10.2007 um 16:27:37:
Was meinst du mit „Ordnungsvergütung“?

OV= Brief (Verwaltungsakt) von der ABH in dem steht, dass er illegal eingereist ist und Ausreisen muss. Reist er nicht freiwillig aus, wird er abgeschoben.

proll

Titel: Re: Mutter 18, schwanger, ausbildungslos, Vater aus Senegal, Duldung, arbeitslos
Beitrag von Ulf am 06.10.2007 um 19:19:21

Reahnnaya schrieb am 05.10.2007 um 16:27:37:
Was meinst du mit „Ordnungsvergütung“? Duldung?



Ordnungsvergütung: die Ordnung oder das Ordnen wird bezahlt. Ist selten.

Hier: Ordnungsverfügung. Die Ordnungsbehörde verfügt (ordnet an), daß ein tatsächlicher Zustand an die Rechtslage anzupassen sei.

Gruß, ULF

Titel: Re: Mutter 18, schwanger, ausbildungslos, Vater aus Senegal, Duldung, arbeitslos
Beitrag von Reahnnaya am 07.10.2007 um 13:41:46
Hallo Leute!

Ich habe beschlossen, hiermit das Thema zu beenden.
Leider helfen mir eure Vermutungen, dass er illegal hier ist, nicht weiter, denn ich vertraue ihm und seinen Freunden.
Alle Fragen, die ich gestellt hatte, sind jedoch weitesgehenst beantwortet und dafür danke ich euch sehr ;)
Ich nehme an, dass er nach einem einjährigen Aufenthalt hier in Deutschland einen Antrag auf Arbeitsrecht stellen kann (der ihm wahrscheinlich aufgrund meiner Schwangerschaft bewilligt wird) und so gehts dann für uns weiter :)

Vielen Dank nochmal für eure Hilfe!

:sonne

Titel: Re: Mutter 18, schwanger, ausbildungslos, Vater aus Senegal, Duldung, arbeitslos
Beitrag von fons am 07.10.2007 um 15:00:31
na denn:

:closed

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