i4a - Das Board
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi
Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> Aufenthaltsdauer-Wiedereinreise
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1191157150

Beitrag begonnen von solu am 30.09.2007 um 14:59:10

Titel: Aufenthaltsdauer-Wiedereinreise
Beitrag von solu am 30.09.2007 um 14:59:10
Ich blicke beim Thema Aufenthaltsdauer nicht mehr durch und nachdem ich einige Beiträge hier gelesen habe, bin ich noch verwirrter. Ich schildere mal einfach die Sachlage, vielleicht kann mir jemand weiterhelfen.

Mein Freund ist Costa Ricaner und hat folgende Einreisezeiten:
Einreise am 20.11.06 Ausreise 14.01.07

Einreise am 22.06.07 Ausreise 19.09.07

Nun haben wir am 24.9. eine Tochter bekommen(leider hat er die Geburt verpasst), da meine einvernehmliche  Scheidung leider seit Monaten auf sich warten lässt, hat er null Anspruch auf das Kind(da ehelich geboren) und bekam auch keine Verlängerung.

Nun habe ich das so verstanden, das er am 22.12 das nächste mal wieder einreisen darf. Davon mal abgesehen, das die Flüge unbezahlbar in diesem Zeitraum sind, lese ich hier aber Beiträge, wo Latein oder Südamerikaner nach 1-2 Monaten wieder einreisen, sich länger als 90 Tage aufhalten und trotzdem wieder einreisen dürfen. Das macht es nicht richtig, aber wie ist denn nun die Gesetzeslage? Ich hätte ihn auch lieber hier und wenn meine Scheidung durch ist, würde ich ihn auch direkt in Dänemark heiraten, aber dann sehe ich Beiträge, das die Behörden in Dänemark auch wieder nachrechnen. Hiesse das, selbst wenn er jetzt im Oktober oder letzter günstiger Flug am 6.12. seinen Einreisestempel bekäme, das er dann trotzdem irgendwie illegal wäre??? Wie genau wird gerechnet? Ich habe selbst vorher 2 Jahre in Costa Rica gelebt, da heisst es zwar auch, man muss alle 90Tage mind.72Stunden das Land verlassen, aber wenn man das alle 5-6Monate für 48Stunden macht, dann ist das auch in Ordnung, im Endeffekt interessiert es dort niemanden wirklich.

Eigentlich war es so gedacht, das er beim Kind bleibt und ich gehe weiter arbeiten und mein Arbeitgeber hätte langsam auch gerne ein Datum. Ich kann aber dazu nichts sagen, weil ich Angst habe, das man ihn an der Grenze abweist, was hätte das für Konsequenzen, abgesehen davon, das das Geld fürs Ticket futsch wäre? Einreisesperre? Wer zahlt den Rückflug bei Abweisung? Gibt es eine Geldstrafe?

Wenn jemand Licht ins Dunkle bringen könnte, wäre ich sehr dankbar.

Titel: Re: Aufenthaltsdauer-Wiedereinreise
Beitrag von Daddy am 30.09.2007 um 17:36:50

solu schrieb am 30.09.2007 um 14:59:10:
Mein Freund ist Costa Ricaner und hat folgende Einreisezeiten:
Einreise am 20.11.06 Ausreise 14.01.07

Einreise am 22.06.07 Ausreise 19.09.07

Hi ...

Der erste Zeitraum ist irrelevant, da zwischen der Einreise am 20.11.2006 und der am 22.06.2207 über 6 Monate liegen.
Ergo interresiert erst mal nur die 2. Aufenthaltszeit ... also Einreise am 22.06.2007 bedeutet, dass er sich bis einschließlich 21.12.2007 3 Monate (wenn am Stück egnommen) resp. 90 Tage (wenn der Aufenthalt gesplittet wird) im Schengengebiet aufhalten darf ...
Wenn ich mich jetzt nicht verzählt habe, hat er bereits 90 Tage im Schengengebiet verbracht .. ergo wäre eine Einreise vor dem 22.12.2007 nicht erlaubt und der anschließende Aufenthalt im Schengengebiet illegal.


solu schrieb am 30.09.2007 um 14:59:10:
Nun habe ich das so verstanden, das er am 22.12 das nächste mal wieder einreisen darf.

Korrekt!


solu schrieb am 30.09.2007 um 14:59:10:
Davon mal abgesehen, das die Flüge unbezahlbar in diesem Zeitraum sind, lese ich hier aber Beiträge, wo Latein oder Südamerikaner nach 1-2 Monaten wieder einreisen, sich länger als 90 Tage aufhalten und trotzdem wieder einreisen dürfen.

Es gibt Staaten, bei denen aufgrund alter Sichtvermerksabkommen die Bezugszeitraumberechnung nicht greift ... Costa Roca gehört nicht dazu.


solu schrieb am 30.09.2007 um 14:59:10:
Hiesse das, selbst wenn er jetzt im Oktober oder letzter günstiger Flug am 6.12. seinen Einreisestempel bekäme, das er dann trotzdem irgendwie illegal wäre???

Ich denke, er käme gar nicht ins Land und würde postwenden zurückgewiesen ...


solu schrieb am 30.09.2007 um 14:59:10:
Ich habe selbst vorher 2 Jahre in Costa Rica gelebt, da heisst es zwar auch, man muss alle 90Tage mind.72Stunden das Land verlassen, aber wenn man das alle 5-6Monate für 48Stunden macht, dann ist das auch in Ordnung, im Endeffekt interessiert es dort niemanden wirklich.

Im Bereich der Schengenstaaten interessiert das sehr wohl... das Verfahren von Costa Rica ist nicht übertragbar.


solu schrieb am 30.09.2007 um 14:59:10:
Einreisesperre? Wer zahlt den Rückflug bei Abweisung? Gibt es eine Geldstrafe?

Eine Einreisesperre bei einer Zurückweisung gibt es nicht ... Primär zahlt der Zurückgewiesene seinen Rückflug ... subsidiär das Luftfahrtunternehmen.

Daddy





Titel: Re: Aufenthaltsdauer-Wiedereinreise
Beitrag von solu am 01.10.2007 um 19:15:03
Vielen Dank Daddy, du hast mir sehr geholfen!

Nun tut sich mir eine neue Frage auf: Da Schweiz nicht EU und nicht Schengen ist, dürfte er ja dort einreisen. Ich könnte ihn dort unterbringen. (hätte mir vorher jemand gesagt, das man die 90Tage so unterbrechen kann, hätte ich ihn vorher schon "ausquartiert"...- zu spät)

Nun gehen 99% der Flüge über die USA, die kann er nicht nehmen, weil er für USA ein Visa braucht.

Dann gibt es noch einen Flug über Madrid nach Zürich. Nun meine Frage:Kann er diesen Flug nehmen, da es nur Transit ist oder wird es in EU so gehandhabt wie in den USA, das auch ein Transit eine Einreise ist?

Ich bin zwar schon zig mal geflogen, aber habe irgendwie nie darauf geachtet, wo ich meinen Pass überall vorlegen musste...

Vielen Dank!

Titel: Re: Aufenthaltsdauer-Wiedereinreise
Beitrag von Daddy am 01.10.2007 um 19:52:13

solu schrieb am 01.10.2007 um 19:15:03:
Nun tut sich mir eine neue Frage auf: Da Schweiz nicht EU und nicht Schengen ist, dürfte er ja dort einreisen. Ich könnte ihn dort unterbringen. (hätte mir vorher jemand gesagt, das man die 90Tage so unterbrechen kann, hätte ich ihn vorher schon "ausquartiert"...- zu spät)

Sofern er die schweizer Einreisebestimmungen erfüllt und von dort aus nicht vor dem relevanten Datum einreist, sollte das kein Problem darstellen ...
http://www.bfm.admin.ch/bfm/de/home/themen/einreise/Ausweis-_und_Visumvorschriften.html


solu schrieb am 01.10.2007 um 19:15:03:
Dann gibt es noch einen Flug über Madrid nach Zürich. Nun meine Frage:Kann er diesen Flug nehmen, da es nur Transit ist oder wird es in EU so gehandhabt wie in den USA, das auch ein Transit eine Einreise ist?

Grundsätzlich stellt der Transitaufenthalt keine Einreise dar ... es gibt zwar einige Staaten, die selbst für einen Flughafentransit ein Visum brauchen ... aber da gehört Costa Rica auch nicht dazu ;)
Nun kann ich dir nicht sagen, ob Madrid einen Transitbereich hat ... ich geh' zwar davon aus, aber weiß es nicht definitiv. Wenn einer vorhanden ist, sollte einer Reise nach CH via Transit in Madrid nichts im Wege stehen.

Daddy


i4a - Das Board » Powered by YaBB 2.4!
YaBB © 2000-2009. Alle Rechte vorbehalten.