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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Heirat deutsch/algerisch
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Beitrag begonnen von CarpeDiem am 28.09.2007 um 15:46:18

Titel: Heirat deutsch/algerisch
Beitrag von CarpeDiem am 28.09.2007 um 15:46:18
Hallo an alle!

Vielleicht kann auch mir jemand mit seinem Wissen helfen.

Ich bin mit einer algerischen Frau verlobt und wir wollen heiraten. Vermutlich wird es in Algerien sein. Meine Fragen sind nun:

- Benötige ich für Algerien ein spezielles Heiratsvisum oder genügt ein Besuchervisum?

- Inwieweit muss ich Französischkenntnisse nachweisen. Ich habe Französischabitur (lange her), spreche aber Englisch in Wort und Schrift.

- Welche Unterlagen werden für eine algerische Hochzeit benötigt?

- Wer muss die Apostille bei einer Rückkehr nach Deutschland ausstellen? Ich denke mal, es muss in Algerien gemacht werden.

Ich danke Euch recht herzlich.


Titel: Re: Heirat deutsch/algerisch
Beitrag von Tippi am 28.09.2007 um 16:05:05
Hi,
ich habe aus deiner Frage mal einen eigenständigen Thread ge-
macht. Konnte mich nicht entscheiden, in welches Forum er soll.

Deine Fragen betreffen unterschiedliche Gebiete - hmmm ...

Ich bin davon ausgegangen, das ihr nach der Heirat in Deutsch-
land leben werdet.
Dazu gibt es bestimmt auch Fragen bzgl. Einreise und Aufenthalt.

Hab mich deshalb für Ehe und Familie entschieden.

Gruß

Tippi

Titel: Re: Heirat deutsch/algerisch
Beitrag von Noahpapa am 28.09.2007 um 16:09:53
Die meisten Antworten findest Du hier:
http://www.algier.diplo.de/Vertretung/algier/de/04/Konsularischer__Service/Konsularhilfe.html

Leben und Arbeiten in Algerien hier: http://www.algerische-botschaft.de

Titel: Re: Heirat deutsch/algerisch
Beitrag von CarpeDiem am 28.09.2007 um 17:04:26
Hallo Tippi,

nein. Geplant ist erstmal eine Aufenthalt in Algerien.

Und: algier.diplo konnte mir bislang auch nicht weiterhelfen.

Schöne Grüße

Titel: Re: Heirat deutsch/algerisch
Beitrag von tomy am 28.09.2007 um 18:02:52

CarpeDiem schrieb am 28.09.2007 um 15:46:18:
Welche Unterlagen werden für eine algerische Hochzeit benötigt?
Falls Algerien kein laizistischer Staat ist (was ich glaube) , und deine Verlobte Muslima ist (99 % der Bervölkerung), must du auch Moslem sein. Sonst kannst du sie nicht heiraten. Wahrscheinlich auch nicht in Deutschland.


Tom

Titel: Re: Heirat deutsch/algerisch
Beitrag von CarpeDiem am 28.09.2007 um 18:28:30
Hallo Tomy,

das ist mir bekannt. In Deutschland könnte ich sie allerdings als Nicht-Moslem heiraten.  Nur würde diese Ehe in Algerien nicht anerkannt werden.


Titel: Re: Heirat deutsch/algerisch
Beitrag von CarpeDiem am 28.09.2007 um 18:31:45
Aber ich möchte noch einmal Tippi aufgreifen.

Die Planung ist schon in ca. 5 Jahren nach Deutscland zurückzukehren.

Falls da jemand Informationen über Einreise und Aufenthalt hinsichtlich Deutschland hat, wäre ich dankbar.

Schöner Gruß

Titel: Re: Heirat deutsch/algerisch
Beitrag von Tippi am 28.09.2007 um 18:38:10
Sorry, aber jetzt schon in die Zukunft schauen  :wahrsag:

ich behaupte mal ... unmöglich.

In fünf Jahren kannst du dann deine expliziten Fragen genau
hier im Board stellen, dann können wir sie bestimmt auch be-
antworten.

Gruß

Tippi

Titel: Re: Heirat deutsch/algerisch
Beitrag von CarpeDiem am 28.09.2007 um 19:05:38
Hallo Tippi,

ich denke, jeder hat das Recht, sich über die Zukunft Gedanken zu machen. Die einen versuchen vorauszudenken, die anderen sind planlos. Das sollte aber jedem selbst überlassen bleiben und nicht Gegenstand dieses Gedankenaustausches sein.

Aber darum geht es nicht. Ich habe nur versucht, auf einzelne Fragen eine Antwort zu bekommen.

Titel: Re: Heirat deutsch/algerisch
Beitrag von Anjalein am 28.09.2007 um 19:14:27
Hallo CarpeDiem :),

Deine Fragen zur Einreise nach und Eheschliessung in Algerien koennen Dir nur die algerischen Behoerden (Botschaft in Deutschland, Behoerden dort) verbindlich beantworten.

Dafuer ist dieses Forum leider die falsche Plattform, es sei denn, es kann jemand mit eigenen Erfahrungen aufwarten (ich nicht, da 1. christliche Frau, die Moslem geheiratet hat und daher nicht konvertieren musste, 2. nicht in Algerien (aber in islamischem Land) geheiratet).

Auch ich denke, Du musst zum Islam konvertieren, solltest Du dort heiraten wollen. Inwieweit eine in Deutschland geschlossene Ehe nicht anerkannt wird in Algerien, weiss ich nicht, kann ich mir herlich gesagt aber kaum vorstellen.

Deine Franzoesischkenntnisse sind fuer Visumbeantragung und Eheschliessung sicher unerheblich, moeglicherweise auch fuer einen Langzeitaufenthalt. Nur bedenke, dass Du ohne frz. praktisch nicht wirklich weiterkommst dort.

Soweit ich weiss, werden algerische Urkunden legalisiert, und das wird bei der deutschen Botschaft gemacht.

LG
Anja



Titel: Re: Heirat deutsch/algerisch
Beitrag von Saffya am 28.09.2007 um 20:31:00
Hallo CarpeDiem,

vielleicht kann dir das Algerien-Forum weiterhelfen:http://www.algerien-forum.de/forum.php.

Oder die algerische Botschaft in Berlin:http://www.algerische-botschaft.de/Startd.html.

Ich weiß nicht, ob du Muslim bist, falls nicht und deine Zukünftige Muslima sein sollte, weiß ich nicht, ob ihr wirklich heiraten könnt. Der Islam erlaubt das nicht. Es sei denn du wirst Muslim, aber Konvertieren aus Liebe statt Überzeugung finde ich nicht so gut... Bevor es noch mehr Off-Topic wird höre ich lieber auf...

:-[ :-X

Viele Grüße!

Titel: Re: Heirat deutsch/algerisch
Beitrag von Ulf am 30.09.2007 um 11:56:30

Anjalein schrieb am 28.09.2007 um 19:14:27:
Deine Franzoesischkenntnisse sind fuer Visumbeantragung und Eheschliessung sicher unerheblich


Für den Papierkram und die Eheschließung selbst wird ggf. ein Übersetzer/Dolmetscher benötigt.

Gruß, ULF

Titel: Re: Heirat deutsch/algerisch
Beitrag von Wassermann am 01.10.2007 um 07:43:51
Und zum Konvertieren sollte man sich vielleicht beizeiten Arabisch-Kenntnisse aneignen, ohne die es schwierig werden dürfte!

Titel: Re: Heirat deutsch/algerisch
Beitrag von tomy am 01.10.2007 um 09:51:11

Wassermann schrieb am 01.10.2007 um 07:43:51:
Und zum Konvertieren sollte man sich vielleicht beizeiten Arabisch-Kenntnisse aneignen, ohne die es schwierig werden dürfte!
Du brauchst du nicht zwangsläufig. Es steht zwar im Koran, das du ihn in der Ursprungsfassung lesen können musst, aber die zb. Millionen von Türken die keine Ahnung von Arabisch haben, zeigen das gegenteil.


CarpeDiem schrieb am 28.09.2007 um 18:28:30:
das ist mir bekannt. In Deutschland könnte ich sie allerdings als Nicht-Moslem heiraten.  
Genau da bin ich mir nicht sicher. Ich habe dunkel in Erinnerung, das Standesamt auch darauf prüfen muss, ob die Ehe in der Heimat auch möglich wäre. Und die Ehe eines nicht moslemischen Mannes und einer moslemischen Frau, sind nicht möglich, da die Kinder die Religion vom Vater erben. (Außnahme laizistischer Staat !) Da würde ich noch mal genau nachfragen.


Tom

Titel: Re: Heirat deutsch/algerisch
Beitrag von ronny am 01.10.2007 um 09:57:46

tomy schrieb am 01.10.2007 um 09:51:11:
Und die Ehe eines nicht moslemischen Mannes und einer moslemischen Frau, sind nicht möglich, da die Kinder die Religion vom Vater erben. (Außnahme laizistischer Staat !) Da würde ich noch mal genau nachfragen.  


Hallo,

im Grundsatz ist die Prüfung der Eheschließungsvoraussetzungen (materiell) nach dem Heimtrecht vorzunehmen, aber...


Zitat:
Artikel 13 EGBGB Eheschließung
(1) Die Voraussetzungen der Eheschließung unterliegen für jeden Verlobten dem Recht des Staates, dem er angehört.

(2) Fehlt danach eine Voraussetzung, so ist insoweit deutsches Recht anzuwenden, wenn

 1. ein Verlobter seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat oder Deutscher ist,
 2. die Verlobten die zumutbaren Schritte zur Erfüllung der Voraussetzung unternommen haben und
 3. es mit der Eheschließungsfreiheit unvereinbar ist, die Eheschließung zu versagen; insbesondere steht die frühere Ehe eines Verlobten nicht entgegen, wenn ihr Bestand durch eine hier erlassene oder anerkannte Entscheidung beseitigt oder der Ehegatte des Verlobten für tot erklärt ist.

(3) Eine Ehe kann im Inland nur in der hier vorgeschriebenen Form geschlossen werden. Eine Ehe zwischen Verlobten, von denen keiner Deutscher ist, kann jedoch vor einer von der Regierung des Staates, dem einer der Verlobten angehört, ordnungsgemäß ermächtigten Person in der nach dem Recht dieses Staates vorgeschriebenen Form geschlossen werden; eine beglaubigte Abschrift der Eintragung der so geschlossenen Ehe in das Standesregister, das von der dazu ordnungsgemäß ermächtigten Person geführt wird, erbringt vollen Beweis der Eheschließung.


Hier käme bei irgendwie gearteter deutscher Beteiligung auf alle Fälle der Absatz 2 zur Anwendung.

Grüße
Ronny ;)

Titel: Re: Heirat deutsch/algerisch
Beitrag von Wassermann am 01.10.2007 um 10:50:19
@ tomy: Ich dachte, dass - egal welche Staatsangehörigkeit man als Moslem hat - der Koran immer auf arabisch (in den Schulen) gelehrt wird und die Menschen dementsprechend auch alle auf arabisch (in den Moscheen) beten. Zudem ist es ja ein Unterschied, ob ich als Moslem geboren bin und mir der Koran in einer anderen Sprache bekannt ist oder konvertieren möchte. Das dürfte gänzlich ohne Arabisch-Kenntnisse unmöglich sein. Zudem, wenn beabsichtigt ist, zunächst einmal in Algerien zu leben.

Titel: Re: Heirat deutsch/algerisch
Beitrag von Anjalein am 01.10.2007 um 12:59:58
Tuerken beten auf tuerkisch in den Moscheen - und lesen den Koran auch auf tuerkisch. Dito Pakistani in urdu etc..

Natuerlich ist es im Original das einzig Wahre, aber sehr viele Konvertiten jedweder Nationalitaet koennen kaum bis gar kein Arabisch, erst recht kein Koran-Lese-taugliches.

Dem spirituellen und eben auch ggfs. personenstandsrechtlich relevanten Status als Moslem tut dies keinen Abbruch.

Titel: Re: Heirat deutsch/algerisch
Beitrag von kalinaa am 05.10.2007 um 00:04:09
Hallo,

habe selbst anfang des Jahres in Algerien geheiratet. Da ich aber eine Frau bin hat meine Religion keine Rolle gespielt, das wird bei dir anders sein.


CarpeDiem schrieb am 28.09.2007 um 15:46:18:
- Benötige ich für Algerien ein spezielles Heiratsvisum oder genügt ein Besuchervisum?  


Nein ein Touristenvisum reicht aus (Gültigkeit mindestens 1 Monat), bei dem Visumsantrag einfach Eheschließung als Grund angeben.


CarpeDiem schrieb am 28.09.2007 um 15:46:18:
- Inwieweit muss ich Französischkenntnisse nachweisen. Ich habe Französischabitur (lange her), spreche aber Englisch in Wort und Schrift.
 


nein du musst keine Französischkenntnisse nachweisen sind aber auf jeden Fall von Vorteil da fast niemand Englisch spricht.Arabisch Kenntnisse sind eigentlich nicht notwendig da wirklich jeder Französisch spricht.Und selbst auf den Ämtern kann man wählen zwischen franz. oder arabischen Formularen.


CarpeDiem schrieb am 28.09.2007 um 15:46:18:
- Welche Unterlagen werden für eine algerische Hochzeit benötigt?


Dt Ehepartner: Geburtsurkunde, Ledigkeitsbescheinigung, Meldebescheinigung, Kopie des Passes mit Visa und Datum der Einreise

Alg. Ehepartner: Geburtsurkunde, Meldebescheinigung, Kopie Pass , Ledigkeitsbescheinigung

Danach bringst du diese Unterlagen zum Standesamt für internationale Eheschließungen eures zuständigen Rathauses, von dort aus gehts dann zur Daira, von dort zur Wilaya und zum Centrale de Police. Dort müsst ihr gemeinsam zu einer Befragung erscheinen.
Danach geht das Dossier nach Algier zum Ministre des affaires etrangers und dann den ganzen weg wieder zurück. Das ganze dauert etwa 6Monate es ei denn ihr kennt iregend jemander bei der plozei oder auf den Ämtern der euer Dossier "pushed" dann kanns auch schneller gehen. Hatten mehrere Leute die sich darum gekümmert haben und trotzdem 3 Monate gewartet.
Bei positiver Antwort könnt ihr nun den Heiratstermin vereinbaren.


CarpeDiem schrieb am 28.09.2007 um 15:46:18:
- Wer muss die Apostille bei einer Rückkehr nach Deutschland ausstellen? Ich denke mal, es muss in Algerien gemacht werden.
 


Da kann ich dir nicht weiterhelfen da wir eine FZF gemacht haben und mittlerweile mit unserer gemeinsamen Tochter in Deutschland leben.

Hoffe ich konnte dir helfen...

liebe Grüße

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