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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> gibt es ein Recht auf ein Heiratsvisum?
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Beitrag begonnen von Anna2 am 28.09.2007 um 01:27:08

Titel: gibt es ein Recht auf ein Heiratsvisum?
Beitrag von Anna2 am 28.09.2007 um 01:27:08
Ein Anwalt riet mir im Ausland zu heiraten, denn es gäbe nur ein Recht auf Familienzusammenführung, nicht auf ein Visum zur Eheschließung. Daher könne es sein, dass wir ewig auf ein Heiratsvisum warten würden.

Heute rief ich beim Ausländeramt an und dort wollte man mir keinen Termin geben, denn man dürfe sowieso keine Rechtsauskünfte geben und außerdem sei allein die Botschaft das entscheidende Organ. Hier hatte ich was anderes gelesen, nämlich, dass bei einem nationalen Visum das Ausländeramt zustimmen muss.Und die Botschaft sagte das Gegenteil, das Ausländeramt entscheide bei einem Visum zur Eheschließung.

Verwirrend ist die Rechtslage für mich, jeder sagt etwas Anderes und ich weiß nicht, was ich tun soll, weil ich nicht weiß, worauf ich einen Anspruch habe und worauf eben nicht,was nur im Ermessen einer (und wenn, welcher) Behörde liegt.

Wenn man seine Rechte kennt, kann man auch entsprechend ansetzen.


LG, Anna

Titel: Re: gibt es ein Recht auf ein Heiratsvisum?
Beitrag von Einbeck am 28.09.2007 um 02:19:51
Richtig Anna auf Erteilung eines Heiratsvisums hast du keinen Anspruch, die Erteilung liegt im Ermessen der Behörden.

Zuständige Behörde die deutsche Auslandsvertretung, die innerdeutsche Ausländerbehörde wird behördenintern beteiligt (ob Heiratsvisum oder FzF = beides nationale Visa) und muss der Visa Erteilung zustimmen, die ABH ist aber kein Ansprechpartner in diesem Falle. Einige ABH nehmen Partner aber als Kunden wahr und geben allgemeine Auskünfte.
Partner bei Antrag, Ablehnung und Klage oder positiv Erteilung ist die Auslandsvertetung.
Rechtlich in der Aussenwirkung erhältst Du die Entscheidung von der Botschaft/Konsulatl die ist Euer Kontakt und Partner oder Gegenüber im Verfahren.

Deutschkenntnisse braucht man übrigens in beiden Fällen für Heiratsvisum (Heirat in D) oder Familienzusammenführung nach Heirat im Ausland.

Hinweis, neben Deutschkenntnissen ist zu beachten:
FzF Visum kann, falls Verdacht auf Scheinehe besteht auch abgelehnt werden.


Beide bestehender Ehe ist die rechtliche Situation allerdings deutlich besser als bei heiratsvisum.
Bestehende Ehe bedeutet im Grundsatz erstmal es gibt einen anspruch, wie gesagt unter Voraussetzung einfacher Deutschkenntnisse.

Titel: Re: gibt es ein Recht auf ein Heiratsvisum?
Beitrag von Anna2 am 28.09.2007 um 08:21:27
Danke, Einbeck!
Jetzt habe ich verstanden  :D

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