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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Vorladung
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Beitrag begonnen von izuka am 27.09.2007 um 19:11:16

Titel: Vorladung
Beitrag von izuka am 27.09.2007 um 19:11:16
Hallo,

Wir haben im August in Deutschland geheiratet
Ich habe deutsche Staatsangehörigkeit (Seit 3 Jahren eingebürgert).
Meine Frau hat die russische.

Heute hat sie eine Vorladung (als Zeugin) von der Polizei bekommen in der Ermittlungssache wegen Erschleichen eines Aufenthaltstitels durch Scheinehe

Ist das normal nachdem man in Deutschland heiratet?
Welche Anhaltspunkte kann die Polizei haben. Vor der Heirat waren wir schon zwei Jahre zusammen und haben zusammen gewohnt. Zwischen uns ist kein Altersunterschied oder so….
Ich war schon einmal verheiratet, meine Frau nicht…
Sie hat bisher in Deutschland studiert.

Mit freundlichen Grüßen
izuka

Titel: Re: Vorladung
Beitrag von fons am 27.09.2007 um 20:33:18
Bist du sicher dass es um Eure Ehe geht? Weil sie
eben als Zeugin vorgeladen wurde!

Üblich ist das sicher nicht.

Titel: Re: Vorladung
Beitrag von barry300770 am 27.09.2007 um 21:33:38
hallo,

bei  meiner Schwester wurde vor ein paar Jahren mal wegen einer Scheinehe ermitttelt, dort stand die Kripo einfach vor der Tür. Eine Vorladung haben die Nachbarn bekommen also die Zeugen.

Wurde aber fallen gelassen, die beiden habe ein Kind zusammen.

Titel: Re: Vorladung
Beitrag von Daddy am 27.09.2007 um 21:39:48

barry300770 schrieb am 27.09.2007 um 21:33:38:
hallo,

bei  meiner Schwester wurde vor ein paar Jahren mal wegen einer Scheinehe ermitttelt, dort stand die Kripo einfach vor der Tür. Eine Vorladung haben die Nachbarn bekommen also die Zeugen.

Wurde aber fallen gelassen, die beiden habe ein Kind zusammen.

öhm ... der TS meinte seine Frau sei als Zeugin vortgeladen worden ...  nicht als Beschuldigte ... irgendwie fehlen da noch ein paar Infos bzw. Zusammenhänge ;)

Daddy

Titel: Re: Vorladung
Beitrag von Anna2 am 27.09.2007 um 22:12:26
was bedeutet schondas Wort "zeugin"?
Als ich meinen Scheidungstermin damals bekam, war das für mich als Laien nicht ersichtlich, man "wolle mich zu der Angelegenheit befragen". Nur mein Analt wusste, as das wirklich bedeutete.

Gibt`s auf dem Brief keine Telefonnummer für Rückfragen?

Titel: Re: Vorladung
Beitrag von Wassermann am 28.09.2007 um 07:20:12
In einer Zeugenladung steht normalerweise drin, um welchen Sachverhalt es geht, also die Ladung nochmal genau durchlesen! U. U. ist es ja auch nötig, Aufzeichnungen, Unterlagen etc. mitzubringen, daher mein Tipp, nochmal auf die Betreffzeile der Ladung zu schauen.

Titel: Re: Vorladung
Beitrag von izuka am 28.09.2007 um 10:47:56
Es steht gar nichts drin, ausser dass es sich um eine Scheinehe handelt.
Ich denke dass sie als Zeugin eingeladen wurde ist normal...
können die sie doch nicht ohne Grund "beschuldigen".

oder ist das nicht so?

MfG
izuk

Titel: Re: Vorladung
Beitrag von ChicaLoca am 28.09.2007 um 10:53:54
Wie fons schon schrieb, ist stark zu bezweifeln, dass es um ihre eigene Ehe geht, wenn sie als Zeugin vorgeladen wird - denn sonst wäre sie "Beschuldigte" und nicht Zeugin.

Titel: Re: Vorladung
Beitrag von fons am 28.09.2007 um 10:53:56
Wenn ein verdacht gegen Euch vorläge, wär sie
ja nicht Zeuge sondern Beschuldigte und dann
wohl auch du.

Also geht es mit Sicherheit nicht um Euch  ;D

[edit]ChicaLoca war 2 Sec schneller [/edit]

Titel: Re: Vorladung
Beitrag von izuka am 28.09.2007 um 16:16:48
War tatsächlich nicht gegen uns, sondern gegen Vietnamesiche Nachbarn, die vor mehrere Jahren im Haus gewohnt haben(Wir waren damals nicht da ;D)
Warum die Polizei uns ausgesucht hat, obwohl wir damals gar nicht dort gewohnt haben, weiß ich nicht...

MfG
Zuka

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