i4a - Das Board
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi
Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Scheidung und Aufenthalt
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1190894477

Beitrag begonnen von faruk72 am 27.09.2007 um 14:01:17

Titel: Scheidung und Aufenthalt
Beitrag von faruk72 am 27.09.2007 um 14:01:17
Hallo,

ich bin deutscher Staatsbürger und habe im November 2005 in der Türkei eine Türkin geheiratet. Nach Erhalt des Visums für Familienzusammenführung wird die Ehe seit Dezember 2005 in Deutschland geführt.

Aufgrund von Streitigkeiten kam es mehrmals zu Unterbrechungen der Ehe. Meine Ehefrau ging in diesem Sommer für 2 Monate alleine in den Urlaub in die Türkei zu Ihren Eltern. Nach 4 Wochen wollte sie sich von mir scheiden. Dazu wollte sie in Istanbul einen Scheidungsantrag stellen. Buchstäblich in letzter Minute wurde der Scheidungsantrag zurückgezogen. Wir versöhnten uns wieder. Jetzt ist meine Frau wieder in der Deutschland. Ich habe nun leider den Verdacht, dass meine Ehefrau die beabsichtigte Scheidung nicht eingereicht hat, damit sie noch ein eigenständiges Aufenthaltsrecht bekommen kann. Dazu müsste sie nur noch 2 Monate also bis Dezember noch warten. Ich habe die Befürchtung, dass sie nach Ablauf der 2 Jahre die Scheidung einreichen wird. Dies finde ich ist ein Missbrauch.

Meine Frage lautet nun: Meine Ehefrau ist mehrmals alleine in den Urlaub gefahren und hat sich mehrere Monate dort ohne mich aufgehalten, also insgesamt sind das 5 Monate in den 2 Jahren. Wie werden die 2 jahre gezählt? Muss die Ehe 2 Jahre ununterbrochen oder nur rechtsmässig in Deutschland bestanden haben?

Danke für die Antworten

Titel: Re: Scheidung und Aufenthalt
Beitrag von DonCamillo am 27.09.2007 um 14:18:28

faruk72 schrieb am 27.09.2007 um 14:01:17:

Muss die Ehe 2 Jahre ununterbrochen oder nur rechtsmässig in Deutschland bestanden haben?  
,

nicht oder sondern und


faruk72 schrieb am 27.09.2007 um 14:01:17:
Meine Ehefrau ist mehrmals alleine in den Urlaub gefahren und hat sich mehrere Monate dort ohne mich aufgehalten, also insgesamt sind das 5 Monate in den 2 Jahren.  


Das stellt noch keine Trennung dar und ist nur bedenklich, wenn sie innerhalb 1 Jahres länger als 6 Monate am Stück nicht bei Dir war !

DC

i4a - Das Board » Powered by YaBB 2.4!
YaBB © 2000-2009. Alle Rechte vorbehalten.