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Randthemen >> Sonstige (deutsche) Rechtsgebiete >> Ist Au-Pair-Taschengeld steuerpflichtiges Einkommen? https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1190894358 Beitrag begonnen von Eduard am 27.09.2007 um 13:59:18 |
Titel: Ist Au-Pair-Taschengeld steuerpflichtiges Einkommen? Beitrag von Eduard am 27.09.2007 um 13:59:18
Hallo,
meine Frage hat diesmal nichts mit dem Ausländerrecht zu tun. Muss eine Ausländerin, die einen Teil des Jahres als Au-Pair bei einer deutschen Familie gearbeitet hat, diese Einkünfte in ihrer Steuererklärung für das Jahr angeben? Im Netz habe ich das folgende gefunden: Ein Au-pair Verhältnis begründet kein übliches Beschäftigungsverhältnis. Die Bundesregierung und die Sozialversicherungsträger sind der Ansicht, dass Au-pair Verhältnisse „Betreuungsverhältnisse besonderer Art“ und damit unter Einhaltung der Richtlinien der Bundesagenzur für Arbeit sozialversicherungsfrei sind. Kann man daraus auch die Steuerfreiheit ableiten? Danke, Eduard |
Titel: Re: Ist Au-Pair-Taschengeld steuerpflichtiges Einkommen? Beitrag von Ulf am 27.09.2007 um 15:02:11 Eduard schrieb am 27.09.2007 um 13:59:18:
Relevant wird es nur, wenn sie (oder der ihr inzwischen Angetraute) sonst noch sehr gute Einnahmen hatte, sonst dürfte sie das steuerfreie Existenzminimum nicht überschreiten. Gruß, ULF |
Titel: Re: Ist Au-Pair-Taschengeld steuerpflichtiges Einkommen? Beitrag von Eduard am 27.09.2007 um 17:37:17 ulf schrieb am 27.09.2007 um 15:02:11:
Sehr gut müssen die Einnahmen dazu nicht unbedingt sein. :-) Diese Frage ist, wie Du richtig erkannt hast, für fast alle relevant, die ein Au-Pair heiraten. Deswegen hoffe ich, dass sich jemand meldet, der das schon geklärt hat. Aber vielleicht geben es die meisten einfach nicht an, Au Pairs brauchen ja keine Lohnsteuerkarte ... Eduard |
Titel: Re: Ist Au-Pair-Taschengeld steuerpflichtiges Einkommen? Beitrag von ronny am 30.09.2007 um 10:36:46 Eduard schrieb am 27.09.2007 um 17:37:17:
Hallo, ich habe das Thema mal bei www.recht.de im Forum Steuerrecht angesprochen: Habe zwar nur eine Stellungnahme bekommen aber die lautet: Zitat:
Sollte aber, da die Rechtsprechung dazu wohl dürftig ist, mit dem örtlichen FA geklärt werden ;) Grüße Ronny ;) |
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