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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> Muss ich zu einem Integrationskurs?
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Beitrag begonnen von belosnejka am 25.09.2007 um 11:57:31

Titel: Muss ich zu einem Integrationskurs?
Beitrag von belosnejka am 25.09.2007 um 11:57:31
Hallo zusammen!

Meine Frage:

Ich habe ein AE § 30, eine Freundin von mir hat auch so eine. Sie wurde zu einem Integrationskurs geschickt, ich - nicht.
1. Heisst das, dass ich doch irgendwann so einen Kurs machen muss?
2. Falls ich irgendwann eine NE oder deutsche Staatsangehörichkeit beantragen werde - einen Nachweis über einem erflogreich absolvierten Intergrationskurs - ein Muss???


Titel: Re: Muss ich zu einem Integrationskurs?
Beitrag von schweitzer am 25.09.2007 um 12:10:03

belosnejka schrieb am 25.09.2007 um 11:57:31:
Falls ich irgendwann eine NE oder deutsche Staatsangehörichkeit beantragen werde - einen Nachweis über einem erflogreich absolvierten Intergrationskurs - ein Muss???  


Klares Ja, für beide Fälle - schau unter anderem mal in § 9 (2) AufenthG !

=schweitzer=

Titel: Re: Muss ich zu einem Integrationskurs?
Beitrag von maki am 25.09.2007 um 12:30:51
Hallo belosnejka,

hast du denn einen deutschen Schulabschluss oder ähnliches?

Titel: Re: Muss ich zu einem Integrationskurs?
Beitrag von belosnejka am 25.09.2007 um 13:01:08
Danke  :)

maki, ich hab' keinen deutschen Schulabschluss.

Bin seit 4 Jahren in Deutschland.
1. Jahr - Au-pair-Tätigkeit.
2         - FSJ
3. Vorbereitungskurs zu der DSH an der Uni
4. Studium an der Uni

Titel: Re: Muss ich zu einem Integrationskurs?
Beitrag von schweitzer am 25.09.2007 um 13:27:38

belosnejka schrieb am 25.09.2007 um 13:01:08:
Vorbereitungskurs zu der DSH an der Uni


Interessant wäre, welcher Stufe des Europäischen Referenzrahmen Dein DSH-Abschluss entspricht. Weißt Du das? Da gibt es meines Wissens Unterschiede. Sollte eine Entsprechung zu B 1 oder sogar höher gegeben sein, dürfte eine entsprechende Bestätigung hinsichtlich der Sprachkenntnisse die Teilnahme an einem Integrationskurs des BAMF insoweit entbehrlich machen. Blieben die 30 Stunden Orientierungskurs, aber die dürften ja nicht die Hürde sein (könnten dann gesondert abgelegt werden).

=schweitzer=

Titel: Re: Muss ich zu einem Integrationskurs?
Beitrag von belosnejka am 25.09.2007 um 14:02:36
Leider weiss ich davon nichts, steht einfach "bestanden".
Ich hab' auch Zeugnis über die bestandenen  Mittelstufenprüfung des Göethe-Institutes, wo die Noten stehen. Könnte auch das helfen?

Und bitte noch mal zu meiner 1. Frage, muss mich jemand schicken zum Integrationskurs, wie es bei meiner Freundin war, oder wie?

Titel: Re: Muss ich zu einem Integrationskurs?
Beitrag von schweitzer am 25.09.2007 um 14:10:16

belosnejka schrieb am 25.09.2007 um 14:02:36:
muss mich jemand schicken zum Integrationskurs


Nein, nur wenn Bedingungen gegeben waren/wären, die Deine Verpflichtung erforderlich machen würden (z.B. ALG II- Bezug und nicht ausreichende Sprachkenntnise). - Ansonsten heißt es: Do ist yourself! (Tu es selbst.)

Versuche zunächst mal rauszubekommen, was Dein DSH - Abschluss wirklich "wert" ist (frag dort, wo Du ihn absolviert hast bzw. beim Goetheinstitut oder auch direkt beim BAMF) - wie gesagt, ggf. kannst Du evtl. Sprachkursstunden sparen oder dieser Teil des Integrationskurses würde ganz entbehrlich.

=schweitzer=

Titel: Re: Muss ich zu einem Integrationskurs?
Beitrag von Ulf am 25.09.2007 um 14:22:01

schweitzer schrieb am 25.09.2007 um 13:27:38:
Interessant wäre, welcher Stufe des Europäischen Referenzrahmen Dein DSH-Abschluss entspricht. Weißt Du das? Da gibt es meines Wissens Unterschiede. Sollte eine Entsprechung zu B 1 oder sogar höher gegeben sein


Sollte C1 sein, wie mir heute in einer Sprachschule gesagt wurde.

Gruß, ULF

Titel: Re: Muss ich zu einem Integrationskurs?
Beitrag von belosnejka am 25.09.2007 um 17:28:11
Vielen DANK!  :) :) :)

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