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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Umzug nach Deutschland mit Frau, die kein Deutsch kann
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Beitrag begonnen von Eduard am 21.09.2007 um 17:45:44

Titel: Umzug nach Deutschland mit Frau, die kein Deutsch kann
Beitrag von Eduard am 21.09.2007 um 17:45:44

> Da wir mittlerweile dabei sind die Sachebene zu verlassen und rechtlich alles klar ist :
> <Thread geschlossen>

Sorry Ronny :-)

aber mir ist das aus der Diskussion gar nicht klar geworden und ich finde die Frage ist schon interessant.

Es ging hier darum dass ein Deutscher seit Jahren mit seiner ausländischen Frau im Ausland zusammenlebt und nun aus beruflichen Gründen zurück nach Deutschland muss. Er soll seine Frau zurücklassen, bis sie genügend Deutsch kann, um ihm zu folgen. Entspricht das nun dem Gesetz oder nicht?

Im Aufenthaltsgesetz steht, §30 (1), Satz 1:
Satz 1 Nr. 2 ist für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis unbeachtlich, wenn
   1. der Ausländer einen Aufenthaltstitel nach § 25 Abs. 1 oder Abs. 2 oder § 26 Abs. 3 besitzt und die Ehe bereits bestand, als der Ausländer seinen Lebensmittelpunkt in das Bundesgebiet verlegt hat,
[...]

Das der neue §28 diesen Satz 3 ausdrücklich als anwendbar auch für die FZF zu Deutschen erklärt, heisst das doch, dass im vorliegenden Fall keine Sprachkenntnisse verlangt werden dürfen, oder?
Ersetze einfach in "die Ehe bereits bestand, als der Ausländer seinen Lebensmittelpunkt in das Bundesgebiet verlegt hat" "der Ausländer" durch "der Deutsche" ...


Gruß

Eduard



 

Titel: Re: Umzug nach Deutschland mit Frau, die kein Deutsch kann
Beitrag von ronny am 21.09.2007 um 23:50:53
Ok Du hast mich überzeugt, hatte DAS Problem ehrlich gesagt selbst nicht gesehen .

Ich habe diesen Thread rüberkopiert und zitiert. Die Diskussion kann dann in dem wieder geöffneten Thread weitergeführt werden.

Danke für den Hinweis ;)

Grüße
Ronny ;)

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