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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> Dauer Besuchervisum
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Beitrag begonnen von Sofia am 20.09.2007 um 10:56:10

Titel: Dauer Besuchervisum
Beitrag von Sofia am 20.09.2007 um 10:56:10
Hallo zusammen,

meine Freundin hat in der Deutschen Botschaft Nigeria (Lagos) ein Besuchervisum für Deutschland beantragt, welches ihr auch genehmigt wurde.

Was mich aber etwas stutzig macht, ist die Dauer. Ich kenne eigentlich nur das 3-Monats-Visum, in dem Visum meiner Freundin ist aber eine Aufenthaltsdauer von 14 Tagen angegeben, also exakt die Zeit, in der sie hier ist.

Wäre dankbar für eine Erklärung.

Schönen Tag noch. Sofia

Titel: Re: Dauer Besuchervisum
Beitrag von maki am 20.09.2007 um 10:57:57
3 Monate sind das Maximum, allerdings, wer hat schon 3 Monate Urlaub? ;)

Mit anderen Worten, 3 Monate Urlaub klingen so unglaubwürdig, dass die Verwurzelung im Heimatland und damit die Rückkehrbereitschaft angezweifelt wird.

Titel: Re: Dauer Besuchervisum
Beitrag von Noahpapa am 20.09.2007 um 11:03:00

Sofia schrieb am 20.09.2007 um 10:56:10:
aber eine Aufenthaltsdauer von 14 Tagen angegeben, also exakt die Zeit, in der sie hier ist.

Wenn diese Zeit (14 Tage) beantragt wurde im SV Antrag wird diese gegeben. Wenn z.B. 4 Wochen beantragt gewesen wären, dann ....


Verstehe aber auch deinen gewählten Header nicht: Dauer Besuchervisum  :-?

Titel: Re: Dauer Besuchervisum
Beitrag von Sofia am 20.09.2007 um 11:41:24
Sorry, wenn ich mich nicht so klar ausgedrückt habe.

Bisher kannte ich nur das Besuchervisum für die Dauer von 3 Monaten und innerhalb dieser 3 Monate konnte der Besucher dann aus- bzw. einreisen. Ich habe noch nie gehört, dass der exakte Besuchszeitraum im Besuchervisum eingetragen wird. Aber wenn ihr sagt, dass es normal ist, dann brauche ich mir keine Gedanken mehr zu machen.

Vielen Dank für euere schnelle Hilfe. Sofia

Titel: Re: Dauer Besuchervisum
Beitrag von Einbeck am 20.09.2007 um 13:54:20
Besuchervisum oder Schengen Visum

allgemein üblich wird Visa (Anzahl der Tage Aufenthalt und Gültigkeit) für die beantragte Dauer erteilt
oder dem tatsächlichen Besuchszeitraum = siehe Flugreservierung etc.
oder dem durch internat. Reisekrankenversicherung für Schengener Staaten gedeckten Zeitraum
erteilt.

Ein Besuchsvisum pauschal für 3 Monate (max. Zeitraum eines möglichen Besuchsaufenthaltes) zu erteilen erfolgt nur bei wirklichen nachgewiesenen langen Aufenthalt oder mehrmaliger Reise in diesen 3 Monaten.

90 Tage oder 3 Monate (bzw. die Anzahl der Tage auf Visaetikett) ist immer die max. erlaubte Aufenthaltsdauer im Zeitraum der Visagültigkeit (gültig von ... bis ...).

Die Visagültigkeit kann auch über 3 Monate liegen.
Zu beachten ist,  bei  längerfristigen Visa wie Jahresvisa etc. gelten die max. 90 Tage (oder gewährte Anzahl der Tage) pro Halbjahr. Das Halbjahr beginnt mit der ersten Einreise.

Deshalb gilt Visaetikett genau lesen, kontrollieren und bei Fragen, nachfragen nicht vergessen.

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