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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Einstufungstest Goetheinstitut
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Beitrag begonnen von samir11 am 19.09.2007 um 17:13:30

Titel: Einstufungstest Goetheinstitut
Beitrag von samir11 am 19.09.2007 um 17:13:30
Mein Mann soll Sprachnachweis bringen was auch ok ist aber dieser Einstufungstest ist schriftlich mit lesen.Mein Mann kann nur Sprache (6 Jahre in Deutschland)
Habe im Goetheinstitut angerufen(Algier)sie sagen ohne schreiben und lesen geht nix.Es gibt auch keinen Kurs wo man nur schreiben und lesen lernen kann.Er hat Interview in Deutsch geführt.Botschaft sagte er kann es gut.Stellen Sie auch was aus für ABH das die Sprachkenntnisse nachweist?Was können wir tun?

Antrag wurde doch erst im Juni abgegeben deswegen verlangt es ABH.

Titel: Re: Einstufungstest Goetheinstitut
Beitrag von Mick am 19.09.2007 um 18:56:44
Hoi,
bitte nicht tausend Fred's zum gleichen "Fall"
anfangen.

Hier ist :closed

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