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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> "rechtmäßiger Aufenthalt" ab wann?
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Beitrag begonnen von Bastian am 18.09.2007 um 12:38:44

Titel: "rechtmäßiger Aufenthalt" ab wann?
Beitrag von Bastian am 18.09.2007 um 12:38:44
Hallo!

Meine Frau hat heute ihre Einbürgerung beantragt. Wir sind davon ausgegangen, dass sie im Dezember die Anforderungen erfüllen wird, weil sie dann 3 Jahre in Deutschland ist und wir über 2 Jahre verheiratet.

Die Sachbearbeiterin hat uns allerdings gesagt, dass die Zeit vor der Heirat (16.12.04 bis 16.03.05, in der sie als Touristin in Deutschland war) nicht angerechnet werden kann, weil ihr Aufenthalt nicht "rechtmäßig" war.  :o Erst nach der Heirat, ab 16.03.05, hat sie einen Aufenthaltstitel bekommen.

Bei der Beratung in der Ausländerbehörde hatten wir es so verstanden, dass die Zeit mit angerechnet würde. Die Dame, die uns beraten hat, hat sich den Reisepass meiner Frau auch genau angesehen...

Bringt es irgendwas, die Meldebescheinigung aus der Zeit vor der Hochzeit mit einzureichen? (Damals wohnten wir noch in einer anderen Stadt.)

Vielen Dank schonmal, ich hoffe, Ihr könnt uns helfen ;)

Bastian

Titel: Re: "rechtmäßiger Aufenthalt" ab wann?
Beitrag von Mick am 18.09.2007 um 12:53:10
Hi,
der Aufenthalt vor der Eheschließung bzw. der
Erteilung der AE war zwar rechtmäßig, aber er
gehört nicht zu den anrechenbaren Zeiten. Durch
verwurschtelte Hinweise kommen wir zur Ziff.
4.3.1.2 der StAG-VwV, dort kann man es erlesen.

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