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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Besuchervisum vs Heiratsvisum
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Beitrag begonnen von Bird am 17.09.2007 um 22:06:34

Titel: Besuchervisum vs Heiratsvisum
Beitrag von Bird am 17.09.2007 um 22:06:34
Meine Freundin wohnt in Moskau und ich habe auf der ABH im vergangenen Monat eine VE für ein Besuchervisum beantragt und erhalten. Kurz zuvor war sie wieder eimal mit einem Touristenvisum für ein paar Tage zu Besuch bei mir.
In den letzten Wochen haben wir täglich miteinander telefoniert Mails und SMS geschrieben und gemeinsam den Entschluss gefasst zu heiraten.

Nun habe ich hier (noch) eine VE für ein Besuchervisum liegen müßte aber eine VE für ein Heiratsvisum beantragen, damit alles seine Ordnung hat. Die bestehende VE wurde von einer sehr guten Bekannten für mich abgegeben, da ich noch bis Ende des Monats arbeitslos bin. Für eine VE für ein Heiratsvisum muss ich aber Einkommen der letzten 3 Monate nachweisen und das kann ich zur Zeit nicht.
Jetzt meine Fragen.
Kann sie erst einmal mit diesem Besuchervisum welches gem. VE für 3 Monate beantragt wird einreisen und wir beantragen sofort wenn sie hier ist (ab 1. Januar 08) ein Heiratsvisum?
Oder kann dieses Heiratsvisum nur in Moskau in der Deutschen Botschaft beantragt werden? Wir wollen in Deutschland heiraten damit sie nicht wieder ausreisen muß.

Kann ich hier auf dem Standesamt ohne sie einen Termin beantragen und wenn ja welche Unterlagen benötige ich vorab von meiner Freundin?

Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe

Titel: Re: Besuchervisum vs Heiratsvisum
Beitrag von Mick am 17.09.2007 um 22:22:35

Bird schrieb am 17.09.2007 um 22:06:34:
Oder kann dieses Heiratsvisum nur in Moskau in der Deutschen Botschaft beantragt werden?  

Hi,
ein Eheschließungsvisum kann nur bei der Botschaft
beantragt werden. Ich würde das mit dem Besuchs-
visum schnell vergessen und mit neuer VE ein Ehe-
schließungsvisum beantragen. Ggf. kann ja der Be-
kannte erneut eine VE abgeben? Alles andere wäre
ihm gegenüber übrigens auch ned gerade nett.

Titel: Re: Besuchervisum vs Heiratsvisum
Beitrag von Bird am 18.09.2007 um 05:09:15
Hi Mik,

Danke für die prompte Antwort.
Können meine Freundin und ich es so machen, dass sie zuerst einmal das Besuchervisum beantragt und nach Erhalt des Selbigen (aber noch vor Antritt der Reise) ein Heiratsvisum beantragt wird? Ich hatte zuerst die Idee mit ihr in Dänemark zu heiraten, doch das scheidet für uns aus. Sie müsste dann wieder ausreisen und genau das wollen wir nicht.

Titel: Re: Besuchervisum vs Heiratsvisum
Beitrag von Mick am 18.09.2007 um 07:35:41
Hi,
ich glaube kaum, dass dieser Weg erfolgreich seien
wird. Rechtlich wäre er sicher gangbar. Nur, was
wird die Botschaft hinsichtlich der Rückkehrbereit-
schaft (Schengenvisum) sagen/denken?

Titel: Re: Besuchervisum vs Heiratsvisum
Beitrag von Bird am 18.09.2007 um 09:39:53
Ist es nicht gerade ein Beweis für die Rückkehrwilligkeit, wenn wir ein Heiratsvisum beantragen. Natürlich habe ich die Hoffnung dass das Heiratsvisum noch während der Zeit ihres Aufenthaltes in Deutschland erteilt wird.

Grüße Bird

Titel: Re: Besuchervisum vs Heiratsvisum
Beitrag von Bird am 19.09.2007 um 08:12:54
Wie groß ist die Gefahr das man bei Beantragung des Heiratsvisums das Besuchervisum widerruft?

Titel: Re: Besuchervisum vs Heiratsvisum
Beitrag von Anjalein am 19.09.2007 um 12:45:48
Das versteh ich jetzt nicht ganz - Ihr wollt je einen Antrag auf Besuchsvisum (Kategorie C, Schengen, Rueckkehrbereitschaft zu pruefen) und einen Antrag auf Heiratsvisum (kategorie D, naturgemaess auf langfristigen Aufenthalt gerichtet) einreichen?
Sie will doch nicht wieder ausreisen und dann mit dem Heiratsvisum erneut einreisen, darum geht es doch? Sprich, Ihr hofft darauf, dass sie nach Ankunft in Deutschland und erfolgter Eheschliessung dann auf der Grundlage des anderen Visumantrags eine AE bekommt?

Generell ist es so, dass bei laufenden FZF oder eben Eheschliessungs-Visumantraegen die Aussichten auf Ausstellung eines Schengenvisums gering sind - eben wegen des implizierten mangelnden Rueckkehrwillens. Bei Euch waere es zwar andersherum, aber dennoch irgendwie Verulken der beteiligten Behoerden.

Sorry, wenn ich Dich falsch verstanden habe - *kopfkratz*

LG
Anja

Titel: Re: Besuchervisum vs Heiratsvisum
Beitrag von Bird am 20.09.2007 um 08:27:58
Ok ich versuche es chronologisch zu erklären.
Nach ihrem letzten Besuch im August habe ich einen Antrag auf Besuchervisum gestellt. In diesem Antrag ist ein Zeitraum von 3 Monaten genannt (vom 01.12.2007 bis 01.03.2008) aber nur aus dem Grunde weil wir (zu diesem Zeitpunkt) nicht wußten wann sie Urlaub bekommt. Inzwischen wissen wir das sie erst am 31.12.2007 kommen kann und bis 27.01.2008 bleiben kann. Sie hat einen gut bezahlten Job und müßte danach wieder arbeiten gehen.
Da wir zwischenzeitlich beschlossen haben zu heiraten müssen wir ein Visum zur Eheschliessung beantragen. Dieser Visaantrag benötigt Bearbeitungszeit und wenn man sich liebt möchte man auch in kurzen Zeitabständen zusammen sein.
Mein Gedankengang war, dass sie mit dem Besuchervisum ganz normal zu Besuch kommt und auch wieder ausreisen wird. Die Zeitspanne bis zur Erteilung des Visums zur Eheschliessung dürfte dann nur kurz sein. Mit etwas Glück bekäme sie es noch während ihres Aufenthaltes hier was aber nichts daran ändern würde dass sie zurück nach Moskau muss um ihr Arbeitsverhältnis zu kündigen und ihre Koffer zu packen.
Ich hoffe das es jetzt verständlicher ist.

Titel: Re: Besuchervisum vs Heiratsvisum
Beitrag von Anjalein am 20.09.2007 um 09:25:42
Ja, so ist es verstaendlicher :) danke.

Dann wuerde ich das so machen wie von Dir gedacht. Die Sachlage solltet Ihr der Botschaft erklaeren, und die Gueltigkeitsdauer auf 30 Tage beschraenken. Und vielleicht tatsaechlich erst dann, wenn sie das Schengenvisum hat, das D-Visum beantragen, aber andererseits - ruhig auch vorher. Ihr habt ja nichts zu verbergen. Red mal mit der Botschaft.

Aber rechne nicht damit, dass sie die AE im Dezember/Januar bekommt - sie hat dann ja nicht das passende Visum. Da sie aber ohnehin zurueck will, wenn auch nur fuer relativ kurze Zeit, kann sie sich in der Zwischenzeit das 'richtige' D-Visumn austellen lassen.

LG
Anja

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