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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Staatenlose aus der ehemaligen Sowjetunion und die Hinnahme von Mehrstaatigkeit
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Beitrag begonnen von Julana016 am 17.09.2007 um 15:38:40

Titel: Staatenlose aus der ehemaligen Sowjetunion und die Hinnahme von Mehrstaatigkeit
Beitrag von Julana016 am 17.09.2007 um 15:38:40
                                                                                                                   
  Eine kniffige Frage- aber, von wem bekomme ich bessere Infos als die unserer
geduldigen Teammitglieder?                                                                          
                                                                                                                 
Die eigentliche Geschichte in Kürze: eine dreiköpfige Familie- Vater, Mutter und
der erwachsene Sohn- lebt seit knapp acht Jahren ununterbrochen in der        
Bundesrepublik; weitere wichtige Details:                                                      
                                                                                                                 
- Status: Kontingentflüchtlinge (alle drei!)                                                      
                                                                                                                 
- derzeitige Staatsangehörigkeit: sog. alien passports aus Estland, sonst null    
Komma nix.                                                                                                
                                                                                                                   
Falls alle Voraussetzungen erfüllt sind, gibt es denn für die betroffene Familie    
eine Möglichkeit, sich unter der Hinnahme von Mehrstaatigkeit einbürgern zu      
lassen? Vielen Dank im Voraus an alle Interessierten,                                      
                                                                                                                 
                     euere J (Julia) :up: 8-).

Titel: Re: Staatenlose aus der ehemaligen Sowjetunion und die Hinnahme von Mehrstaatigk
Beitrag von ronny am 17.09.2007 um 15:42:25

Julana016 schrieb am 17.09.2007 um 15:38:40:
sich unter der Hinnahme von Mehrstaatigkeit einbürgern zu    lassen?  


Hi,

Welche Staatsangehörigkeit haben sie denn ?

Die SU ist untergegangen, einen Alien Passport bekommen eigentlich nur die ungeklärten ehemals UdSSR - Angehörigen im Baltikum ...

Grüße
Ronny ;)

Titel: Re: Staatenlose aus der ehemaligen Sowjetunion und die Hinnahme von Mehrstaatigk
Beitrag von Ralf am 17.09.2007 um 15:42:37

Julana016 schrieb am 17.09.2007 um 15:38:40:
gibt es denn für die betroffene Familie eine Möglichkeit, sich unter der Hinnahme von Mehrstaatigkeit einbürgern zu lassen?


Wenn die Leute staatenlos sind, also gar keine Staats-
angehörigkeit besitzen, kann es ja logischerweise auch
keine Hinnahme von Mehrstaatigkeit geben. ;)

Titel: Re: Staatenlose aus der ehemaligen Sowjetunion und die Hinnahme von Mehrstaatigk
Beitrag von schweitzer am 17.09.2007 um 15:51:46

ronny schrieb am 17.09.2007 um 15:42:25:
einen Alien Passport bekommen eigentlich nur die ungeklärten ehemals UdSSR - Angehörigen im Baltikum ...  


Ich glaube, lieber Ronny, da hatte Juliana vorher schon den richtigen "Tipp" gegeben:


Julana016 schrieb am 17.09.2007 um 15:38:40:
derzeitige Staatsangehörigkeit: sog. alien passports aus Estland


Jetzt darf ich mal zwinkern ...  ;)

=schweitzer=

Titel: Re: Staatenlose aus der ehemaligen Sowjetunion und die Hinnahme von Mehrstaatigk
Beitrag von maki am 17.09.2007 um 15:53:33

ronny schrieb am 17.09.2007 um 15:42:25:
Die SU ist untergegangen, einen Alien Passport bekommen eigentlich nur die ungeklärten ehemals UdSSR - Angehörigen im Baltikum ...  

"ungeklärt" ist ja nicht dasselbe wie "anerkannt staatenlos", kann sein dass die EBH doch noch auf die aufgabe der alten Sta. besteht.

Titel: Re: Staatenlose aus der ehemaligen Sowjetunion und die Hinnahme von Mehrstaatigk
Beitrag von Ralf am 17.09.2007 um 15:56:33
Ok, dann als Gegenfrage:

Welche Staatsangehörigkeit möchten die Einbürgerungs-
bewerber denn gerne behalten? ;)

Titel: Re: Staatenlose aus der ehemaligen Sowjetunion und die Hinnahme von Mehrstaatigk
Beitrag von ronny am 17.09.2007 um 16:22:55

schweitzer schrieb am 17.09.2007 um 15:51:46:
derzeitige Staatsangehörigkeit: sog. alien passports aus Estland


Was ja nicht gleichbedeutend ist mit Staatsangehörigkeit Estland...

.. sondern eher eine nicht abschließend geklärte Nachfolgestaatsangehörigkeit der ehem. SU ...

Deswegen war mir die Frage ja so suspekt, ob sie unter HvM eingebürgert werden könnten ...

Grüße
Ronny ;)

Titel: Re: Staatenlose aus der ehemaligen Sowjetunion und die Hinnahme von Mehrstaatigk
Beitrag von chap am 19.09.2007 um 10:12:07

Ralf schrieb am 17.09.2007 um 15:56:33:
Ok, dann als Gegenfrage:

Welche Staatsangehörigkeit möchten die Einbürgerungs-
bewerber denn gerne behalten? ;)


Vielleicht wollen sie einfach wissen, ob sie bei allen Konsulaten der Welt einen Nachweis einholen müssen, dass sie nicht die Staatsangehörigkeit eines der Staaten besitzen. :)

Titel: Re: Staatenlose aus der ehemaligen Sowjetunion und die Hinnahme von Mehrstaatigk
Beitrag von Odysseus am 19.09.2007 um 10:31:52

chap schrieb am 19.09.2007 um 10:12:07:
Vielleicht wollen sie einfach wissen, ob sie bei allen Konsulaten der Welt einen Nachweis einholen müssen, dass sie nicht die Staatsangehörigkeit eines der Staaten besitzen.  

bei allen Konsulaten der Welt mit Sicherheit nicht, möglicherweise aber bei allen infragekommenden, die sich aus letzten Wohnorten, Staatsangehörigkgeit de Eltern etc. ergeben könnten.

Titel: Re: Staatenlose aus der ehemaligen Sowjetunion und die Hinnahme von Mehrstaatigk
Beitrag von chap am 19.09.2007 um 11:27:32

Odysseus schrieb am 19.09.2007 um 10:31:52:

bei allen Konsulaten der Welt mit Sicherheit nicht, möglicherweise aber bei allen infragekommenden, die sich aus letzten Wohnorten, Staatsangehörigkgeit de Eltern etc. ergeben könnten.


Naja, aber z.B. das russische Konsulat erteilt grundsätzlich keine Bestätigung über Nichtbesitz der russischen Staatsangehörigkgeit, wenn der Betroffene keinen Reisepass der ehemaligen UdSSR vorweisen kann... Dann gibt es ein Problem... ;)

Titel: Re: Staatenlose aus der ehemaligen Sowjetunion und die Hinnahme von Mehrstaatigk
Beitrag von Julana016 am 19.09.2007 um 13:46:51
                                                                                                                 
Also, es geht im Großen und Ganzen um das geänderte                                
Staatsangehörigkeitsgesetz, und zwar in dem Punkt, wo es um die Kombination
bestehende Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedlandes+nach der                  
Einbürgerung deutscher Pass geht... tja, die Betroffenen sind aber keine          
Bürger Estlands, sondern nur im Besitz von den sog. Alienpässen.
Soweit alles klar, chap? Und, nochmals vielen Dank euch allen für das              
Interesse an dieser Frage (die gleichzeitig ein Problem von meinen guten        
Bekannten ist)! Echt schwer nämlich, das Ganze...

Titel: Re: Staatenlose aus der ehemaligen Sowjetunion und die Hinnahme von Mehrstaatigk
Beitrag von maki am 19.09.2007 um 14:11:04

Julana016 schrieb am 19.09.2007 um 13:46:51:
Also, es geht im Großen und Ganzen um das geänderte
Staatsangehörigkeitsgesetz, und zwar in dem Punkt, wo es um die Kombination
bestehende Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedlandes+nach der
Einbürgerung deutscher Pass geht...

Hallo Julia, es geht nicht um das geänderte StaG, denn wie du schreibst..

Julana016 schrieb am 19.09.2007 um 13:46:51:
tja, die Betroffenen sind aber keine
Bürger Estlands, sondern nur im Besitz von den sog. Alienpässen.

Damit sind die Änderungen im StaG irrelevant, es geht darum, dass die Besitzer des Alienpassports

- entweder nachweisen müssen, dass sie wirklich staatenlos sind
- oder, aus ihrer Sta. austreten müssen bzw. nachweisen müssen das es nicht zumutbar ist, aus ihrer Sta. auszutreten.


Gruß,

maki

Titel: Re: Staatenlose aus der ehemaligen Sowjetunion und die Hinnahme von Mehrstaatigk
Beitrag von Julana016 am 21.09.2007 um 15:32:39
                                                                                                                 
Nachspiel: in der Familie gibts nur noch zwei Staatenlose, nicht drei- der Sohn  
ist nämlich schon seit einigen Monaten stolzer Bürger des EU-Mitgliedstaates      
Estland! Seine Eltern sind immer noch mit "kosmischen" Papieren ausgestattet,
aber der junge man versucht hartnäckig, sie von der Beantragung des            
estnischen Passes zu überzeugen... schauen wir mal, ob der Versuch macht    
kluch gelingt. Gruß und guten Start ins Wochenende, euere J ;).

Titel: Re: Staatenlose aus der ehemaligen Sowjetunion und die Hinnahme von Mehrstaatigk
Beitrag von maki am 21.09.2007 um 15:38:14
Halo Julana016,


Julana016 schrieb am 21.09.2007 um 15:32:39:
Seine Eltern sind immer noch mit "kosmischen" Papieren ausgestattet,
aber der junge man versucht hartnäckig, sie von der Beantragung des
estnischen Passes zu überzeugen...  

Vielleicht hilft es, wenn jemand ihnen erklärt, dass es ihre Pflicht ist, genau das zu tun, nämlich z versuchen, eine Sta. zu erwerben, welche ihnen zustehen würde.

Für den jungen Mann der jetzt estnischer Sta. ist, könnte es ja doch interessant sein, ob er sich unter HvM einbürgern lassen kann, vielleicht weiss einer der Experten hier etwas darüber.

Gruß,

maki

Ps:
Zitat:
"kosmischen" Papieren

hehehe.. Aliens!

Titel: Re: Staatenlose aus der ehemaligen Sowjetunion und die Hinnahme von Mehrstaatigk
Beitrag von Odysseus am 21.09.2007 um 16:02:00

maki schrieb am 21.09.2007 um 15:38:14:
Für den jungen Mann der jetzt estnischer Sta. ist, könnte es ja doch interessant sein, ob er sich unter HvM einbürgern lassen kann, vielleicht weiss einer der Experten hier etwas darüber.  


klar kann er das - vorausgesetzt alle anderen Voraussetzungen liegen vor.
Estland ist in der EU, also HvM!

Titel: Re: Staatenlose aus der ehemaligen Sowjetunion und die Hinnahme von Mehrstaatigk
Beitrag von Ulf am 21.09.2007 um 16:15:04

ronny schrieb am 17.09.2007 um 16:22:55:
Was ja nicht gleichbedeutend ist mit Staatsangehörigkeit Estland...

.. sondern eher eine nicht abschließend geklärte Nachfolgestaatsangehörigkeit der ehem. SU ...

Deswegen war mir die Frage ja so suspekt, ob sie unter HvM eingebürgert werden könnten ...


Im Zweifel sind sie wirklich staatenlos, aber viele Ausländer- und Einbürgerungsbehörden vermuten dann doch eine Zugehörigkeit zu einem GUS-Staat, wenn zum Beispiel  dort zu Sowjetzeiten ein Wohnsitz unterhalten wurde.


Odysseus schrieb am 21.09.2007 um 16:02:00:
klar kann er das - vorausgesetzt alle anderen Voraussetzungen liegen vor.
Estland ist in der EU, also HvM!


Bringt nichts, wenn die Behörden weiterhin den Besitz weiterer Staatsangehörigkeiten unterstellen, oder wird Dreistaatigkeit bei Einbürgerung immer dann akzeptiert, wenn eine EU-Staatsangehörigkeit dabei ist?


Gruß, ULF

Titel: Re: Staatenlose aus der ehemaligen Sowjetunion und die Hinnahme von Mehrstaatigk
Beitrag von Odysseus am 21.09.2007 um 17:05:25

ulf schrieb am 21.09.2007 um 16:15:04:
oder wird Dreistaatigkeit bei Einbürgerung immer dann akzeptiert, wenn eine EU-Staatsangehörigkeit dabei ist


nein, meine Antwort bezog sich ja auch nur auf die dann sicher feststehenden estnische StA

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