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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> NE, pass läuft aus
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Beitrag begonnen von DaOne am 17.09.2007 um 14:46:09

Titel: NE, pass läuft aus
Beitrag von DaOne am 17.09.2007 um 14:46:09
Hallo,

Ich hätte ein paar Fragen und zwar, ich habe eine NE und mein Pass läuft aus in Februar 2008:

1. Kann ich jetzt reisen un ende Oktober 2007 zurück kommen? Ich habe gehört dass der Pass mindestens 6 Monate gültig sein muss, oder ist das nur bei der Visumerstellung?

2. Wenn ich mein Pass in Januar verlängere, wie kriege ich meine NE übertragen? wer ist zuständig? mein jetziges Konsulat behält immer den alten Pass, wie geht's denn?

Titel: Re: NE, pass läuft aus
Beitrag von maki am 17.09.2007 um 14:50:16

DaOne schrieb am 17.09.2007 um 14:46:09:
1. Kann ich jetzt reisen un ende Oktober 2007 zurück kommen? Ich habe gehört dass der Pass mindestens 6 Monate gültig sein muss, oder ist das nur bei der Visumerstellung?  

Es reicht, wenn der Pass bei der Einreise gültig ist.


DaOne schrieb am 17.09.2007 um 14:46:09:
2. Wenn ich mein Pass in Januar verlängere, wie kriege ich meine NE übertragen? wer ist zuständig? mein jetziges Konsulat behält immer den alten Pass, wie geht's denn?

Deine ABH ist zuständig, einfach den Antrag ausfüllen.
Meine ABH hat es viel lieber, wenn der alte Pass samt AE/NE dabei ist, da sie so sicherstellen kann, dass die alte AE/NE ungültig gestempelt werden kann.

Gruß,

maki

Titel: Re: NE, pass läuft aus
Beitrag von DaOne am 17.09.2007 um 14:54:59
Vielen Dank maki für die schnelle Antwort!


maki schrieb am 17.09.2007 um 14:50:16:
Meine ABH hat es viel lieber, wenn der alte Pass samt AE/NE dabei ist, da sie so sicherstellen kann, dass die alte AE/NE ungültig gestempelt werden kann.


ist es ein Problem wenn mein Konsulat den alten Pass behält? oder soll ich vorher zur ABH und meinen Pass sehen lassen? oder soll ich meinen Pass kopieren und die Kopie begläubigen lassen (in dem Fall, wo?)?

Danke im Voraus!


Titel: Re: NE, pass läuft aus
Beitrag von maki am 17.09.2007 um 15:04:07

DaOne schrieb am 17.09.2007 um 14:54:59:
ist es ein Problem wenn mein Konsulat den alten Pass behält? oder soll ich vorher zur ABH und meinen Pass sehen lassen? oder soll ich meinen Pass kopieren und die Kopie begläubigen lassen (in dem Fall, wo?)?  

In meinem Konsulat sage ich, dass ich den Pass noch brauche, dann bekomme ich ihn zurück, allerdings gelocht ;)

Du musst den alten Pass nicht mitnehmen zur ABH, allerdings ist es den SBs lieber, es soll schon mal eine AE/NE aus dem alten Pass den Besitzer gewechselt haben  :o

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