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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> deutsch - tschechische Staatsangehörigkeit?
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Beitrag begonnen von davinci am 13.09.2007 um 10:33:51

Titel: deutsch - tschechische Staatsangehörigkeit?
Beitrag von davinci am 13.09.2007 um 10:33:51
Hallo, mein Sohn ist in deutschland geboren und trotz das wir Eltern beide Ausländer sind, hatte die deutsche Staatsangehörigkeit bei der Geburt erworben.(§ 4 Abs. 3 StAG).
Was mich aber interesieret ist ob er auch tschechische Staatsangehörigkeit bekommen kann? Schließlich war ich durch die unerwartete Erwerbung überrascht und eigentlich wollte ich daß er tschechische Staatsang. bekommt?
Bitte um jede Info oder Verweiss auf Gesetztext, danke in Voraus.
davinci

Titel: Re: deutsch - tschechische Staatsangehörigkeit?
Beitrag von maki am 13.09.2007 um 10:40:31
Hallo davinci,

deine Frage sollte am besten den tschechischen Behörden gestellt werden, da es hier auf i4a um das deutsche Ausländerrecht geht ;)

Gruß,

maki

Titel: Re: deutsch - tschechische Staatsangehörigkeit?
Beitrag von davinci am 13.09.2007 um 10:49:23
ja das stimmt, werde ich auch tun.

habe eigentlich gehoft, daß jemand von hier das gleiche schon erlebt hat, denn die Infos von einem Amt sind noch lange nicht die tatsächlichen Fakten, zumindest in Tschechien
davinci

Titel: Re: deutsch - tschechische Staatsangehörigkeit?
Beitrag von Ralf am 13.09.2007 um 21:50:01

davinci schrieb am 13.09.2007 um 10:33:51:
Was mich aber interesieret ist ob er auch tschechische Staatsangehörigkeit bekommen kann?

Wenn beide Eltern die tschechische Staatsangehörigkeit
besitzen, wird davon auszugehen sein, dass das Kind
diese ebenfalls bereits seit seiner Geburt besitzt.


davinci schrieb am 13.09.2007 um 10:33:51:
Schließlich war ich durch die unerwartete Erwerbung überrascht
 
Wenn wenigstens ein Elternteil zum Zeitpunkt der
Geburt des Kindes die in § 4 (3) genannten Voraussetzungen
erfüllt, erwirbt das Kind, sofern es in Deutschland geboren
wird, automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit, in
der Regel zusätzlich zur Staatsangehörigkeit der Eltern.
Nur bei ganz wenigen Staaten, die die so genannte
"doppelte Staatsangehörigkeit" kategorisch ausschließen,
hat dies zur Folge, dass die StA der Eltern nicht erworben
wird. Ein Beispiel für so einen Fall wäre China.

Also ab zum tschechischen Konsulat, Kind dort anmelden
und Papiere abholen. ;)

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