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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> Besuchsaufenthalt eines Flüchtlings aus GB https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1189502354 Beitrag begonnen von Frida am 11.09.2007 um 11:19:14 |
Titel: Besuchsaufenthalt eines Flüchtlings aus GB Beitrag von Frida am 11.09.2007 um 11:19:14
Einen schönen guten Tag,
mich beschäftigt derzeit folgendes Problem: ein Flüchtling aus dem Irak lebt mit Anerkennung in Großbritannien. Sein Dokument ist gültig für die Reise in alle Länder außer Irak (mehr Details konnte ich aufgrund der schlechten Faxqualität leider nicht erkennen). Seine Frau und seine Kinder leben mit einer Duldung in Deutschland. Er möchte jetzt seine Familie besuchen. Benötigt er ein Visum oder kann er sich einfach ins Flugzeug setzen. (Kurze Hintergrundinfo: Er war bereits am Flughafen und wurde dort zurückgeschickt. Er war auch noch nie in Deutschland, so dass auch eine bereits erfolgte Abschiebung aus Deutschland seiner Einreise nicht im Weg stehen kann.) Würde mich wirklich freuen, wenn mir jemand weiterhelfen könnte. Danke und einen schönen Tag noch! |
Titel: Re: Besuchsaufenthalt eines Flüchtlings aus GB Beitrag von Daddy am 11.09.2007 um 11:35:50
Hi...
Frida schrieb am 11.09.2007 um 11:19:14:
Wie ist denn die genaue Bezeichnung des Dokuments (die britsche Dokumentenlage ist sehr umfangreich). Frida schrieb am 11.09.2007 um 11:19:14:
Wo ... in GB oder in D? Daddy |
Titel: Re: Besuchsaufenthalt eines Flüchtlings aus GB Beitrag von Frida am 11.09.2007 um 11:52:54
Hallo Daddy,
wie gesagt, das einzige was ich auf der Kopie lesen kann ist : This document is valid for travel to all countries except: Iraq. Die Kommunikation mit ihm funktioniert nur über seine Frau und das leider auch nur mittelmäßig, aber ich bleibe dran Genaueres herauszufinden. Zurückgeschickt wurde er am Flughafen in GB. Thanks for your interest!! |
Titel: Re: Besuchsaufenthalt eines Flüchtlings aus GB Beitrag von Saxonicus am 11.09.2007 um 13:09:50
Großbritannien gehört nicht zu Schengen, deshalb ist sicherlich ein Visum (für ihn als Nicht-EU-Ausländer) für die Einreise nach Deutschland/Schengen erforderlich.
Ein Nicht-EU-Ausländer mit rechtmäßigen Schengen-Aufenthalt braucht doch auch ein Visum für GB, warum sollte das in umgekehrter Richtung anders sein ? |
Titel: Re: Besuchsaufenthalt eines Flüchtlings aus GB Beitrag von Daddy am 11.09.2007 um 13:30:26 Saxonicus schrieb am 11.09.2007 um 13:09:50:
§ 18 AufenthV Daddy Edit: Ich frage deshalb nach der Bezeichnung des Dokuments, weil es in GB einige gibt, die nicht ausreichend für den Grenzübertritt nach und den Aufenthalt in D sind. |
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