i4a - Das Board
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi
Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Neues Zuwanderungsgesetz (Sprachnachweis) rückwirkend?
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1189500172

Beitrag begonnen von lo0p am 11.09.2007 um 10:42:52

Titel: Neues Zuwanderungsgesetz (Sprachnachweis) rückwirkend?
Beitrag von lo0p am 11.09.2007 um 10:42:52
Moin zusammen,

kann das neue Zuwanderungsgesetz, konkret der Sprachnachweis, einen laufenden Antrag auf Familienzusammenführung beeinflussen?

Die konkrete Situation ist, das Anfang Juli ein Antrag auf Familienzusammenführung gestellt wurde. Nach telefonischer Mitteilung der Botschaft (vor dem 27.08.2007!!) wurde dieser bewilligt, man könne den Pass inkl. Visa abholen. Aus verschienden Gründen konnte der Pass allerdings erst nach dem 27.08.2007 abgeholt werden. Dieser wurde allerdings nicht ausgehändigt (obwohl Visa sichtbar schon eingeklebt), sondern es gab nur ein Merkblatt mit dem Verweiss, das nun noch die Sprachkenntnisse nachgewiesen werden müssen.

Ist das so legitim? Leider gibt es keinen schriftlichen Bescheid der Bewilligung. Meine Frage geht eher dahin, ob das neue Zuwanderungsgesetz in einen laufenden Visa-Antrag eingreifen kann.

Wie läuft der Nachweis der Sprachkenntnisse eigentlich ab? Die Antragstellerin ist der deutschen Sprache mächtig. In der Botschaft wurde ihr gesagt, das sie einen Kurs belegen muss, der in der Botschaft angeboten wird?! Reicht nicht ein Nachweis einer anerkannten Institution?

Danke für eure Hilfe :)

Titel: Re: Neues Zuwanderungsgesetz (Sprachnachweis) rückwirkend?
Beitrag von maki am 11.09.2007 um 10:45:21

lo0p schrieb am 11.09.2007 um 10:42:52:
Meine Frage geht eher dahin, ob das neue Zuwanderungsgesetz in einen laufenden Visa-Antrag eingreifen kann.  

Ja, allerdings sollten die Anträge, die vor dem 28.05.07 gestellt wurden noch nach der alten Gesetzeslage entschieden werden.

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1189496176/3#3

Gruß,

maki

Titel: Re: Neues Zuwanderungsgesetz (Sprachnachweis) rückwirkend?
Beitrag von lo0p am 11.09.2007 um 11:09:30
Vielen Dank für die Antwort. Ich werde mich wohl doch noch mal intensiver mit der Suchfunktion auseinandersetzen müssen ;)

Ok, Datum der Antragstellung war nach dem 28.05.2007. Stellt sich nun die Frage, wie dieser Nachweis zu erfolgen hat?

Die Antragstellerin sowie ihre Kinder sprechen fast ein besseres Deutsch wie (als? :)) ich, ihr jetzt einen Deutsch-Grundkurs aufs Auge zu drücken kann ja nun nicht Sinn der Sache sein.

Titel: Re: Neues Zuwanderungsgesetz (Sprachnachweis) rückwirkend?
Beitrag von tomy am 11.09.2007 um 11:19:15

lo0p schrieb am 11.09.2007 um 10:42:52:
. Dieser wurde allerdings nicht ausgehändigt (obwohl Visa sichtbar schon eingeklebt), sondern es gab nur ein Merkblatt mit dem Verweiss, das nun noch die Sprachkenntnisse nachgewiesen werden müssen. Ist das so legitim?
Eigentlich nicht. Wenn das Visum wirklich am 27.8 ausgestellet worden ist, dann unterliegt es auch noch dem alten Gesetz. Ich würde mal nachfragen, wieso der Pass nicht ausgehändigt wird. (Darf der überhaupt behalten werden ? Ist ja Eigentum des ausstellenden Staates )


Tom

Titel: Re: Neues Zuwanderungsgesetz (Sprachnachweis) rückwirkend?
Beitrag von ronny am 11.09.2007 um 11:22:12

tomy schrieb am 11.09.2007 um 11:19:15:
Wenn das Visum wirklich am 27.8 ausgestellet worden ist, dann unterliegt es auch noch dem alten Gesetz.  


Davon steht nix im Sachverhalt oder hab ich Tomaten auf den Augen ?

Titel: Re: Neues Zuwanderungsgesetz (Sprachnachweis) rückwirkend?
Beitrag von Noahpapa am 11.09.2007 um 11:33:03

lo0p schrieb am 11.09.2007 um 10:42:52:
Nach telefonischer Mitteilung der Botschaft (vor dem 27.08.2007!!) wurde dieser bewilligt, man könne den Pass inkl. Visa abholen.

Hallo Ronny ich hoffe keine Holländischen  ;)

Titel: Re: Neues Zuwanderungsgesetz (Sprachnachweis) rückwirkend?
Beitrag von ronny am 11.09.2007 um 11:34:55
Ooops, sorry ;)

Titel: Re: Neues Zuwanderungsgesetz (Sprachnachweis) rückwirkend?
Beitrag von tomy am 11.09.2007 um 11:35:36

ronny schrieb am 11.09.2007 um 11:22:12:
Davon steht nix im Sachverhalt oder hab ich Tomaten auf den Augen ?
Dort stand doch :

telefonischer Mitteilung der Botschaft (vor dem 27.08.2007!!) wurde dieser bewilligt, man könne den Pass inkl. Visa abholen. Aus verschienden Gründen konnte der Pass allerdings erst nach dem 27.08.2007 abgeholt werden. Dieser wurde allerdings nicht ausgehändigt (obwohl Visa sichtbar schon eingeklebt)

Und wenn die Botschaft vor dem 27.8 mitteilt, das daß Visum genehmigt worden ist, und der Pass ab 27.8 abgeholt werden kann, schließe ich daraus, das der Vorgang auch am 26.8 abgeschlossen war, sonst hätte man den Pass ja nicht am 27.8 abholen können. Ein weiterer Grund das die Vermuntung richtig ist, das man den Pass schon gesehen hat, und das Visum dort eingeklebt war.

Warums sollte das Visum schon im Pass sein, wenn der Vorgang noch nicht abgeschlossen ist ?

Und wenn die Zustimmung vor dem 28.8, also anhand der Fakten wohl der 26.8 gewesen ist, muss altes Recht angewendet werden.

Stellt sich natürlich die Frage, ist alles so gewesen, und kann ich das auch beweisen.


Tom


Titel: Re: Neues Zuwanderungsgesetz (Sprachnachweis) rückwirkend?
Beitrag von lo0p am 11.09.2007 um 11:38:10
Hier noch mal die Chronologie, bevor Missverständnisse entstehen:

  • nach dem 28.05.2007 Antrag gestellt
  • vor dem 27.08.2007 telefonische Auskunft (Antragstellering hat angerufen) der Botschaft das Visum bewilligt, man werde sich allerdings noch mal melden wegen Abholtermin
  • nach dem 27.08.2007 Antragstellerin geht auf Eigeninitiative zur Botschaft, da Rückmeldung der Botschaft ausblieb. Auskunft am Schalter war, sie möge doch bitte in 2h noch mal kommen um den Pass abzuholen. Beim zweiten Vorsprechen am gleichen Tag wurde der Reisepass mit dem Verweis auf den noch ausstehenden Nachweis der Sprachkenntnisse nicht ausgehändigt.


Edit da in der Zwischenzeit geantwortet wurde: Es liegt keine schriftliche Bewilligung vor, lediglich telefonische Auskunft! Sei's drum, es scheitert lediglich am Nachweis der Sprachkenntnisse, diese sind vorhanden. Allerdings kann es imho nicht sein, das die Antragstellering samt ihrer 2 Kinder, die jetzt auch nicht zur Schule gehen, für nichts und wieder nichts 3 Monate für einen sinnlosen Sprachkurs verwenden.

Titel: Re: Neues Zuwanderungsgesetz (Sprachnachweis) rückwirkend?
Beitrag von jetflyer am 11.09.2007 um 11:48:59

Zitat:
Allerdings kann es imho nicht sein, das die Antragstellering samt ihrer 2 Kinder, die jetzt auch nicht zur Schule gehen, für nichts und wieder nichts 3 Monate für einen sinnlosen Sprachkurs verwenden.


Wobei das gesetz keine Sprachkurs fordert, sondern nur das Prüfungszertifikat!

Die Prüfung dauert 3 Stunden und nicht 3 Monate, natürlich muß man einen geeigneten Termin bekommen.

In einem anderen Thread war schon eine Diskussion, ob es denn unbedingt ein Goethe Zertifikat sein muß, das steht auch nur im BAMF Flyer und nicht im Gesetz. Natürlich sehe ich auch das Problem, die Anerkennung eines  einen "anderen" Nachweis der Sprachkenntnisse bei der Botschaft durchzusetzen...

Grüße
Jetflyer

Bei den geschilderten Deutschkenntnissen Deiner Famile ist das Bestehen sicher keine Hürde.

Titel: Re: Neues Zuwanderungsgesetz (Sprachnachweis) rückwirkend?
Beitrag von VolkerW am 11.09.2007 um 11:57:01
Wenn die Familie ber ::)eits Deutsch spricht, ist ein Nachweis der Deutschkenntnisse über ein Zer ::)tifikat nicht nötig, da hier ein geringer Integrationsbedarf vorliegt.

Hier ein Zitat bezogen auf meinen Fall,

Der Ehegattennachzug zu einem Deutschen kann dann nicht vom Nachweis einfacher Sprachkenntnisse abhängig gemacht werden, wenn - wie das Gesetz es formuliert - ein nur geringer Integrationsbedarf besteht (§ 28 Abs. 1 Satz 5 i.V.m. § 30 Abs. 1 Satz 3, § 44 Abs. 3 Nr. 2 AufenthG und i.V.m. § 4 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 Integrationsverordnung): Ist die Annahme gerechtfertigt, daß sich der nachziehende Ehegatte ohne staatliche Hilfe  in das wirtschaftliche, gesellschaftliche und kulturelle Leben der BRD integrieren wird, besteht kein Anspruch auf einen Integrationskurs. In diesem Fall darf der Nachzug nicht vom Nachweis der Sprachkenntnisse abhängig gemacht werden.

Ich finde, das über den Überraschungseffekt, mit dem alle konfrfontiert wurden alle ein wenig überreagieren um ja keine Fehler zu machen.


Titel: Re: Neues Zuwanderungsgesetz (Sprachnachweis) rückwirkend?
Beitrag von Zeppelin am 11.09.2007 um 16:36:19
Ich bin blos gespannt, wann da nun die Rechtsprechung ins Rollen kommt.

Dass der Sprachnachweis auch ganz einfach im Gespräch beim Konsulat erbracht werden kann, zeigt ja z.B. der Beitrag von michaelrundalis
BAMF-Flyer hin oder her: Seit wann ist ein Flyer einer Rechtsvorschrift gleichzustellen?
Es kann doch wohl nicht sein, dass jedes Konsulat die Regeln anders interpretiert und anwendet.

Zeppelin

Titel: Re: Neues Zuwanderungsgesetz (Sprachnachweis) rückwirkend?
Beitrag von ronny am 11.09.2007 um 16:42:10

VolkerW schrieb am 11.09.2007 um 11:57:01:
Ich finde, das über den Überraschungseffekt, mit dem alle konfrfontiert wurden alle ein wenig überreagieren um ja keine Fehler zu machen.  


Na ja,

sooooo überraschend war das Ganze denn nun doch nicht. Höchstens für jemand der sich spontan verguckt hat ;)

Grüße
Ronny ;)

Titel: Re: Neues Zuwanderungsgesetz (Sprachnachweis) rückwirkend?
Beitrag von Star85 am 11.09.2007 um 18:00:58
Hallo,

nur wie sieht das aus, wenn man den Antrag schon beantragt hat, dann hat man ja auch keine Chance mehr bei der Antragsabgabe sich mit den Angestellten auf deutsch zu unterhalten...??

LG
Star85

Titel: Re: Neues Zuwanderungsgesetz (Sprachnachweis) rückwirkend?
Beitrag von Tongkun am 11.09.2007 um 18:10:46
"Der Ehegattennachzug zu einem Deutschen kann dann nicht vom Nachweis einfacher Sprachkenntnisse abhängig gemacht werden, wenn - wie das Gesetz es formuliert - ein nur geringer Integrationsbedarf besteht (§ 28 Abs. 1 Satz 5 i.V.m. § 30 Abs. 1 Satz 3, § 44 Abs. 3 Nr. 2 AufenthG und i.V.m. § 4 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 Integrationsverordnung): Ist die Annahme gerechtfertigt, daß sich der nachziehende Ehegatte ohne staatliche Hilfe  in das wirtschaftliche, gesellschaftliche und kulturelle Leben der BRD integrieren wird, besteht kein Anspruch auf einen Integrationskurs. In diesem Fall darf der Nachzug nicht vom Nachweis der Sprachkenntnisse abhängig gemacht werden. "

Woher ist diese Ausage ??

Titel: Re: Neues Zuwanderungsgesetz (Sprachnachweis) rückwirkend?
Beitrag von Muleta am 11.09.2007 um 18:49:20

lo0p schrieb am 11.09.2007 um 10:42:52:
Dieser wurde allerdings nicht ausgehändigt (obwohl Visa sichtbar schon eingeklebt), sondern es gab nur ein Merkblatt mit dem Verweiss, das nun noch die Sprachkenntnisse nachgewiesen werden müssen.

Ist das so legitim?


eigentlich ganz klar und einfach: das ist nicht in Ordnung. Das Visum wurde bereits erteilt, daher kommt ein Widerruf nur gem. § 51 Abs. 1 Nr. 3 AufenthG in Frage. Es handelt sich um eine Ermessensentscheidung und ich kann mir nicht vorstellen, wie die Behörde hier ermessensfehlerfrei einen Widerruf begründen will.

Die Durchsetzung der Angelegenheit dürfte aber noch erhebliche Probleme machen...

Muleta

Titel: Re: Neues Zuwanderungsgesetz (Sprachnachweis) rückwirkend?
Beitrag von Anjalein am 11.09.2007 um 20:15:43
Ich stimme Muleta zu, das ist nicht ok. Die Entscheidung fiel vor dem 28.08., das Visum ist geklebt - eigentlich gibt es da keinen Grund mehr, die Sprachnachweise zu verlangen. Irgendwer hat da was falsch verstanden, die internen Regelungen sind eindeutig. Zustimmung der ABH vor dem 28.08 = kein Sprachnachweis.
Setzt Euch nochmal mit der Konsularabteilung in Verbindung, schriftlich von der ABH das Datum der Zustimmung erfragen und notfalls mit dem Buergerservice des Auswaertigen Amts Kontakt aufnehmen (www.diplo.de).

Zu der Frage, wie denn das nach Antragsabgabe gehandhabt wird - in den naechsten Wochen sollten alle betroffenen Antragsteller - also die, die nach dem 28.05. beantragt haben und bei denen noch kein positives Votum der ABh vorliegt - schriftlich unterrichtet werden, dass der Nachweis, also idR das A1-Zertifikat, innerhalb der naechsten 6 Monate nachgereicht werden soll. Einfach erstmal abwarten :)

LG
Anja



Titel: Re: Neues Zuwanderungsgesetz (Sprachnachweis) rückwirkend?
Beitrag von Star85 am 11.09.2007 um 20:28:04
@anjalein: so habe ich das auch von Konsluat mitgeteilt bekommen, finde es aber unfähr, da mein Mann über sehr gute Deutschkentnisse verfügt, eine Woche vor dem 28.8 das Visum beantragt hat, er hätte damals auch mit den Angestellten deutsch sprechen können, damals haben sie ihn nur gefragt ob er deutsch kann, dies bejaht er....mehr nicht, er musste kein deutsch mit den Angestellten reden.....man hätte wirklich dadurch Kosten und rumfaherei sparen können, da jetzt ja das Zertifikat nachgereicht werden muss....und das ärgert mich halt!!!

LG
Star85

Titel: Re: Neues Zuwanderungsgesetz (Sprachnachweis) rückwirkend?
Beitrag von Anjalein am 11.09.2007 um 20:38:46
Hallo Star :),

das versteh ich natuerlich, es ist immer aergerlich, wenn man als Betroffene/r in solche Gesetzesaenderungen reingeraet und sich davon aus diversen Gruenden unangemessen wahrgenommen oder schlecht behandelt fuehlt.

Man kann aber leider nicht Ausnahmen ueber Ausnahmen machen, irgendwo muss die Grenze gezogen werden bzw. fuer alle anwendbare Regularien durchgesetzt werden. Und derzeit ist das nun mal der Nachweis A1 bei seit dem 28.05. eingereichten, bisher unbeschiedenen Antraegen.

Und wie geschrieben, die Botschaften wussten bis vor kurzem selber nicht mal ansatzweise, wie denn Altfaelle zu behandeln sind. Hier wurde eine einigermassen kundenfreundliche (immerhin 6 Monate Frist fuer den recht zuegig durchfuehrbaren Sprachkurs) Loesung gesucht, die dem Integrationsauftrag gerecht wird - schade, dass eben solche Ausnahmefaelle (denn die meisten FZ-Kandidaten koennen wohl eher kein deutsch) da so hinten runterfallen wie Ihr jetzt.

LG
Anja

Titel: Re: Neues Zuwanderungsgesetz (Sprachnachweis) rückwirkend?
Beitrag von Mick am 11.09.2007 um 20:58:11
Oki,
Rechtsfragen sind geklärt...

:closed

i4a - Das Board » Powered by YaBB 2.4!
YaBB © 2000-2009. Alle Rechte vorbehalten.