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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Heiraten in China, dann Sprachkurs A1 in Deutschland,
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Beitrag begonnen von armin_gz2007 am 10.09.2007 um 21:44:56

Titel: Heiraten in China, dann Sprachkurs A1 in Deutschland,
Beitrag von armin_gz2007 am 10.09.2007 um 21:44:56
Hallo Forum,
ich habe vor etwas längerer Zeit meine Freundin (in China) kennengelernt und würden gerne heiraten (in C). Für die FZF müssen ja mittlerweile Deutschkenntnisse der Stufe A1 nachgewiesen werden. Die Heirat hatten wir ursprünglich für Dezember/Januar geplant. Die Deutschprüfung am Goetheinstitut war für Frühjahr 2008 geplant. Den Zeitpunkt für den Antrag auf FZF dann danach. Ich bringe Ihr auch schon Deutsch bei, aber Gesicht zu Gesicht wäre halt einfacher...
Daher kam ich auf nun die Idee, ob es auch folgende Reihenfolge möglich wäre, wie sehen meine Chancen aus (Zeitpunkte nur als Richtwert verstehen)?

1) Heirat Dez. 2007
2) Visumantrag auf Besuchervisum ( also Aufenthalt knapp 3 Monate)
   ==> mit wahrheitsgetreuer Angabe der Verwandtschaftsbeziehung, "Ehefrau",    
           incl. beglaubigter Deutscher Übersetzung
3) Sie kündigt Ihrem Arbeitgeber und fliegt zu mir (Februar 2008)
   ==> hier mit mir Deutsch lernen
4) Ausreise nach 3 Monaten, Prüfung Deutsch A1 in Hongkong ablegen
5) Visumantrag für FZF stellen (Juni 2008)


Mein Gehalt reicht ohne Probleme für eine Verpflichtungserklärung, Krankenversicherung, Flug, etc. (Wohnraum ist auch ausreichend vorhanden).
Das sie von Ihrem Arbeitgeber 3 Monate unbezahlten Urlaub bekommt um dann danach nach 2 Monaten endgültig zu verschwinden, glaube ich NICHT. Daher würde es wohl keine Alternative zur Kündigung geben. Allerdings könnte Sie dann auch keine Bestätigung Ihres Arbeitgebers über Urlaub beim Visumantrag vorlegen (Siehe Punkt 7 des verlinkten Dokuments). Es würde nur die Möglichkeit bleiben, die geplante Kündigung im Visumantrag anzugeben. Gibt es in diesem Fall evtl. Probleme seitens der Konsulats?

Link zu den Hinweisen zum Besuchsvisum:
http://www.kanton.diplo.de/Vertretung/kanton/de/formulare/visa__dt__besuch__downloaddatei,property=Daten.pdf


Alternativ könnte ich Sie auch zu einem Intensivsprachkurs anmelden. Als schriftliche Begründung: Vorbereitung für ein Deutschexamen für die FZF.
Unbegrenzte Bürgschaft und die Finanzierung eines solchen Sprachkurses wären auch kein Problem. Eine Anmeldebestätigung einer Sprachschule in meiner Heimatstadt dürfte beschaffbar sein sein. Muss die Begründung ausführlicher sein? Oder ist so kurz und direkt ok? Hat man bei dieser Begründung Chancen auf ein erfolgreiches Visum?
Dass man bei einem Intensivsprachkurs innerhalb 90 Tage zur ABH muss um eine befristete Aufenthaltserlaubnis zu beantragen, habe ich gelesen.

Link zu den Hinweisen zum Sprachvisum:
http://www.kanton.diplo.de/Vertretung/kanton/de/formulare/visa__dt__intensivsprachkurs__downloaddatei,property=Daten.pdf

Ich möchte Ihr also gerne hier Deutsch beibringen. Auch Aufgrund der Umgebung wird Sie hier viel leichter die deutsche Sprache lernen. Meine Kernfrage zu diesen Gedanken ist daher ob bei der Visumbeantragung die Verwandtschaftsbeziehung ein Problem darstellen könnte (oder ist es sogar eher ein Vorteil?). Ich habe auch schon darüber nachgedacht, ob wir erst nach dem bestandenen A1 Examen heiraten sollten. Dies würde prinzipiell nichts an dem Wunsch ändern, ihr die deutsche Sprache hier beizubringen zu wollen. Ob Ihre Eltern sie ledig 3 Monate oder noch länger zu mir lassen, weis ich aber nicht (bin aber schon längst als Schwiegersohn akzeptiert). Ihre Eltern sind was uneheliches Zusammenleben betrifft voraussichtlich schwer überzeugen, andere Kultur - andere Meinung.

Vielen Dank für Eure Meinungen/ Tips / ...
Gruß Armin

Titel: Re: Heiraten in China, dann Sprachkurs A1 in Deutschland,
Beitrag von ronny am 11.09.2007 um 07:27:43

armin_gz2007 schrieb am 10.09.2007 um 21:44:56:
für Eure Meinungen


Hallo,

ich fürchte der Plan mit dem Besuchsvisum wird nicht klappen, weil da  Zweifel an einer Rückkehrwilligkeit nicht ausgeräumt werden können. Das "richtige " Visum für die Ehefrau eines Deutschen ist das Visum zur Familienzusammenführung.

Bei beantragung eines Besuchsvisums hätte zumindest ich Bedenken dem zuzustimmen, weil für mich der Verdacht naheläge, dass die FNZ-Bestimmungen (wie z.B. der Nachweis der Deutschkenntnisse vor Erteilung)umgangen werden sollen.

Grüße
Ronny ;)

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