i4a - Das Board | |
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi
Randthemen >> Sonstige (deutsche) Rechtsgebiete >> Vater: Deutsch, KInd: ??? https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1189411652 Beitrag begonnen von Malo am 10.09.2007 um 10:07:32 |
Titel: Vater: Deutsch, KInd: ??? Beitrag von Malo am 10.09.2007 um 10:07:32
Hallo liebes Team!
Ich habe eine Frage, wenn der Vater eingebürgerter Deutscher ist, wird ein Kind nur Deutsch, wenn der Vater vor Geburt (des Kindes) Deutsch war. Oder werden Kinder miteingebürgert? Muss man das gleich beim Antrag angeben oder geht das auch nachträglich? |
Titel: Re: Vater: Deutsch, KInd: ??? Beitrag von schweitzer am 10.09.2007 um 10:27:42 Zitat:
Ja. Ansonsten gilt nachfolgende Regelung für die Miteinbürgerung von Kindern (aus den VwV zum StAG ): Zitat:
|
Titel: Re: Vater: Deutsch, KInd: ??? Beitrag von Malo am 10.09.2007 um 10:39:44
Danek Schweitzer, das bedeutet also Kinder, die im Heimatland leben, kann man dann nur übe FZF nachholen und dann später evtl. einbürgern?
Gibt es bei einer solchen FZF etwas besonderes zu beachten, weil der Vater Deutscher ist? |
Titel: Re: Vater: Deutsch, KInd: ??? Beitrag von schweitzer am 10.09.2007 um 10:48:31 Zitat:
Richtig. Wenn der Vater selbst Deutscher ist, gilt hinsichtlich minderjähriger Kinder im Ausland die Nachzugsregelung gemäß § 28 Absatz 1 Nr. 2 AufenthG . Guckst Du bitte hier: Zitat:
=schweitzer= |
Titel: Re: Vater: Deutsch, KInd: ??? Beitrag von DonCamillo am 10.09.2007 um 13:49:30 Malo schrieb am 10.09.2007 um 10:39:44:
na ja, sind die Kinder ehelich ? Wenn nein, dann ist eine Vaterschaftsanerkennung nebst Sorgerechtserklärung notwendig, ansonsten gilt das von schweitzer DC |
Titel: Re: Vater: Deutsch, KInd: ??? Beitrag von Ulf am 18.09.2007 um 16:47:11 schweitzer schrieb am 10.09.2007 um 10:27:42:
Wann läßt man eigentlich Ausnahmen von der Regel zu? Gruß, ULF |
i4a - Das Board » Powered by YaBB 2.4! YaBB © 2000-2009. Alle Rechte vorbehalten. |