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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Einbürgerung Bafög
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Beitrag begonnen von travel am 09.09.2007 um 23:28:15

Titel: Einbürgerung Bafög
Beitrag von travel am 09.09.2007 um 23:28:15
Hallo,

Ich hab mal eine Frage:

Für eine Einbürgerung nach §9 muss ja der Lebensunterhalt ohne in Anspruchnahme von staatlichen Leistungen auf Dauer gesichert sein.  Es geht um folgende Konstellation: Ehemann ( Deutscher) arbeitet ca 1200 brutto monatlicher Verdienst , dazu Bafög ca. 500 Euro monatlich. Ehefrau ( Ausländerin) ist zu Hause mit Kind (Elterngeld + Kindergeld).

Wieviel müsste der Ehemann verdienen, damit der Lebensunterhalt für die Einbürgerung gesichert ist? Bafög gibt es bis zu einem monatlichen Einkommen von ca. 2200 Euro. Muss der Ehemann also 2200 Euro verdienen, damit kein Baföganspruch mehr besteht oder reicht schon ein geringerer Verdienst aus? Würde ein Monatliches Einkommen von 1600 Euro brutto und Bafögbezug ( bzw. Anspruch) eine Einbürgerung ausschließen?

Danke vielmals

travel

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