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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Einbürgerung mit deutschem Kind
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Beitrag begonnen von dete am 09.09.2007 um 13:11:22

Titel: Einbürgerung mit deutschem Kind
Beitrag von dete am 09.09.2007 um 13:11:22
Wie verhält das sich eigentlich ,wenn man Aufgrund eines deutschen Kindes eine AE hat?Wann könnte dann die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen?

Titel: Re: Einbürgerung mit deutschem Kind
Beitrag von Ralf am 09.09.2007 um 13:22:09

dete schrieb am 09.09.2007 um 13:11:22:
Wie verhält das sich eigentlich ,wenn man Aufgrund eines deutschen Kindes eine AE hat?

Dafür gibt es in Einbürgerungsrecht keine eigene
Vorschrift. Ausnahme: § 9 (2).


dete schrieb am 09.09.2007 um 13:11:22:
Wann könnte dann die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen?

Nach den üblichen Fristen, also i.d.R. nach acht
Jahren.


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