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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> Schenegen Visum für Dänemark
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Beitrag begonnen von wurzel am 09.09.2007 um 11:53:08

Titel: Schenegen Visum für Dänemark
Beitrag von wurzel am 09.09.2007 um 11:53:08
Hallöchen liebe Forumsgemeinde!

Ich hoffe ich fange hier jetzt nicht ein Thema an was schon zig mal diskutiert worden ist ;)

Es geht auch nicht um die Heirat in Dänemark!

Sondern viel mehr ob jemand Erfahrungen damit gemacht hat eine Phillipina über ein Schengen Visum von Dänemark nach Dt zu holen.

Ich habe von einem Bekannten gehört das das Visum über z.B. das Konsulat in Cebu einfacher zu bekommen ist als über die Deutsche Botshaft in Manila. Nähere Infos konnte er mir leier nicht geben, daher taucht meine Frage hier jetzt auf.

Vielen Dank schon mal & einen schönen Tag

Titel: Re: Schenegen Visum für Dänemark
Beitrag von maki am 09.09.2007 um 11:58:08

wurzel schrieb am 09.09.2007 um 11:53:08:
Sondern viel mehr ob jemand Erfahrungen damit gemacht hat eine Phillipina über ein Schengen Visum von Dänemark nach Dt zu holen.  

Wenn du mit "von Dänemark nach Deutschland holen" meinst, das sie dich hier besuchen kann, dann geht das ohne Probleme, allerdings sollte sie sich in D nicht länger als in Dänemark aufhalten, das sie sonst das Visa bei der falschen Botschaft beantragt hat (zuständig ist das Land, in dem die meiste Zeit verbracht wird).

Gruß,

maki

Titel: Re: Schenegen Visum für Dänemark
Beitrag von wurzel am 09.09.2007 um 12:01:40
Das ist schon klar, das sie eigentlich ihren Urlaub in Dänemark verbringen sollte :-)
Würde es Probleme machen wenn Sie zu erst in dt landet um dann mit dem Auto nach Dänemark zu fahren?

Und klar es ist mir bekannt das sie mit dem Schengener Visum in den Mitgliedsstaaten ohne Probleme reisen darf.

Bloß ist das Visum über Dänemark wirklich leichter und schneller zu bekommen?

Titel: Re: Schenegen Visum für Dänemark
Beitrag von Daddy am 09.09.2007 um 13:11:50
HI,

ist doch eine ganz einfache Frage ... Welches ist das Hauptreisezielland?

Sollte das DK sein, dann ist die dänische Auslandsvertretung zuständig und ist es D, dann eben die deutsche!

Zitat:
Artikel 12 SDÜ
[..]
(2) Für die Erteilung dieses Sichtvermerks ist grundsätzlich die Vertragspartei zuständig, in deren Hoheitsgebiet das Hauptreiseziel liegt. Kann dieses Ziel nicht bestimmt werden, so obliegt die Ausstellung des Sichtvermerks grundsätzlich der diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Vertragspartei der ersten Einreise.

Und dabei spielt es keine Rolle, wo das Visum "leichter" zu erhalten ist.

Im Übrigen ... sofern beim Antrag wissentlich falsche Angaben über das Reiseziel gemacht werden (also bei der DK- Vertretung DK angeben, obwohl nur oder hauptsächlich nach D gereist werden soll), greift spätestens bei der Einreisekontrolle in D bzw. bei einer Inlandskontrolle

Zitat:
§ 95 AufenthG
[...]
(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
[...]
2. unrichtige oder unvollständige Angaben macht oder benutzt, um für sich oder einen anderen einen Aufenthaltstitel oder eine Duldung zu beschaffen oder eine so beschaffte Urkunde wissentlich zur Täuschung im Rechtsverkehr gebraucht.


Wenn DK das Hauptreisezielland ist, spricht einer Ersteinreise mit DK- Schngenvisum ins Schengengebiet über D und der Weiterreise nach DK nichts entgegen.

Daddy

Titel: Re: Schenegen Visum für Dänemark
Beitrag von wurzel am 09.09.2007 um 14:29:35
Hi Daddy,

ganz klar das das Hauptreiseziel Dk sein muß.
Werde mit ihrda auch die meiste Zeit verbringen habe auch ein paar Freunde die dort wohnen.

Es ging in erster Linie natlch um die einfachere Geschichte.
Im Prinzip kann ich mir ja die beiden Länder dt & dk aussuchen und esliegt natürlich in der Natur des Menschen dann den Weg des geringsten Wiederstandes zu gehen und den gilt es jetzt halt herauszufinden.

Erfahrungsberichte über das Schengen Visum dt gibt es ja genug, aber wie sieht es mit dk aus?

Titel: Re: Schenegen Visum für Dänemark
Beitrag von Einbeck am 09.09.2007 um 16:49:35
Dänisches Schengen-Visa leichter als Deutsches Schengen-Visa?

Naja, Unterschiede zu Anforderungen und Unterlagen gibt es keine,
das ist abgestimmt und durch örtliche Zusammenarbeit und Informationsaustausch sollten gleiche Maßstäbe und gleiche Behandlung gesichert sein.

Konsulate haben Erfahrung und arbeiten zusammen.
Viele "Tricks" sind uns auch nicht unbekannt.

Antragstellerin will nach Dänemark, Einladender oder Verpflichtender lebt in Deutschland, da dürfte es nachfragen geben und falls man nicht glaubwürdig antworten kann das Dänemark das Hauptreiseland ist, werden die dänischen Kollegen die Antragstellerin an die deutsche Vertretung verweisen.
Im Zweifel über die Zuständigkeit ist der Wohnsitz des Einladenden auch wichtig.

Titel: Re: Schenegen Visum für Dänemark
Beitrag von garfield2008 am 09.09.2007 um 21:35:42
H(a)i,


wurzel schrieb am 09.09.2007 um 11:53:08:
Es geht auch nicht um die Heirat in Dänemark!


ist das ein Loch in der Matrix ?
http://www.binational-in.de/phorum/read.php?f=1&i=35749&t=35749

und wenn ich jetzt noch vom dort angegebenen Geburtstermin zurückrechne   [verdacht=verdacht.gif]

Eine Antwort von mir gabs da auch http://www.binational-in.de/phorum/read.php?f=1&i=35771&t=35749


mfg
Thomas Böttcher


Titel: Re: Schenegen Visum für Dänemark
Beitrag von Anna2 am 09.09.2007 um 21:45:30
äh, heißt das, man kann ins Gefängnis kommen, wenn man mit nem besuchervisum heiratet, weil man angegeben hatte, dass man nur einen besuch macht??

Titel: Re: Schenegen Visum für Dänemark
Beitrag von ronny am 09.09.2007 um 21:55:46

Anna2 schrieb am 09.09.2007 um 21:45:30:
äh, heißt das, man kann ins Gefängnis kommen, wenn man mit nem besuchervisum heiratet, weil man angegeben hatte, dass man nur einen besuch macht??  


Hallo

Falschangaben um sich einen Aufenthaltstitel zu erschleichen sind im Grundsatz strafbar:

§ 95 Abs. 2 AufenthG:


Zitat:
(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1. entgegen § 11 Abs. 1 Satz 1

a) in das Bundesgebiet einreist oder

b) sich darin aufhält oder

2. unrichtige oder unvollständige Angaben macht oder benutzt, um für sich oder einen anderen einen Aufenthaltstitel oder eine Duldung zu beschaffen oder einen eine so beschaffte Urkunde wissentlich zur Täuschung im Rechtsverkehr gebraucht.


Grüße
Ronny ;)

Titel: Re: Schenegen Visum für Dänemark
Beitrag von wurzel am 10.09.2007 um 08:31:33
Hallo Garfield2008,

richtig gelesen :)

Aber ganz ehrlich gab es denn dort eine Antwort aauf meine Frage Ob jemand Erfahrungen mit der dänischen Botschaft hat??

Gruß und einen tollen Wochenanfang

Alex

Titel: Re: Schenegen Visum für Dänemark
Beitrag von Mikael321 am 10.09.2007 um 09:41:50

Einbeck schrieb am 09.09.2007 um 16:49:35:
Naja, Unterschiede zu Anforderungen und Unterlagen gibt es keine,
das ist abgestimmt und durch örtliche Zusammenarbeit und Informationsaustausch sollten gleiche Maßstäbe und gleiche Behandlung gesichert sein.
Theorie ??

Versuche mal ohne VE ein Visum für D. und ein Visum für Fin. zb. in St. Petersburg zu bekommen. Also beides Schengen.

Das mit Deutschland kannst du ohne VE gleich vergessen. Lädst du auch noch jung, ledig , ohne Anhang ein kannst du das Visum für D. selbst mit VE vergessen.

Wogegen das FIN meist sogar ohne VE klappt !


ronny schrieb am 09.09.2007 um 21:55:46:
Falschangaben um sich einen Aufenthaltstitel zu erschleichen sind im Grundsatz strafbar:


Hier geht es um ein Schengen Visum. Nicht um eine AE. Und wenn man in beide Länder reist, gibt es da sicher keine Probleme. Wenn jemand zb. mit Dänen Visum nach Hamburg fliegt, gibt es wohl keine Fragen. Wenn der nach München fliegt, könnte das anders aussehen.

Wenn die Person mit Dänen Visum nach Dänemark fliegt, und dann per Zug,Auto,Bus nach Deutschland weiterreist, wer soll feststellen, wo der Hauptaufenthalt ist ?? Sie kann sich ja frei bewegen, (Schengen) und es gibt keinen Stempel, wenn sie nach D einreist . (Meist nicht mal Kontrolle )


Michael




Titel: Re: Schenegen Visum für Dänemark
Beitrag von Mick am 10.09.2007 um 09:55:43

Mikael321 schrieb am 10.09.2007 um 09:41:50:
Hier geht es um ein Schengen Visum. Nicht um eine AE. Und wenn man in beide Länder reist, gibt es da sicher keine Probleme. Wenn jemand zb. mit Dänen Visum nach Hamburg fliegt, gibt es wohl keine Fragen. Wenn der nach München fliegt, könnte das anders aussehen.  

Wenn die Person mit Dänen Visum nach Dänemark fliegt, und dann per Zug,Auto,Bus nach Deutschland weiterreist, wer soll feststellen, wo der Hauptaufenthalt ist ?? Sie kann sich ja frei bewegen, (Schengen) und es gibt keinen Stempel, wenn sie nach D einreist . (Meist nicht mal Kontrolle )  


Hi,

es geht um einen Aufenthaltstitel, dazu gehört
auch ein Visum.
Desweiteren geht es nicht darum, ob man er-
wischt wird, sondern darum, dass man sich an
die Spielregeln hält. Das scheinst Du, Mikael321,
nicht zu verstehen, sh. auch gelbe Karte im Zu-
sammenhang mit Versicherungsangelegenheiten.

[warnred=Mikael321,14]14 Tage Pause für Mickael321[/warnred]

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