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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Staatsangehoerigkeit Prozess https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1189214727 Beitrag begonnen von Werther am 08.09.2007 um 03:25:27 |
Titel: Staatsangehoerigkeit Prozess Beitrag von Werther am 08.09.2007 um 03:25:27
Hallo an alle:
Entschuldigen sie mein deutsch. Seit einem Jahr hat meine Frau ihren Staatsangehoerigkeit Prozess mit der deutschen Konsulerin in Mexiko angefangen, aber heute haben wir keinen Nachrichten. Der Vater meiner Frau war Deutscher und sie moechtet seine (Ihres Vaters) Staatsangehoerigkeit bekommen. Wissen sie wie lange mussen wir warten um eine Antwort zu bekommen? Die Konsulerin hat uns gesagt, dass die Dokumente meiner Frau sind noch bei dem Bundesverwaltungsamt in Koeln. Kennen sie jemand wer denselbe situation hat? und wie lange muss man warten? Danke an alle |
Titel: Re: Staatsangehoerigkeit Prozess Beitrag von Ralf am 08.09.2007 um 13:32:26
Hier handelt es sich offenbar um einen Antrag nach
§ 13 StAG, daher befinden sich die Unterlagen auch beim Bundesverwaltungsamt, denn dieses ist für solche Verfahren allein zuständig. Da hier im Forum niemand vom Bundesverwaltungs- amt vertreten ist, können wir auch über die Bear- beitungsdauer nichts sagen. Bekannt ist lediglich, das Verfahren nach § 13 ausgesprochen aufwendig und dementsprechend zeitintensiv sind. Außerdem wurde der § 13 gerade in so weit geändert, dass jetzt nur noch der ehemalige Deutsche selbst und seine minderjährigen Kinder begünstigt sind. Zwar gilt, weil der Antrag offenbar vor dem 30.3.2007 gestellt wurde, weiterhin altes Recht (vgl. § 40c), aber der ausdrückliche Wille des Gesetzgebers, dass nämlich die Betroffenen nicht mehr über Generationen hinweg begünstigt sein sollen, wird sicherlich in die Ermessens- abwägungen einfließen. Aber auch bei reiner Anwendung des alten Rechts wird allein die Tatsache, dass der Vater einmal Deutscher war, nicht ausreichen. Bei einer Auslandseinbürgerung sind immer besondere Bindungen zu Deutschland erforderlich, die eine Einbürgerung aus dem Ausland rechtfertigen. Die allgemeinen sonstigen Voraussetzungen wie z.B. Straffreiheit, ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache, Unterhaltsfähigkeit usw. müssen natürlich auch erfüllt werden. |
Titel: Re: Staatsangehoerigkeit Prozess Beitrag von ronny am 08.09.2007 um 14:54:38
Hi
das könnte aber auch ein Feststellungsverfahren sein ? Zitat:
Waren denn die Eltern verheiratet bei der Geburt ? War der Vater zum Geburtszeitpunkt noch Deutscher ? Wie alt ist sie ? Werde aber bisher ned ganz schlau da raus. .... Egal für beides wäre die Zuständigkeit beim BVA ;) Grüße Ronny ;) |
Titel: Re: Staatsangehoerigkeit Prozess Beitrag von Werther am 08.09.2007 um 19:13:24
Die Eltern von meiner Frau waren verheiratet
Und ihre Vater war immer Deutscher. Er hat seine Staatsangehoerigkeit nie geaendert. Er stirbt als deutscher. Meine frau ist 26 jahre alt und jetzt haben wir einen 4 jahrigen Sohn. |
Titel: Re: Staatsangehoerigkeit Prozess Beitrag von Ralf am 08.09.2007 um 19:28:52 Werther schrieb am 08.09.2007 um 19:13:24:
Dann hat Ronny richtig vermutet, es handelt sich dann nicht um ein Einbürgerungsverfahren, sondern um die Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit. Sind denn noch Nachweise über die deutsche Staats- angehörigkeit des Vaters vorhanden? Der alte Pass zum Beispiel? |
Titel: Re: Staatsangehoerigkeit Prozess Beitrag von Sphynx am 08.09.2007 um 20:03:19
Der Themenstarter hat mir erlaubt für ihn zu antworten:
Sie haben bei der Einleitung des Verfahrens sämtliche erbetene Unterlagen (u.a. den kurz vor dessen Ableben erneuerten deutschen Reisepass des Vaters) eingereicht. Ihm geht es primär darum zu wissen, wie lange er noch ungefähr warten muss, weil er gern mit seiner Familie nach Deutschland übersiedeln möchte, und dies noch möglichst vor einer Einschulung seines Kindes tun möchte. Vielen Dank an euch für eure wie immer tolle und kompetente Hilfe. Ich verweise in solchen Fragen (in unserem Forum) immer gleich an euch! Sphynx |
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