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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Staatsangehörigkeiten Antrag
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Beitrag begonnen von drnorton am 07.09.2007 um 10:39:48

Titel: Staatsangehörigkeiten Antrag
Beitrag von drnorton am 07.09.2007 um 10:39:48
Hallo liebe Forummitglieder,

ich bin echt erstaunt wie viele doch Probleme mit den Themen Dokumente und Anträge haben. Klasse das es dieses Forum gibt.

Auch ich habe eine Frage betreffend Antrag Staatsangehörigkeit.

Ich habe für meine Frau und Sohn (beide chinesische Staatsangehörige) den Antrag Anfang September 2007 gestellt. Jetzt meine Frage.
Das ganze geht wohl nun zum Regierungspräsidium.

Hat jemand Erfahrung gemacht wie lange es dauert bis man eine Antwort vom RP erhält ? Wie lange dauert die Entlassung bei den chinesischen Behörden ?
Und vielleicht auch die Kosten. Da bisher noch keiner mir darüber Auskunft geben konnte.

Vielen Dank

Gruß

drnorton

Titel: Re: Staatsangehörigkeiten Antrag
Beitrag von Ralf am 07.09.2007 um 14:46:47

schrieb am 07.09.2007 um 10:39:48:
Ich habe für meine Frau und Sohn (beide chinesische Staatsangehörige) den Antrag Anfang September 2007 gestellt.  

Ich gehe mal davon aus, dass deine Frau den
Antrag schon selbst gestellt hat, sonst ist der
nämlich ungültig. ;)
Wenn es dein Sohn ist, wird er die deutsche
Staatsangehörigkeit bereits besitzen. Ist es
nur der Sohn deiner Frau, muss jeder, der das
Sorgerecht besitzt, den Antrag unterschreiben.
Sofern das Kind bereits 16 ist, stellt es den
Antrag selbst.


schrieb am 07.09.2007 um 10:39:48:
Hat jemand Erfahrung gemacht wie lange es dauert bis man eine Antwort vom RP erhält ?

Keine Ahnung, sehr unterschiedlich. Wir wissen
ja noch nicht einmal, um welches RP es geht.


schrieb am 07.09.2007 um 10:39:48:
Wie lange dauert die Entlassung bei den chinesischen Behörden ?  
 
Überhaupt nicht. Chinesische Staatsangehörige
verlieren die alte StA mit der Einbürgerung
automatisch, außer es handelt sich um chinesiche
Staatsangehörige aus Taiwan oder den Sonderzonen
(z.B. Hongkong).


schrieb am 07.09.2007 um 10:39:48:
Und vielleicht auch die Kosten.  

Einbürgerungsgebühr: 255 Euro für die Frau und
51 Euro für ein miteinzubürgerndes minderjähriges
Kind ohne eigenes Einkommen (sonst ebenfalls
255 Euro).
Bei automatischem Verlust der StA fallen keine
Kosten für ein Entlassungsverfahren an.
Anschließend kommen noch die üblichen Kosten für
Reisepass/Personalausweis hinzu.

Titel: Re: Staatsangehörigkeiten Antrag
Beitrag von drnorton am 07.09.2007 um 22:39:50
Hi Ralf,

danke für die Antwort.

Klaro hat meine Frau den Antrag selbst gestellt... hihihi.. War halt dabei.
Und es ist mein Stiefsohn. Er ist 12 Jahre alt und der Antrag wurde zusmmen gestellt. Das wäre ja auch ok.

Das RP ist in Darmstadt. Ist für ganz Süd-Hessen zuständig.

Also definitiv ist keine Entlassung notwendig ? Wow...
Das ist ja eine gute Nachricht. Müssen wir also nur zum Konsulat und es schriftlich mitteilen oder macht das das RP bzw. die Einbürgerungsstelle bei der Stadt automatisch bei der Abgabe der Pässe ?
Sie sind beide echte Chinesen aus Hunan.

Dann wären die Kosten wirklich nicht so tragisch. Das mit den ca. 300,- €
haben wir auch so erfahren. Ich hatte nur die Befürchtung, das noch weitere
Kosten durch die Entlassung dazukommen. Und vor allem die Warterei...

Super...

Danke

drnorton

Titel: Re: Staatsangehörigkeiten Antrag
Beitrag von Ralf am 08.09.2007 um 01:37:45
In solchen Fällen werden die Heimatpässe üblicherweise
von der Einbürgerungsbehörde unmittelbar vor der Aus-
händigung der Einbürgerungsurkunde eingezogen und unter
Mitteilung des Sachverhalts an die zuständige Auslands-
vertretung geschickt.

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