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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Staatsangehörigkeiten Antrag https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1189154388 Beitrag begonnen von drnorton am 07.09.2007 um 10:39:48 |
Titel: Staatsangehörigkeiten Antrag Beitrag von drnorton am 07.09.2007 um 10:39:48
Hallo liebe Forummitglieder,
ich bin echt erstaunt wie viele doch Probleme mit den Themen Dokumente und Anträge haben. Klasse das es dieses Forum gibt. Auch ich habe eine Frage betreffend Antrag Staatsangehörigkeit. Ich habe für meine Frau und Sohn (beide chinesische Staatsangehörige) den Antrag Anfang September 2007 gestellt. Jetzt meine Frage. Das ganze geht wohl nun zum Regierungspräsidium. Hat jemand Erfahrung gemacht wie lange es dauert bis man eine Antwort vom RP erhält ? Wie lange dauert die Entlassung bei den chinesischen Behörden ? Und vielleicht auch die Kosten. Da bisher noch keiner mir darüber Auskunft geben konnte. Vielen Dank Gruß drnorton |
Titel: Re: Staatsangehörigkeiten Antrag Beitrag von Ralf am 07.09.2007 um 14:46:47 schrieb am 07.09.2007 um 10:39:48:
Ich gehe mal davon aus, dass deine Frau den Antrag schon selbst gestellt hat, sonst ist der nämlich ungültig. ;) Wenn es dein Sohn ist, wird er die deutsche Staatsangehörigkeit bereits besitzen. Ist es nur der Sohn deiner Frau, muss jeder, der das Sorgerecht besitzt, den Antrag unterschreiben. Sofern das Kind bereits 16 ist, stellt es den Antrag selbst. schrieb am 07.09.2007 um 10:39:48:
Keine Ahnung, sehr unterschiedlich. Wir wissen ja noch nicht einmal, um welches RP es geht. schrieb am 07.09.2007 um 10:39:48:
Überhaupt nicht. Chinesische Staatsangehörige verlieren die alte StA mit der Einbürgerung automatisch, außer es handelt sich um chinesiche Staatsangehörige aus Taiwan oder den Sonderzonen (z.B. Hongkong). schrieb am 07.09.2007 um 10:39:48:
Einbürgerungsgebühr: 255 Euro für die Frau und 51 Euro für ein miteinzubürgerndes minderjähriges Kind ohne eigenes Einkommen (sonst ebenfalls 255 Euro). Bei automatischem Verlust der StA fallen keine Kosten für ein Entlassungsverfahren an. Anschließend kommen noch die üblichen Kosten für Reisepass/Personalausweis hinzu. |
Titel: Re: Staatsangehörigkeiten Antrag Beitrag von drnorton am 07.09.2007 um 22:39:50
Hi Ralf,
danke für die Antwort. Klaro hat meine Frau den Antrag selbst gestellt... hihihi.. War halt dabei. Und es ist mein Stiefsohn. Er ist 12 Jahre alt und der Antrag wurde zusmmen gestellt. Das wäre ja auch ok. Das RP ist in Darmstadt. Ist für ganz Süd-Hessen zuständig. Also definitiv ist keine Entlassung notwendig ? Wow... Das ist ja eine gute Nachricht. Müssen wir also nur zum Konsulat und es schriftlich mitteilen oder macht das das RP bzw. die Einbürgerungsstelle bei der Stadt automatisch bei der Abgabe der Pässe ? Sie sind beide echte Chinesen aus Hunan. Dann wären die Kosten wirklich nicht so tragisch. Das mit den ca. 300,- € haben wir auch so erfahren. Ich hatte nur die Befürchtung, das noch weitere Kosten durch die Entlassung dazukommen. Und vor allem die Warterei... Super... Danke drnorton |
Titel: Re: Staatsangehörigkeiten Antrag Beitrag von Ralf am 08.09.2007 um 01:37:45
In solchen Fällen werden die Heimatpässe üblicherweise
von der Einbürgerungsbehörde unmittelbar vor der Aus- händigung der Einbürgerungsurkunde eingezogen und unter Mitteilung des Sachverhalts an die zuständige Auslands- vertretung geschickt. |
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