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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> Mit dt. Arbeitserlaubnis in England arbeiten?
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Beitrag begonnen von Shallot am 07.09.2007 um 08:36:48

Titel: Mit dt. Arbeitserlaubnis in England arbeiten?
Beitrag von Shallot am 07.09.2007 um 08:36:48
Hallo zusammen,

ich bin Deutsche, mein Mann ist Ausländer. Er hat eine ganz normale Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis für Deutschland. Meine Frage ist, ob er damit auch in England arbeiten kann, also ohne zusätzliche englische Arbeitserlaubnis?  :-?

Besten Dank schon mal im voraus.

Nicole

Titel: Re: Mit dt. Arbeitserlaubnis in England arbeiten?
Beitrag von Muleta am 07.09.2007 um 08:46:51

Shallot schrieb am 07.09.2007 um 08:36:48:
ich bin Deutsche, mein Mann ist Ausländer. Er hat eine ganz normale Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis für Deutschland. Meine Frage ist, ob er damit auch in England arbeiten kann, also ohne zusätzliche englische Arbeitserlaubnis?  :-?


nein. Von ggf. möglichen kurzfristigen Ausnahmen abgesehen.

Muleta

Titel: Re: Mit dt. Arbeitserlaubnis in England arbeiten?
Beitrag von Der_Jimi am 07.09.2007 um 14:29:27

Mal langsam Muleta,

so sicher lässt sich das ohne weitere Informationen gar nicht beantworten.

Denkbar wäre ja auch zum Beispiel die Ableitung von Freizügigkeitsrechten, sofern Shallot selbst auch nach England verzieht und dort arbeitet.

Die Frage ist derzeit zu offen gehalten um sie wirklich abschliessend beantworten zu können.

J.



Titel: Re: Mit dt. Arbeitserlaubnis in England arbeiten?
Beitrag von Muleta am 07.09.2007 um 15:14:59

schrieb am 07.09.2007 um 14:29:27:
Mal langsam Muleta,

so sicher lässt sich das ohne weitere Informationen gar nicht beantworten.

Denkbar wäre ja auch zum Beispiel die Ableitung von Freizügigkeitsrechten, sofern Shallot selbst auch nach England verzieht und dort arbeitet.


dann benötigt er wahrscheinlich noch ein Visum, aber ansonsten hast Du natürlich recht.


Zitat:
Meine Frage ist, ob er damit [dt. AE] auch in England arbeiten kann


die Frage ist hingegen eindeutig zu beantworten: wenn er eine ArbErl/AE in England benötigt, dann nutzt ihm die dt. AE praktisch nichts.

Muleta

Titel: Re: Mit dt. Arbeitserlaubnis in England arbeiten?
Beitrag von lifeart am 07.09.2007 um 17:02:46
Um es mal ganz praktisch zu formulieren: wenn sie nach UK zieht mit nicht-EU Gatten, dann bekommt der Gatte auch eine Aufnthaltserlaubnis-EU für zunächst 5 Jahre, die ihn ohne Arbeitsmarktüberprüfung auch erlaubt zu arbeiten.

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