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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Fragen zum Antrag auf Einbürgerung
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Beitrag begonnen von barbarella am 04.09.2007 um 23:06:37

Titel: Fragen zum Antrag auf Einbürgerung
Beitrag von barbarella am 04.09.2007 um 23:06:37
Hallo,

ich habe ein paar Fragen zum Antrag auf Einbürgerung.
Zum ersten soll man unter dem Punkt "Zwischenstaatliche Gesichtspunkte" Aus- und Weiterbildungen, die nicht im Heimatland stattgefunden haben angeben.

1. Also auch solche, die man in Deutschland gemacht hat?
2. Zählt dazu auch ein Studium?

Zum zweiten soll man weiter vorne Auslandsaufenthalte und Inlandsaufenthalte angeben.
Inlandsaufenthalte ist klar, das sind die Zeiten in Deutschland.
Aber bei den Auslandsaufenthalten, muss man da auch den Aufenthalt im ursprünglichen Heimatland angeben? Also von der Geburt bis zur Ausreise nach Deutschland oder nur Aufenthalte in Drittländern?

Zum dritten soll man Ort und Datum der Eheschließung der Eltern des Einbürgerungsbewerbers angeben.
Nun war es damals in Marokko, als die Eltern meines Mannes geheiratet haben, so eine Sache mit Urkunden.
D.h. es existiert keine Heiratsurkunde und die Mutter weiß nur noch das Jahr der Eheschließung, nicht aber das genaue Datum.
Was soll mein Mann da hinschreiben?

Wäre schön, wenn ihr mir ein paar der Fragen beantworten könntet. Danke schön.  :)

Liebe Grüße
Barbarella

Titel: Re: Fragen zum Antrag auf Einbürgerung
Beitrag von Mick am 04.09.2007 um 23:43:12
Hi,


barbarella schrieb am 04.09.2007 um 23:06:37:
Zum ersten soll man unter dem Punkt "Zwischenstaatliche Gesichtspunkte" Aus- und Weiterbildungen, die nicht im Heimatland stattgefunden haben angeben.

1. Also auch solche, die man in Deutschland gemacht hat?

Ja, da Deutschland nicht das Heimatland ist. Gib einfach den
Ort mit an, dann kommen keine Zweifel auf.


Zitat:
2. Zählt dazu auch ein Studium?

Ja.


Zitat:
Zum zweiten soll man weiter vorne Auslandsaufenthalte und Inlandsaufenthalte angeben.
Inlandsaufenthalte ist klar, das sind die Zeiten in Deutschland.
Aber bei den Auslandsaufenthalten, muss man da auch den Aufenthalt im ursprünglichen Heimatland angeben? Also von der Geburt bis zur Ausreise nach Deutschland oder nur Aufenthalte in Drittländern?

Ja, auch Heimatland ist von hier aus "Ausland". Nur
komplette Tiere, bitte ;)


Zitat:
Zum dritten soll man Ort und Datum der Eheschließung der Eltern des Einbürgerungsbewerbers angeben.
Nun war es damals in Marokko, als die Eltern meines Mannes geheiratet haben, so eine Sache mit Urkunden.
D.h. es existiert keine Heiratsurkunde und die Mutter weiß nur noch das Jahr der Eheschließung, nicht aber das genaue Datum.
Was soll mein Mann da hinschreiben?

Einfach Ort und Jahr angeben (allerdings weiß ich das genaue
Datum meiner Eheschließung auch ohne, dass ich jemals in die
Heiratsurkunde geschaut habe...).

Titel: Re: Fragen zum Antrag auf Einbürgerung
Beitrag von barbarella am 05.09.2007 um 08:40:19
Hallo Mick,

vielen Dank für deine Antworten.
Dann können wir das fertig ausfüllen.  :)

Liebe Grüße

Barbarella

Titel: Re: Fragen zum Antrag auf Einbürgerung
Beitrag von barbarella am 05.09.2007 um 22:19:46
Hallo,

nun habe ich noch eine Frage.
Soll man bei den Auslandsaufenthalten auch Urlaubsreisen ins Ausland angeben?

Titel: Re: Fragen zum Antrag auf Einbürgerung
Beitrag von i4a-dummy am 05.09.2007 um 22:28:26

barbarella schrieb am 05.09.2007 um 22:19:46:
Soll man bei den Auslandsaufenthalten auch Urlaubsreisen ins Ausland angeben?  

Nein.

Titel: Re: Fragen zum Antrag auf Einbürgerung
Beitrag von Mick am 05.09.2007 um 22:29:05

i4a-dummy schrieb am 05.09.2007 um 22:28:26:

Nein.

Ach komm, sollst auch mal was zu sagen haben...

Aber so ein bissken möchte ich das einschränken. Wie genau
ist die Frage formuliert? Habsch gar nicht im Kopp. Im Zweifel:
angeben.

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