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Ausländerrecht >> Aufenthalt wegen Arbeit, Studium, Aupair, Sprachkurs u.ä. >> Zeit zwischen Studium und Referendariat https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1188911919 Beitrag begonnen von Sanela am 04.09.2007 um 15:18:39 |
Titel: Zeit zwischen Studium und Referendariat Beitrag von Sanela am 04.09.2007 um 15:18:39
Hallo,
ich habe Ende Juni mein Lehramtstudium abgeschlossen, bin aber noch bis zum 30.09.2007 an der Uni eingeschrieben, danach werde ich automatisch exmatrikuliert. Meine AE ist noch bis zum 22.12.2007 gültig. Das Referendariat beginnt am 01.02.2008. Meine Fragen: 1. Muss ich nach Erhalt des Bescheids über Exmatrikulation (Oktober/November) sofort bei der ABH vorsprechen und meinen Status ändern lassen? Auch wenn ich mich um einen Referendariatsplatz beworben habe? Auf meinem Aufenthaltstitel steht: „Erlischt bei Beendigung oder Abbruch des Studiums“. Welchen Aufenthaltstitel bekomme ich als Referendarin? 2. In der Zeit bis zum 01.02.2008 würde ich gerne in Frankreich arbeiten, evtl. länger als drei Monate. Darf ich das überhaupt? Vielen Dank im Voraus! |
Titel: Re: Zeit zwischen Studium und Referendariat Beitrag von Sondra am 05.09.2007 um 12:03:31 Sanela schrieb am 04.09.2007 um 15:18:39:
Die Ausbildung zum Lehramt besteht aus zwei Teilen: - einem mit der Ersten Staatsprüfung abschließenden Studium und - einem mit der Zweiten Staatsprüfung abschließenden 24-monatigem Vorbereitungsdienst. Somit ist das Referendariat bzw. der Vorbereitungsdienst für ein Lehramt die zweite Phase der Lehrerausbildung. Du hast zwar den "rein theoretischen" Teil abgeschlossen, musst aber noch den "praktischen" absolvieren. Für mein Verständnis, hast du dein Studium erst dann erfolgreich abgeschlossen, wenn du die 2 Staatsprüfung bestanden hast. Die Anwendungshinweise des BMI definieren das so Zitat:
Und so lange du dich in Ausbildung befindest, müsste weiterhin die AE nach § 16 Absatz 1 verlängert werden. Dafür brauchst du aber - nehme ich an - für deine ABH eine Bescheinigung seitens der Fakultät (dass das Referendariat Bestandteil des Studiums ist). Du solltest auch mit deiner Studiumeinrichtung folgendes klären: wird die Referendariatszeit als Praktikum oder als Arbeit angesehen? Für mein Dafürhalten kann das Referendariat als Pflichtpraktikum angesehen werden (wel Bestandteil des Studiums) und somit zustimmungsfrei möglich sein (d.h ohne Einholung der Zustimmung seitens der Arbeitsagentur). Sanela schrieb am 04.09.2007 um 15:18:39:
Du darfst dich in Frankreich aufhalten - auch länger als 3 Monate, aber weniger als 6 (in so fern deine AE verlängert wurde über den 01.02.2008 hinaus). Ob du dort arbeiten darfst - denke ich ist eine Frage der französischen Regelungen. Dem common sense nach dürfte das für D egal sein, weil du in der Zeit keine unlautere Konkurrenz auf dem deutschen Arbeitsmarkt darstellst. |
Titel: Re: Zeit zwischen Studium und Referendariat Beitrag von Muleta am 05.09.2007 um 12:27:15 Sanela schrieb am 04.09.2007 um 15:18:39:
ich höre das in letzter Zeit häufiger, daher: die Verlängerung ist rechtzeitig zu beantragen und d.h. VOR der Exmatrikulation. Ansonsten hat Sondra Dir schon einiges geschrieben, ich würde aber zu einem § 18 tendieren. Muleta |
Titel: Re: Zeit zwischen Studium und Referendariat Beitrag von Sanela am 05.09.2007 um 12:44:31
Zunächst vielen Dank für die schnelle Antwort!
Ich habe in der Zwischenzeit mit einem Sachbearbeiter meiner ABH telefoniert und er meinte, dass meine Situation etwas problematisch wäre, da ich zwischen Exmatrikulation (30.09.2007) und Referendariatsbeginn (01.02.2008) keine Studentin mehr sei und mein Aufenthaltstitel normalerweise nicht mehr gültig sei („Erlischt bei Beendigung oder Abbruch des Studiums.“). Seiner Meinung nach (er war sich da aber auch nicht ganz sicher, wollte noch mit einer Kollegin sprechen) müsste ich meinen Aufenthaltsstatus für diese Zeit ändern (von § 16, Abs. 1 zu § 16, Abs. 4) und dann für das Referendariat einen neuen Aufenthaltstitel beantragen. Aber auch wenn ich mit dem Referendariat sofort begonnen hätte, wäre ich exmatrikuliert worden! Das Referendariat gehört zwar zur Lehrerausbildung dazu, man ist aber in der Zeit nicht als Student an der Uni eingeschrieben. Der Sachbearbeiter hat mir einen Termin für den 05.10.2007 gegeben, also nach der Exmatrikulation. Ich habe ihn extra gefragt, ob ich nicht vorher vorbeikommen sollte, er meinte nein. |
Titel: Re: Zeit zwischen Studium und Referendariat Beitrag von Sondra am 05.09.2007 um 13:40:48 Sanela schrieb am 05.09.2007 um 12:44:31:
Also tendiert auch er zu Muletas Meinung - zuerst § 16.4 (Arbeitsplatzsuche und Aufnahme einer Erwerbstätigkeit nach Abschluss des Studiums) und dann vermutlich § 18 (Beschäftigung). Aber ganz "zufrieden" bin ich mit dieser Auslegung nicht. Referendariat ist eine Ausbildungsphase, ob an der Uni eingeschrieben oder nicht. Ohne den 2 Staatsexamen kannst du gar nicht im Lehramt "richtig" arbeiten. Sanela schrieb am 05.09.2007 um 12:44:31:
Zitat:
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Titel: Re: Zeit zwischen Studium und Referendariat Beitrag von Sanela am 05.09.2007 um 14:10:05
Die Ausbildung wird tatsächlich vom Studienseminar bzw. der Schule betreut. Eine Mitteilung über meinen Ausbildungsort bzw. mein Studienseminar werde ich allerdings erst Anfang Oktober bekommen, d.h. ich habe noch nichts in der Hand, was ich bei der ABH vorlegen könnte, außer einer Bestätigung, dass ich mich um einen Referendariatsplatz beworben habe und dass meine Bewerbung ins Verfahren übernommen wurde.
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Titel: Re: Zeit zwischen Studium und Referendariat Beitrag von Sondra am 05.09.2007 um 14:59:57 Sanela schrieb am 05.09.2007 um 14:10:05:
Deswegen hatte ich gemeint, dass du von deiner Uni z.B. (oder vom Prüfungsamt, oder vom Schulamt) ein Schreiben an der ABH erbetten solltest, in dem das Verfahren (und dein Status) erläutert wird. Studium ist nicht gleich Studium und die ABH Mitarbeiter können nicht alle Konstellationen und Feinheiten beherrschen. |
Titel: Re: Zeit zwischen Studium und Referendariat Beitrag von Sanela am 05.09.2007 um 15:50:30
Die E-Mail des Sacharbeiters der ABH, die ich heute Nachmittag bekommen habe:
"Sehr geehrte Frau xyz, nach Rücksprache mit Ihrer Sachbearbeiterin könnte die Aufenthaltserlaubnis zum Studium nach § 16 Abs. 1 AufenthG weiterhin gültig sein. Als Nachweis müsste eine Bescheinigung der Universität vorgelegt werden, die die Referendarzeit als erforderlichen Bestandteil des Studium vorsieht." Vielen Dank für die Hilfe, Sondra! |
Titel: Re: Zeit zwischen Studium und Referendariat Beitrag von Muleta am 05.09.2007 um 15:58:23 Sanela schrieb am 05.09.2007 um 15:50:30:
wenn Deine ABH mitspielt, dann bitte. Trotzdem mal eine Anmerkung von mir: Die Universität hat da gar nichts zu bestätigen, denn die universitäre Ausbildung ist mit dem (nicht-universitären) Staatsexamen beendet. Daher auch die Exmatrikulation. Ein weiteres "Studium" findet jedenfalls nicht statt, das Referendariat hat zwar Ausbildungscharakter, findet aber (m.W. noch überall) im Rahmen eines Beamtenverhältnisses statt. Für einen 16 Abs. 1 sehe ich daher keinen Raum und es dürfte wohl auch im Interesse der Referendare liegen, das Referendariat mit einem § 18 zu absolvieren. Ähnliches gilt. m.E. für promovierende wiss. Mitarbeiter ohne Einschreibung in einen Studiengang. Muleta |
Titel: Re: Zeit zwischen Studium und Referendariat Beitrag von Sondra am 05.09.2007 um 16:18:30 Muleta schrieb am 05.09.2007 um 15:58:23:
Das stimmt - bedingt. In unserem Ländle, ist es z.B. möglich, dass Zitat:
Und bei einem ausländischen Staatsbürger dürfte es eher ein Angestelltenverhältnis sein. Muleta schrieb am 05.09.2007 um 15:58:23:
Da hast du sicher Recht. Dürfte vermutlich schwierig wegen Zuständigkeit sein - wer entscheidet in diese besonderen Fällen: Kultus- / Wissenschaftsministerium, oder Arbeitsagentur? Und mit wem arbeitet dann die ABH zusammen? |
Titel: Re: Zeit zwischen Studium und Referendariat Beitrag von Muleta am 05.09.2007 um 16:23:17 Sondra schrieb am 05.09.2007 um 16:18:30:
naja, nicht mein Problem... Der Verwaltungsakt kommt von der ABH, die ABH ist auch Beklagte. Wo und wie sich die ABH schlau macht um nachteilige Kostenfolgen zu vermeiden, steht ihr völlig frei. Theoretisch könnte sie sogar einen Rechtsanwalt beauftragen... Muleta |
Titel: Re: Zeit zwischen Studium und Referendariat Beitrag von Ulf am 06.09.2007 um 14:07:13 Muleta schrieb am 05.09.2007 um 15:58:23:
Jein. An den Universitäten sind für Staatsexamensstudiengänge auch Prüfungsämter angesiedelt; das zuständige frage man nach der passendsen Bescheinigung. Gruß, ULF |
Titel: Re: Zeit zwischen Studium und Referendariat Beitrag von Ulf am 06.09.2007 um 14:08:48 Sanela schrieb am 05.09.2007 um 12:44:31:
"Vorsorglich beantrage ich für den Fall des Erlöschens mit Exmatrikulation bereits jetzt die Verlängerung meiner AE bis zum Abschluß des Referendariats. Mit freundlichem Gruß, YXZ." Ciao, ULF |
Titel: Re: Zeit zwischen Studium und Referendariat Beitrag von Sanela am 06.09.2007 um 14:09:48
Die Bescheinigung ist bereits beantragt! Danke, Ulf!
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Titel: Re: Zeit zwischen Studium und Referendariat Beitrag von Sanela am 07.09.2007 um 12:26:24
Nochmal kurz zu meiner 2. Frage: In der Zeit bis zum 01.02.2008 würde ich gerne in Frankreich arbeiten, evtl. länger als drei Monate. Darf ich das überhaupt?
Bekomme ich bei der Verlängerung meiner AE nach § 16,1 in Deutschland keine Schwierigkeiten, wenn sich in meinem Pass zusätzlich eine französische Aufenthaltserlaubnis (carte de séjour) und evtl. eine Arbeitserlaubnis befindet? Darf ich also zwei Aufenthaltstitel für zwei unterschiedliche EU-Länder besitzen? Vorausgesetzt natürlich, dass ich nicht länger als 6 Monate in Frankreich verbringe... |
Titel: Re: Zeit zwischen Studium und Referendariat Beitrag von Sanela am 10.09.2007 um 10:20:23
Hallo,
kann mir jemand die 2. Frage beantworten? Bitte, bitte! Es ist dringend! Danke! |
Titel: Re: Zeit zwischen Studium und Referendariat Beitrag von Sondra am 10.09.2007 um 15:04:37 Sanela schrieb am 10.09.2007 um 10:20:23:
Nicht schlüssig. Weil es nicht klar ist, wie du es anstellen möchtest / kannst, dich mit der AE für Deutschland, länger als 3 Monate in F aufzuhalten und dort zu arbeiten, weil es sich dabei um eine "visa d’entrée et de long séjour" handeln würde Zitat:
und dafür müsste man (so wie ich verstehe) unter anderem präsentieren Zitat:
Und während sicher gestellt ist, dass Ausländer, die legal in Deutschland leben und einen Pass sowie einen Aufenthaltstitel haben, sich für einen touristischen Aufenthalt mit einer Dauer von maximal 3 Monaten in Frankreich aufhalten dürfen ohne Visum, ist es (mir zumindest) nicht bekannt ob und wie eine Verlängerung des Aufenthaltes wie auch die Erteilung einer Arbeitserlaubnis in F erreicht werden kann, da offensichtlich auch dort ähnliche Regelungen wie in D gelten für Nicht-EU-Bürger Zitat:
Wenn du nur wissen wilst, ob es problematisch ist, wenn du sowohl Aufenthaltstitel wie auch Arbeitserlaubnis für 2 Länder der Europäischen Union und des Schengenraumes besitzt, wage ich zu behaupten, dass es nicht ein Problem werden kann / sollte. Warum auch? Es entstehen dabei keine Interessenkollissionen und niemand wird in irgendwelcher Form benachteiligt. Und so lange du die gesetzliche Vorgaben beider Länder respektiert hast - wer sollte dir was und warum vorwerfen? |
Titel: Re: Zeit zwischen Studium und Referendariat Beitrag von ronny am 10.09.2007 um 15:21:07 Sondra schrieb am 10.09.2007 um 15:04:37:
Falls das französische AuslRecht aber so gestrickt ist, wie das deutsche, schlösse eine AE in Frankreich eine in Deutschland aus. Denn die deutsche AE erlischt bei Verlegung des gewöhnlichen Aufenthaltes ins Ausland. Wenn also eine französische AE voraussetzte dass jemand seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Frankreich hätte, wäre die deutsche AE nicht zeitgleich möglich. Wird deutlich worauf ich hinauswill ? Grüße Ronny ;) |
Titel: Re: Zeit zwischen Studium und Referendariat Beitrag von Sondra am 10.09.2007 um 16:14:24 ronny schrieb am 10.09.2007 um 15:21:07:
Ja, schon - nur habe ich leider keine ausschöpfende Informationen über die französische AE gefunden - außer diese. Davon ausgehend, meine ich, dass z.B. die "L'autorisation provisoire de séjour", kein "gewöhnlichen" Aufenthalt in F voraussetzt, sondern explizit für einen vorübergehender, nicht touristisches Aufenthalt mit gewisse Arbeitsmöglichkeiten gedacht ist - wobei ich nicht ganz durchblicke, ob auch ein im Ausland Diplomierter als "l'étudiant souhaite compléter sa formation par une première expérience professionnelle en france" gilt. |
Titel: Re: Zeit zwischen Studium und Referendariat Beitrag von Ulf am 18.09.2007 um 17:26:35 ronny schrieb am 10.09.2007 um 15:21:07:
Angenommen, ein drittländischer Student will in Frankreich zur Weinlese. Vielleicht bekommt er für solche Zwecke ein Kurzzeit-Arbeitsvisum. Erlischt dadurch seine deutsche AE? Gruß, ULF |
Titel: Re: Zeit zwischen Studium und Referendariat Beitrag von Sanela am 19.09.2007 um 16:31:02
Danke, Ulf! Das ist ja meine Frage! Ich will nicht unbedingt zur Weinlese nach Frankreich ;), wil aber die Zeit zwischen Studium und Referendariat sinnvoll nutzen, z.B. indem ich dort als Deutschlehrerin arbeite. Also, wie sieht's aus, Experten ? ;)
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Titel: Re: Zeit zwischen Studium und Referendariat Beitrag von Sanela am 25.10.2007 um 12:52:51
Zur Info (für diejenigen, die sich vielleicht in der gleichen Situation befinden): Meine AE nach § 16, Abs. 1 wurde nach kurzzeitiger Verlängerung nach § 81, Abs. 4 nun nach § 17 AufenthG verlängert.
Vielen Dank für eure Hilfe! |
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