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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> bescheinigung intgrationskurs
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Beitrag begonnen von matrix1979 am 28.08.2007 um 15:33:23

Titel: bescheinigung intgrationskurs
Beitrag von matrix1979 am 28.08.2007 um 15:33:23
hallo,
ich bin seit sieben und 6 monaten in deutschland, ich bin noch an der fachhochschule eingeschrieben. und ich habe ein orientierungskurs erfolgreich absolviert.
ich habe von bundesamt für miration und flüchtlinge eine bescheinigung über ein erfolgreichen integrationskurs bekommen.
ich habe vor zwei tage den antrag   bei der ausländeramt auf einbürgerung gemacht, aber die beamtin meinte , das reicht leider nicht um meine deutschkenntnisse zu beweisen!!!
kann jemand mir helfen und sagen was mir fehlt um meine sprachkenntnisse zu beweisen????

Titel: Re: bescheinigung intgrationskurs
Beitrag von schweitzer am 29.08.2007 um 07:56:10
Hallo matrix,

also ich verstehe die Aussage der Beamtin nicht. Wenn Du tatsächlich eine Bescheinigung des BAMF über die erfolgreiche Teilnahme am Integrationskurs vorlegen kannst, müsste das nach all meinem Wissen hinreichend sein.

Du solltest höflich nachfragen, was denn ansonsten als Nachweis akzeptiert würde und auf welcher rechtlichen Grundlage. Die Antwort würde auch mich sehr interessieren!

=schweitzer=

Titel: Re: bescheinigung intgrationskurs
Beitrag von Ralf am 10.09.2007 um 22:57:32
Inzwischen ist Näheres bekannt:

Damit der Intergrationskurs auch als Nachweis
für ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache
im Sinne von § 10 Abs. 4 StAG gelten kann, müssen
darin Deutschkenntnisse mindestens auf den Niveau
der erforderlichen Stufe B1 bescheinigt sein.

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