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Beitrag begonnen von lo0p am 21.08.2007 um 15:12:45

Titel: Geschäftsvisumablehnung Mazedonien
Beitrag von lo0p am 21.08.2007 um 15:12:45
Hallo zusammen,

ein Bekannter von mir hat momentan massive Probleme, ein Geschäftsvisumantrag bei der deutschen Botschaft in Skopje/Mazedonien bewilligt zu bekommen.

Die Vorgeschichte:

Mein Bekannter (30+, verheiratet, Kinder) ist studierter Maschinenbauingenieur, hat hier in Mazedonien ein kleines Cafe (wie so viele) und baut nebenbei (leider noch inoffiziell) Kunstschmiedetore. Der Verkauf dieser Tore ist mittlerweile so erfolgreich, das er sich mit dieser Arbeit selbstständig machen will. Da er nicht nur Tore sondern komplette Umzäunungen anbieten will, möchte er eine gebrauchte Maschine zur Herstellung von Maschendrahtzaun kaufen.

Sein 1ter Antrag:

Besuchsvisum, er wollte Bekannte/Verwandte in D besuchen und nebenbei eine solche Maschine kaufen. Da ich ihn kenne und ihm auch vertraue das er zurückkommt, habe ich für ihn hier in Skopje bei der Botschaft eine Verpflichtungserklärung inkl. finanziellem Nachweiss unterschrieben. Ich muss dazu sagen, das ich Deutscher bin und hier in Mazedonien lebe.

Am Abholtag wurde ihm am Schalter gesagt, das er noch die Geburtsurkunden seine Kinder und Heiratsurkunde abgeben muss. Unterlagen wurden eingereicht.

Ergebniss: Antrag abgelehnt

Sein 2ter Antrag:

Dieses Mal Geschäftsvisumantrag (30 Tage in 3 Monaten). Das komplette Paket an Unterlagen, welches vorher angefragt wurde, mit abgegeben inkl. Kopien EMailverkehr der verkaufenden Firma in D inkl. Einladungs-Zusage). Ich habe telefonisch nachgefragt, ob die Unterlagen soweit ok sind oder ob noch etwas fehlt, da etwas die Zeit drängte (für die Maschine, die sehr interessant war, gab es mehrere Interessenten). Antwort der Botschaft "Bitte Steuererklärung des Cafes einreichen". Gesagt, getan, sogar der letzten 2 oder 3 Jahre um Kontinuität zu belegen. Dummerweise hat so ein Cafe bei weitem keinen Gewinn, mit dem man eine Maschine im Wert von bis zu 10.000€ finanzieren kann. Zudem wird hier in Mazedonien bei weitem nicht alles deklariert, was man so an Umsatz hat ;). Resultat war, das der Antrag mehr oder weniger schon telefonisch abgelehnt wurde.

Alle weiteren Argumente unsererseits, um die finanziellen Möglichkeiten zu belegen werden wie folgt geblockt:

- Grundstücke (für evtl. Bank-Kredit) im Wert der den Preis der Maschine bei weitem übersteigt: "Diese Dokumente könnten ja gefälscht/gekauft sein"
- vorhandenes Bargeld (10.000€) zum Kauf der Maschine: "Bringt nichts uns das zu zeigen, könnte ja geliehen sein"
- Kontoeröffnung mit diesem Bargeld: "Konto könnte ja morgen wieder gelöscht werden"

Dazu kommen jetzt noch folgende Argumente der Botschaft:

Mein Bekannte bräuchte ja gar nicht nach D fahren um diese Maschine zu kaufen, das könnte ja auch einer seiner Bekannten/Verwandten in D machen. Ist richtig, die haben auch alle Ahnung von derartigen Maschinen  ::) . Alternativ würde es ja auch reichen, wenn die verkaufende Firma in D ein Video macht, in dem diese Maschine im Betrieb zu sehen ist. Aufgrund dieses Videos kann er dann seine Kaufentscheidung treffen und sich die Maschine schicken lassen. Als ich die Firma u.a. auf das Video angesprochen habe, kam natürlich nur Gelächter da a) es unmöglich ist, die Maschine für ein Video in Betrieb zu setzen und b) ein Erscheinen des Käufers vor Ort schon fast zwingend notwendig ist da "gekauft wie gesehen".

So, nun steht mein armer Bekannter da und weiss nicht mehr was er machen soll. Rückkehrbereitschaft belegt bzw. keine Idee mehr, wie man diese noch mehr untermauern könnte. Belege der finanziellen Möglichkeiten werden seitens der Botschaft nicht aktzeptiert. Das ich als Deutscher für ihn mit meiner Verpflichtungserklärung meine Hand ins Feuer lege, scheint sowieso niemanden zu interessieren. Die Aufgabe der deutschen Botschaft ist es, die Interessen der Bundesrepublik Dutschland im Ausland zu vertreten. Das mir von der Firma in D mehr oder weniger durch die Blume gesagt wurde, das dieses Verhalten schon fast geschäftsschädigend ist, sei hier nur am Rande erwähnt.

So, viel Text und jetzt die entscheidende Frage: Was machen wir nun?

Gruss,
Gert

Nachtrag: Alle anderen Unterlagen wie Reisekrankenkassenversicherung, M1/M2 (Beschäftigungsnachweis), Firmenregistrierung, Meldenachweis etc.etc. wurden natrlich auch eingereicht.

Titel: Re: Geschäftsvisumablehnung Mazedonien
Beitrag von lo0p am 23.08.2007 um 14:09:32
Ich habe ganz vergessen zu erwähnen, das mein Bekannter bereits in der Vergangenheit Visas der deutschen als auch der schweizer Botschaften bewilligt bekam und bei jedem Visa belegbar immer innerhalb des Bewilligungszeitraums nach Mazedonien zurückkehrte.

Hat niemand einen Tip oder Empfehlung für das weitere Vorgehen. Den Weg der Remonstration möchte ich (Vollmacht für mich ist vorhanden) wirklich erst als letzte Möglichkeit nutzen und eigentlich auch vermeiden.

Gruss, Gert

Titel: Re: Geschäftsvisumablehnung Mazedonien
Beitrag von Noahpapa am 23.08.2007 um 14:24:01
Warum hat die VE nicht die verkaufende Firma, eventuell würde dies etwas bringen, gestellt?

Die Firma die verkaufen möchte, kann natürlich auch die IHK mal befragen ob die nicht mal einen Kontakt zu Botschaft macht. Werden es aber eventuell nicht tun, da ja auch andere Interessenten für die Maschine da sind.  

Der springende Sprung scheint hier, die je nach Bedarf, wechselnden Reisegründe. 1. Besuch, wenn nicht dann Versuch 2. Maschine kaufen  
Dabei wird jede Botschaft hellhörig.
Also remonstration

Viel Glück und es lebe der Deutsche Aussenhandel  ;)

Titel: Re: Geschäftsvisumablehnung Mazedonien
Beitrag von ronny am 23.08.2007 um 14:31:09

lo0p schrieb am 23.08.2007 um 14:09:32:
Hat niemand einen Tip oder Empfehlung für das weitere Vorgehen. Den Weg der Remonstration möchte ich (Vollmacht für mich ist vorhanden) wirklich erst als letzte Möglichkeit nutzen und eigentlich auch vermeiden.  


Also will er das Visum, dann bleibt nur die Remo, will er es nicht lasst es bleiben ;)

Was soll es noch für Wege geben ?

Ronny ;)

Titel: Re: Geschäftsvisumablehnung Mazedonien
Beitrag von lo0p am 23.08.2007 um 15:14:11
Ja, der erste Besuchsvisumsantrag war wohl taktisch unklug. Aus der (naiven) Sicht des Antragsstellers ist es ja auch egal, ob ich nach D fahre um Bekannte zu besuchen und nebenbei noch eine Maschine kaufe oder umgekehrt.

Was mich allerdings stört, sind die an den Haaren herbeigezogenen Argumente. Meine einzige Idee zur Zeit ist, die Firma in D zu kontaktieren mit der Bitte, ein Schreiben an die Botschaft aufzusetzen, warum das Erscheinen meines Bekannten vor Ort zum Kauf der Maschine zwingend notwendig ist.

Zitat aus den Verkaufsbedingungen des schriftlichen Angebots der Firma (welches der Botschaft vorliegt!):

"Technischer Zustand: Wenn nicht anders in den Offerten vermerkt, sind die Maschinen nicht überholt, sondern in dem Zustand, in dem sie zuletzt im Abgeberwerk gearbeitet haben.      

Bemerkung:  Lieferung erfolgt - wie üblich für gebrauchte Maschinen - ohne Garantie. Alle Angaben ohne Verbindlichkeit. Wir empfehlen Ihnen, die Maschinen zu besichtigen und sich persönlich vom Zustand und Lieferumfang  zu überzeugen. Spätere Reklamationen sind ausgeschlossen."

Das sollte doch eigentlich ausreichen, um die Argumente "persöhnliches vor-Ort sein nicht notwendig" und "Video zum Beurteilen des Zustandes der Maschine reicht" zu entkräften. Was meint ihr?

Gruss, Gert

Titel: Re: Geschäftsvisumablehnung Mazedonien
Beitrag von Noahpapa am 23.08.2007 um 15:38:52

lo0p schrieb am 23.08.2007 um 15:14:11:
Bemerkung:  Lieferung erfolgt - wie üblich für gebrauchte Maschinen - ohne Garantie. Alle Angaben ohne Verbindlichkeit. Wir empfehlen Ihnen,

Also nicht zwingend vorgeschrieben


lo0p schrieb am 23.08.2007 um 15:14:11:
Was meint ihr?

Wir können meinen was wir wollen aber die Entscheidung können wir nicht beeinflussen. ;)


ronny schrieb am 23.08.2007 um 14:31:09:
Also will er das Visum, dann bleibt nur die Remo, will er es nicht lasst es bleiben ;) Was soll es noch für Wege geben ?

Ronny ;)


Meinung und Wege stehen schon im Fred.

Titel: Re: Geschäftsvisumablehnung Mazedonien
Beitrag von lo0p am 23.08.2007 um 23:28:51

Noahpapa schrieb am 23.08.2007 um 15:38:52:
Also nicht zwingend vorgeschrieben


Das nicht aber "Spätere Reklamationen sind ausgeschlossen" impliziert meiner Meinung nach die Anwesenheit vor Ort. Was soll mein Bekannter machen, wenn er die Maschine gemäss Empfehlungen der Botschaft kauft und hier nachher schlimmstenfalls nur Schrott ankommt. Schadenersatzforderungen an die Botschaft stellen?  :o

Gruss, Gert


Titel: Re: Geschäftsvisumablehnung Mazedonien
Beitrag von Toppy am 24.08.2007 um 09:56:07

Noahpapa schrieb am 23.08.2007 um 15:38:52:
Also nicht zwingend vorgeschrieben


Moin moin,

also Noahpapa, dein Kommentar war jawohl nicht ernst gemeint. Noch ignoranter kann man das nicht auslegen.  :o
Wer die deutsche Geschäftssprache versteht (verstehen will), der weiß sehr wohl was gemeint ist.

Schönen Tach noch, -Toppy-

Titel: Re: Geschäftsvisumablehnung Mazedonien
Beitrag von Zeppelin am 24.08.2007 um 09:59:53

lo0p schrieb am 23.08.2007 um 23:28:51:
Das nicht aber "Spätere Reklamationen sind ausgeschlossen" impliziert meiner Meinung nach die Anwesenheit vor Ort. Was soll mein Bekannter machen, wenn er die Maschine gemäss Empfehlungen der Botschaft kauft und hier nachher schlimmstenfalls nur Schrott ankommt. Schadenersatzforderungen an die Botschaft stellen?  :o

Gruss, Gert  

Ich weiß ja nicht, wieviell Du von der Materie verstehst (ich meine Zustand der Maschine einschätzen), aber vllt. kannst Du Deiinen Freund bei dem Kauf vertreten.
Vllt nimmst Du jemanden mit, der das beurteilen kann. Solche Sachverständigen sollten sich ja finden lassen (IHK, Berufsverbände, Branchenbuch, Internet...)

Gruß,
Zeppelin

Titel: Re: Geschäftsvisumablehnung Mazedonien
Beitrag von lo0p am 24.08.2007 um 16:02:57
Ich habe selber keine Ahnung von der Materie, kann mittlerweile auch nicht aus terminlichen Gründen nach D fahren.

Ich habe noch mal mit der Firma telefoniert, dort wurde mir ausdrücklich bestätigt, das die Anwesenheit des Käufers zwingend notwendig ist. Falls dies nicht der Fall ist, wird seitens der Firma kein Verkauf zustande kommen.

Es wird nochmal eine Einladung runtergeschickt, in der darauf explizit hingewiesen wird, mal schauen wie die Reaktion seitens der Botschaft dann sind.

Mal am Rande erwähnt, meine Erfahrungen mit der deutschen Botschaft in Skopje sind durchweg positiv! Keine Ahnung wo es hier klemmt.

Gruss, Gert

Titel: Re: Geschäftsvisumablehnung Mazedonien
Beitrag von trixie am 24.08.2007 um 16:24:46
Vielleicht wäre es auch hilfreich, den Zeitumfang des Visums auf eine Woche oder noch kürzer zu begrenzen. Dann dürfte der Verdacht eines Besuchszweckes weiter entkräftet werden.

trixie

Titel: Re: Geschäftsvisumablehnung Mazedonien
Beitrag von DonCamillo am 24.08.2007 um 17:28:24

ronny schrieb am 23.08.2007 um 14:31:09:
Also will er das Visum, dann bleibt nur die Remo, will er es nicht lasst es bleiben  


Die einzig richtige Antwort !


DC

Titel: Re: Geschäftsvisumablehnung Mazedonien
Beitrag von lo0p am 07.09.2007 um 12:50:40
Remonstration abgegeben, jetzt heisst es gespannt warten. Wenn ich Bescheid habe melde ich mich hier nochmal, ihr seid doch bestimmt auch immer am Ausgang der individuellen Story interessiert.

Titel: Re: Geschäftsvisumablehnung Mazedonien
Beitrag von Noahpapa am 07.09.2007 um 13:00:07
Gut REMO Fristgemäß eingereicht. Jetzt  :wait:
Liebend gerne. Davon lebt das Board und macht Erfahrungen, die andere wiederum nachlesen können.
Also INFO sowohl als auch. Meistens hören wir hier immer nur die negativen :'( oder NICHTS mehr. Aber wir (ich auf jeden Fall) möchten uns auch gemeinsam freuen können.

Titel: Re: Geschäftsvisumablehnung Mazedonien
Beitrag von lo0p am 07.09.2007 um 13:54:31
Ganz vergessen... Inhalt der Remonstration:

- Begründung, warum Anwesenheit vor Ort zum Erwerb der gebrauchten Machine notwendig ist. Belegt durch Angebot und Einladung (wo dieses auch nochmal explizit erwähnt wird)

- Auflistung in der Vergangenheit gewährter Visa der Schweiz mit Belegen der regelgerechten Rückkehr nach Mazedonien

- Begründung der Verwurzelung und damit Rückkehrbereitschaft (Familie, Grundeigentum, eigenes Geschäft, finanzielle Sicherheit etc.) nach Mazedonien

Natürlich alles mit Kopien der entsprechenden Urkunden, Bescheinigungen etc.. Bearbeitungsdauer, nach telefonischer Rücksprache, 2-3 Tage  :o

Mal abwarten, welcher Entscheid mir als Bevollmächtigter ins Haus flattert.




Titel: Re: Geschäftsvisumablehnung Mazedonien
Beitrag von lo0p am 17.09.2007 um 12:25:45
So, Ergebniss der Remonstration kam heute per Post an.

Ergebniss: Die Ablehung bleibt bestehen.

Kurios allerdings die Begründung:

So wurde angeblich nie ein Antrag auf Geschäftsvisum gestellt sondern das erste Visum soll ein Touristenvisum gewesen sein mit einer beantragten Gültigkeit von mehr als 90 Tagen (und somit nach geltendem Recht nicht erlaubt).
Das ist de fakto falsch. Beantragt wurde ein Besuchsvisum und das nicht für eine Dauer von 90 Tagen sondern für 30 Tage innerhalb 3 Monaten.

Der zweite Antrag laut Begründung soll den Reisezweck "privater Besuch", gehabt haben. Erwähnt wird, das keine Anschrift während des privaten Aufenthalts angegeben wurde. Wieso auch, denn beantragt wurde ein Geschäftsvisum, wieder für 30 Tage innerhalb 3 Monaten!

Meiner Argumentation der regelgerechten Rückkehr während des schweizer Visums wurde nicht gefolgt, da es 2006 und 2007 zwei abgelehnte Visumsanträge der schweizer und italienischen Botschaft gibt. Wieso diese abgelehnt wurde, scheint allerdings nicht von Belang zu sein. Kann dies eigentlich als Argument für eine Ablehnung herangezogen werden? Oder muss die deutsche Botschaft nicht unabhängig von vorhergegangenen Anträgen den Fall individuell neu beurteilen?

Rest der Begründung ist zwar in sich schlüssig, basiert aber auf der geplanten (und falschen) Aufenthaltsdauer von 90 Tagen, Firmenbesitzer kann so lange nicht fern bleiben etc..

Was nun? Ratschläge, was ich jetzt machen kann/soll bevor ich selber einen Schnellschuss mache?


Titel: Re: Geschäftsvisumablehnung Mazedonien
Beitrag von Anjalein am 17.09.2007 um 13:09:07
Hallo,

worauf begruendet sich denn Deine Skepsis bzw. was meinst Du mit "de fakto falsch"?

Die Botschaft wird die eingereichten Antraege entsprechend geprueft haben und zu den geschilderten Schluessen gekommen sein, und das eben aufgrund der im Antrag gemachten Angaben.

Moeglicherweise steht in Deinem Einladungsschreiben etwas anderes drin - 30 T, Geschaeft- allein entscheidend ist aber, was der Antragsteller in seinem Formular angekreuzt bzw. eingetragen hatte. Und offensichtlich hat er da in punkto Aufenthaltszweck, Aufenthaltsdauer etc. nicht das eingetragen, was Du denkst oder beabsichtigt hast.

Nur so erklaere ich mir die Begruendung der Botschaft, die dann auch sachlich richtig ist, und unabhaengig vom Wunschdenken - nicht uebelnehmen- des Einladers die gemachten Angaben abgleicht . Dann haette eben der Antragsteller das Formular konzentrierter ausfuellen sollen.

LG
Anja

Titel: Re: Geschäftsvisumablehnung Mazedonien
Beitrag von lo0p am 17.09.2007 um 13:15:05
Mein Wunschdenken basiert darauf, das ich die Visumsanträge ausgefüllt habe und somit ziemlich genau weiss, was da drin steht. Zumal es bei weitem nicht das erste Mal war, das ich mit diesen Anträgen was zu tun hatte. Somit bleibe ich bei meiner "de fakto falsch" Aussage, zumindestens was unseren Part des Antrags angeht.

Was wiederum die nette Dame auf der anderen Seite des Schalters in ihren Computer eingetrommelt hat entzieht sich meiner Kenntniss.



Titel: Re: Geschäftsvisumablehnung Mazedonien
Beitrag von Noahpapa am 17.09.2007 um 13:24:20

lo0p schrieb am 23.08.2007 um 14:09:32:
Ich habe ganz vergessen zu erwähnen, das mein Bekannter bereits in der Vergangenheit Visas der deutschen als auch der schweizer Botschaften bewilligt bekam und bei jedem Visa belegbar immer innerhalb des Bewilligungszeitraums nach Mazedonien zurückkehrte.


Und dann kam dass:


lo0p schrieb am 17.09.2007 um 12:25:45:
da es 2006 und 2007 zwei abgelehnte Visumsanträge der schweizer und italienischen Botschaft gibt.


Ich denke Du wirst ja sicherlich eine Kopie des zweiten SV Antrages haben. Dort dürften die (streitigen) Daten drin stehen.
Was nach einer REMO kommt, dürfte in dem Begleitschreiben welches dir zugestellt wurde schon stehen.

?? Was meinst Du eigentlich mit


lo0p schrieb am 17.09.2007 um 12:25:45:
bevor ich selber einen Schnellschuss mache?




Titel: Re: Geschäftsvisumablehnung Mazedonien
Beitrag von lo0p am 17.09.2007 um 14:00:10
So, um nochmal Ordnung reinzubringen:

Das erwähnte bewilligte Visum der schweizer Botschaft stammt aus dem Jahr 2001. 2006 hat mein Bekannter bei der schweizer Botschaft erneut beantragt, Anfang 2007 erstmalig bei der italienischen, beides Mal abgelehnt. Warum entzieht sich leider meiner Kenntniss.

Was nach der Remo kommt ist mir schon klar. Mit Schnellschuss meine ich einen letzten Versuch, per Mail/Fax/Tel auf die falschen Grundlagen der Entscheidung hinzuweisen. Ich erwarte aber ehrlich gesagt keine Änderung mit Hinweis auf den Klageweg und das wir dort unsere Einwände vorbringen können.

Aus geschäftlicher Sicht ist der Aufwand dieser Klage für uns momentan in keinster Weise vertretbar, wir werden uns anderweitig orientieren. Es fällt mir gerade aus verschiedenen Gründen schwer, mir Sticheleien zum Thema "Vertretung der Interessen der Bundesrepublik Deutschland" zu verkneifen.

Danke für eure Hilfen!

Titel: Re: Geschäftsvisumablehnung Mazedonien
Beitrag von Anjalein am 17.09.2007 um 18:39:00
Dann versteh ich das aber ehrlich gesagt nicht.  :-?

Wenn die von Dir ausgefuellten Antraege mit eben den Angaben, wie von Dir geschildert,  so abgegeben wurden, sollten diese auch Grundlage der Ueberpruefung sein. Ich wuerde es nochmal schriftlich unter Vorlage eben dieser Formulare versuchen.

Inwieweit nach bereits erfolgter Zustellung des Remo-Bescheid da jetzt noch Erfolgsaussichten i.S. einer unbuerokratischen Loesung in Eurem Sinne bestehen, vermag ich nicht zu beurteilen - ausser wenn es eben ein Bueroversehen war, was ich eigentlich ausschliesse. Aber der Antrag als solcher ist schon Remonstrations- und eben Bescheid-begruendende Unterlage, und da bestehen ja offenbar Abweichungen, die ich mir nicht erklaeren kann.

LG
Anja

Titel: Re: Geschäftsvisumablehnung Mazedonien
Beitrag von lo0p am 17.09.2007 um 19:02:25
Ich kann mir vieles auch nicht erklären, ausser das die Botschaft das Visum aus welchen Gründen auch immer von Anfang an nicht ausstellen wollte. Wenn ich mir  den Verlauf bis jetzt anschaue inkl. Gegenargumenten, Sätze wie "Ich werde seit 20 Jahren sehr gut vom deutschen Staat bezahlt", diverse andere Sachen in der Botschaft, auf die ich jetzt nicht eingehen möchte, dann kann ich mir nur meinen Teil denken. Interessant auch, wie sehr die Bewilligung vom jeweiligen Sachbearbeiter abhängig ist, ich hatte bis vor kurzem mit der Botschaft nur gute Erfahrungen gemacht.

Die verkaufende Firma in D wird noch auf eigene Initiative einen Brief ans Aussenministerium schreiben, Stichwort "geschäftsschädigendes Verhalten". Ich sag dazu nichts, nicht mein Thema.

Wie bereits erwähnt, Danke noch mal für eure Zeit und Hilfe :)



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