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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> rechte meines indischen ehemanns
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Beitrag begonnen von andia47 am 20.08.2007 um 12:56:36

Titel: rechte meines indischen ehemanns
Beitrag von andia47 am 20.08.2007 um 12:56:36
ihr lieben,

nach ca. 1,5 Jahren bürokratischer Irrwege haben wir es geschafft: mein indischer Mann und ich haben letzte Woche in Deutschland geheiratet. Als wir am nächsten tag bei der ausländerbehörde seine aufenthaltserlaubnis beantragten, ergaben sich allerdings einige neue fragen und ich hoffe, auch diesmal hier im forum antworten darauf zu erhalten.

ich bin deutsche staatsbürgerin, halte mich aber momentan oft in österreich auf, weil ich dort mein studium beende und derzeit auch arbeite. mein hauptwohnsitz ist allerdings in deutschland gemeldet, nebenwohnsitz in österreich.
mein mann ist computerspezialist und möchte sich nun bei entsprechenden unternehmen bewerben bzw. einen master-studiengang absolvieren und gleichzeitig in seinem bereich arbeiten. er hat nun vom ausländeramt die auflage einen integrationskurs zu besuchen bzw. deutsch zu lernen, außerdem hat er eine auf ein jahr befristete aufenthaltserlaubnis und arbeitserlaubnis.

beim ausländeramt wurde uns erklärt, dass mein mann sich nur für reisen in anderen schengen-staaten aufhalten darf und die arbeitserlaubnis nur für deutschland gilt.
meine frage ist nun, wie es bezüglich seines status als drittstaatler, aber ehemann einer eu-bürgerin aussieht: darf er in einem anderen eu- bzw. schengen-staat arbeiten und welche voraussetzungen muss er dazu erfüllen?

falls ich in ein anderes schengen-land umziehe (also meinen erstwohnsitz verlege), bekommt er dann automatisch auch eine aufenthaltserlaubnis für dieses land?

ist es möglich, dass er sich für eine universität in österreich oder auch eine sprachschule in österreich anmeldet, auch wenn er für deutschland aufenthaltsrecht hat?

vielen dank für eure hilfe!


Titel: Re: rechte meines indischen ehemanns
Beitrag von Mikael321 am 20.08.2007 um 13:18:02

andia47 schrieb am 20.08.2007 um 12:56:36:
falls ich in ein anderes schengen-land umziehe (also meinen erstwohnsitz verlege), bekommt er dann automatisch auch eine aufenthaltserlaubnis für dieses land?
Such mal unter dem Begriff "EU Freizügigkeit". Dort findest du eine menge zu dem Thema. Grob gesagt, hat dein Mann im EU Ausland die gleichen Rechte wie du. "THEORETISCH" Und Kurse, muss er auch nicht belegen. EU Recht ist liberaler, als das meist Restriktivere Nationale Recht . Als EU Ausländer (zb. in Austria) gilt für dich EU Recht pur. (auch für deinen Mann)  (Also auch Arbeitserlaubnis ) Einzige Voraussetzungen IMHO, Krankenversicherung muss vorhanden sein und der Lebensunterhalt muss gesichert sein.


Michael

Titel: Re: rechte meines indischen ehemanns
Beitrag von Ulf am 25.08.2007 um 13:48:41

andia47 schrieb am 20.08.2007 um 12:56:36:
nach ca. 1,5 Jahren bürokratischer Irrwege haben wir es geschafft: mein indischer Mann und ich haben letzte Woche in Deutschland geheiratet. Als wir am nächsten tag bei der ausländerbehörde seine aufenthaltserlaubnis beantragten, ergaben sich allerdings einige neue fragen und ich hoffe, auch diesmal hier im forum antworten darauf zu erhalten.

ich bin deutsche staatsbürgerin, halte mich aber momentan oft in österreich auf, weil ich dort mein studium beende und derzeit auch arbeite. mein hauptwohnsitz ist allerdings in deutschland gemeldet, nebenwohnsitz in österreich.
mein mann ist computerspezialist und möchte sich nun bei entsprechenden unternehmen bewerben bzw. einen master-studiengang absolvieren und gleichzeitig in seinem bereich arbeiten. er hat nun vom ausländeramt die auflage einen integrationskurs zu besuchen bzw. deutsch zu lernen, außerdem hat er eine auf ein jahr befristete aufenthaltserlaubnis und arbeitserlaubnis.

beim ausländeramt wurde uns erklärt, dass mein mann sich nur für reisen in anderen schengen-staaten aufhalten darf und die arbeitserlaubnis nur für deutschland gilt.
meine frage ist nun, wie es bezüglich seines status als drittstaatler, aber ehemann einer eu-bürgerin aussieht: darf er in einem anderen eu- bzw. schengen-staat arbeiten und welche voraussetzungen muss er dazu erfüllen?

falls ich in ein anderes schengen-land umziehe (also meinen erstwohnsitz verlege), bekommt er dann automatisch auch eine aufenthaltserlaubnis für dieses land?

ist es möglich, dass er sich für eine universität in österreich oder auch eine sprachschule in österreich anmeldet, auch wenn er für deutschland aufenthaltsrecht hat?


1. Glückwunsch!

2. Nach österreichischem Recht hast Du dort Hauptwohnsitz. Du kannst Deinen Mann auch auf Dauer nach Österreich bringen, dann verfällt jedoch die deutsche AE. Zwei parallele AE für Deinen Mann in D und AT werden, vorsichtig gesagt, kaum machbar sein.

Gruß, ULF

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