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Randthemen >> Personenstandsrecht >> Namensänderung
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Beitrag begonnen von dododo am 16.08.2007 um 12:18:56

Titel: Namensänderung
Beitrag von dododo am 16.08.2007 um 12:18:56
Hallo zusammen,
ich  bin mir nicht sicher ob mein Anliegen überhaupt noch etwas mit Ausländerrecht zu tun hat, wäre dennoch über hilfreiche reaktionen sehr dankbar. Ich komme gebürtig aus Westafrika. Einbürgerungsverfahren läuft. Nach einem Gespräch mit dem zuständigen Sachbearbeiter habe ich erfahren, dass ich die Einbürgerungsurkunde wohl nächste Woche abholen kann. Ich bin verheiratet und habe ein Kind.
Jetzt zu meiner Frage: ich habe zwei Nachnahmen, einmal den Familiennamen und einmal den Namen meines Opas (ist in Afrika üblich). Ich möchte gerne in meiner Familie einen Ehenamen führen (bisher hat meine Frau ihren und ich meinen Namen behalten, das Kind trägt den namen meiner Frau).  Meine Frau und Ich haben uns zwei mögliche Szenarien ausgedacht:

1. Ich trenne mich von dem Namen meines Opas und wir führen als Ehenamen meinen Familiennamen (Name meiner Eltern).
2. Ich trenne mich von dem Namen meines Opas und wir führen als Ehenamen einen Doppelnamen, meinen Familiennamen und Ihren Nachnamen. (Das würde jetzt nicht gehen, da wir dann drei Namen hätten!)

Ich muss bei beiden Szenarien eine Namensänderung beantragen und meine Frage ist ob es mit dieser Argumentation zulässig ist?

Was wir nicht wollen ist meinen Doppelnamen als Ehenamen zu führen da er zu lang ist.

Hat vielleicht jemand hier damit Erfahrung?

Gruss

Dodo

Titel: Re: Namensänderung
Beitrag von ronny am 17.08.2007 um 17:26:51

dododo schrieb am 16.08.2007 um 12:18:56:
Was wir nicht wollen ist meinen Doppelnamen als Ehenamen zu führen da er zu lang ist.  


Hallo,

nach deutschem Recht geht nur:

dein kompletter Familiename wird Ehename

ihr Geburtsname wird Ehename

einen (aus Euren beiden Namen zusammengesetzten)Doppelnamen als Ehenamen geht nicht.

Wenn ihr z.B. den Namen der Frau zum Ehenamen bestimt, könntest Du allein noch einen Deiner beiden Familiennamen hinzufügen, das wäre aber ein rein persönlicher Doppelname.

Grüße
Ronny ;)

Titel: Re: Namensänderung
Beitrag von dododo am 18.08.2007 um 13:27:55
Hallo Ronny,
vielen Dank für die Antwort. Ich war leider nicht sehr präzise mit meiner Anfrage. Es handelt sich bei mir nicht um eine bürgerliche Namensänderung, sondern um eine öffentlich/rechtliche.
Ich habe nach etwas Recherche gefunden, dass man eine Namensänderung in z.B. folgende Fälle machen lassen kann:

1. Sammelnamen, d.h. mehrfaches Vorkommen des Familiennamens mit Verwechslungsgefahr (z.B. Maier, Müller, Schmidt);
2. Familiennamen, die anstößig oder lächerlich klingen oder die zu unangemessenen oder frivolen Wortspielen Anlass geben;
3. Schwierigkeiten in Schreibweise und Aussprache, die über das Normalmaß hinausgehende Behinderungen zur Folge haben;
4. Probleme durch abweichende Schreibweisen von Familiennamen mit "ss" oder "ß" oder von Familiennamen mit Umlauten wie "ae", "oe" usw., die zu erheblichen Behinderungen führen.
5. Beseitigung von Besonderheiten ausländischen Namensrechts, die im Inland hinderlich sind (Vatersnamen, geschlechtsbezogene Namensendungen u. ä.)


Ich denke, dass Punkt 5 bei mir zutrifft, oder? Denn der Name meines Opas hat in meinem Nachnamen nach deutschem Recht nichts verloren!

Gruss

Dodo

Titel: Re: Namensänderung
Beitrag von Blaise am 18.08.2007 um 15:57:00
Hallo,

auch bei einer öffentlich-rechtlichen Namensänderung ist es nicht möglich, einen Familiennamen aus 3 Namensteilen zu genehmigen.

Blaise

Titel: Re: Namensänderung
Beitrag von dododo am 18.08.2007 um 16:44:34

Blaise schrieb am 18.08.2007 um 15:57:00:
Hallo,

auch bei einer öffentlich-rechtlichen Namensänderung ist es nicht möglich, einen Familiennamen aus 3 Namensteilen zu genehmigen.

Blaise


das will ich ja auch nicht. Zur Verdeutlichung:
ich heisse jetzt mit Nachnamen z.B. "Mandela Mbeki"
Meine Eltern heissen "Mbeki", "Mandela" heisst mein Großvater.
Ich möchte aber nicht mehr "Mandela Mbeki" heissen, sondern nur noch "Mbeki". Also soll "Mandela" gestrichen werden. Geht das?

Gruss

Dodo


PS: Irgendwie deutsche ich meinen Namen doch nur ein, denn man hat als Deutscher für gewöhnlich nur einen Nachnamen!

Titel: Re: Namensänderung
Beitrag von ronny am 18.08.2007 um 17:42:07

dododo schrieb am 18.08.2007 um 16:44:34:
Geht das?  


Ja , aber nicht über die öffentlich rechtliche NÄ, sondern das geht im Wege der Angleichung nach Art. 47 EGBGB.

Schau dazu mal hier:

http://www.standesbeamte-bayern.de/Art47P94_Fassung7BVFGAndG.pdf

Dein Problem sollte eigentlich unter dem Absatz 1 Ziffer 3 der Vorschrift lösbar sein.

Grüße
Ronny ;)

Titel: Re: Namensänderung
Beitrag von dododo am 18.08.2007 um 20:14:06
Vielen Dank Ronny,
ich werde zum Standesamt gehen und es machen lassen.
Gruss
Dodo

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