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Randthemen >> Personenstandsrecht >> Anlage vom Familienbuch https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1187095989 Beitrag begonnen von cleomi am 14.08.2007 um 14:53:09 |
Titel: Anlage vom Familienbuch Beitrag von cleomi am 14.08.2007 um 14:53:09
Hallo,
ich werde im Oktober in Ghana heiraten. Jetzt habe ich heute mit der zuständigen Standesbeamtin hier gesprochen um zu klären, welche Unterlagen ich/wir benötigen um nach erfolgrecihem FZF ein Familienbuch zu beantragen. Im Groben hat so fast alle Unterlagen aufgezählt, die wir auch schon für das FZF Vsium benötigen. Ist diese Auskunft richtig? Ich habe gedacht, dies würde mit der legalisierten Heiratsurkunde gehen. Desweiteren müssen unsere Unterlagen hierzu übersetzt sein. Leider habe ich keine Infos auf der Homepage der Deutschen Botschaft in Accra gefunden, ob die Übersetzungen vornehmen. Ist es sinnvoll ( falls keine Übersetzung durch Botschaft möglich ) die Unterlagen schon in Ghana zu übersetzen und mit legalisieren zu lassen? Freue mich auf Eure Anworten LG CLEOMI |
Titel: Re: Anlage vom Familienbuch Beitrag von ronny am 18.08.2007 um 11:36:56 cleomi schrieb am 14.08.2007 um 14:53:09:
Hallo, Dir ist schon bewußt, dass Ghana ein Problemstaat ist ? Da langt sicher nicht allein die Heiratsurkunde aus, es werden ja keine Legalisationen mehr vorgenommen, sondern komplette inhaltiche Überprüfungen des gesamten Vorlebens in Ghana, von der Geburt über den sonstigen Lebenslauf bis zur Eheschliießung. Hier ist das Merkblatt der deutschen Auslandsvertretung für die vorzulegenden Nachweise bei einer Prüfung durch den Vertrauesanwalt: http://www.konsularinfo.diplo.de/Vertretung/konsularinfo/de/05/download/Merkblatt__Ghana,property=Daten.pdf Grüße Ronny ;) |
Titel: Re: Anlage vom Familienbuch Beitrag von cleomi am 18.08.2007 um 14:52:40
Hallo Ronny,
ronny schrieb am 18.08.2007 um 11:36:56:
Ja mir ist natürlich bewußt, dass Ghana eine Problemstaat ist. Ich war davon ausgegangen, daß die Überprüfung durch den Vertrauenanwalt in Ghana ausreichend ist und somit eine erneute Überprüfung durch das Standesamt hier nicht nötig wäre, da sie ja eigentlich schon stattgefunden hat. Habe halt gedacht ich bzw wir wir würden hier dann nur noch die Hochzeitsurkunde zur Vorlage benötigen. LG CLEOMI |
Titel: Re: Anlage vom Familienbuch Beitrag von ronny am 18.08.2007 um 16:10:18 cleomi schrieb am 18.08.2007 um 14:52:40:
Alle Urkunden die vom Vertrauensanwalt geprüft werden erhalten soweit ich weiß einen entsprechenden Vermerk, von welcher Behörde die Urkundenprüfung veranlasst wurde. Dort kann dann das Standesamt nachfragen wie das Ergebnis war. Grüße Ronny ;) |
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