i4a - Das Board
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi
Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Heirat in Nigeria fragen zu FZF und EFZ
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1186178277

Beitrag begonnen von Nore am 03.08.2007 um 23:57:57

Titel: Heirat in Nigeria fragen zu FZF und EFZ
Beitrag von Nore am 03.08.2007 um 23:57:57
Hallo
nun bin neu hier im Forum desewegen erst kurz was über meine situation ich arbeite im augenblick in Nigeria und habe hier seit zwei jahren eine Nigerianische freundin (arbeite erst seit 2 monaten wieder hier). so inzwischen ist es sicher das ich sie heiraten will, muss aber nicht gleich morgen sein.

nun habe ich schon einiges gelesen über Heirat im ausland dann antrag auf FZF und so weiter und sofort. jedoch wurde mir hier von einem Kollegen erzählt, das er in den Philipinen heiraten wollte und hat sich ein EFZ für das Mädchen in deutschland geholt mit diesem ist es angeblich möglich hier in nigeria zu heiraten und die heirat danach auf der deutschen botschaft legalisieren zu lassen.
die andere möglichkeit wäre ja hier zu heiraten und dann zur Botschaft zu gehen und das ganze ding dann durchzuziehen, so nun weis ich aber wenn ich das auf diesem weg mache darf ich erst mal den VA den die Deutsche Botschaft beauftragt ein bissichen baschen so mit etwa 300-400 €, wozu ich eigentlich keine lust habe und würde es auf der anderen art und weise bevorzugen.

so wen das so möglich ist würde ich gerne wissen was brauche ich für dieses papier? also Denke mal geburtsurkunde, Pass kopie, führungszeugniss und eine ledigkeitsbescheinigung.
wo stelle ich am besten nun diesen antrag in München oder hier in Nigeria? da ich hier mitten im busch sitzte weit weg von der Botschaft in Lagos wäre es für mich in münchen einfacher zum standesamt zu laufen wenn ich wieder dort bin.

so und gleich noch eine frage im vorraus wenn ich nun den antrag auf FZF gestellt habe wir aber hier in Nigeria noch einige jahre bleiben, brkommt sie trotzdem eine aufenthalts erlaubnis für D? vorraussichtlich will ich gar nicht in deutschland arbeiten sondern irgendwo auf der welt aber mit nem nigerianischen pass kann ich wohl meine zukünftige schlecht mitnehmen aber wenn sie zumindest schon mal eine Deutsche AE drin hat ist das wesentlich einfacher.

bin für alle infos und antworten sehr dankbar.

grüsse
Nore

Titel: Re: Heirat in Nigeria fragen zu FZF und EFZ
Beitrag von thom am 04.08.2007 um 02:12:19
Wenn Ihr in N. heiratet und nicht in D. wohnen wollt, gibts keine AE und keine FZF.
In München könnte das EFZ oder an der Botschaft das konsularische EFZ ausgestellt werden, falls Du das in Nigeria überhaupt benötigst - aber für Dich (und nicht für sie). Eine Überprüfung der Heiratsurkunde durch den VA ist zunächst überflüssig, evtl. aber für spätere Anträge sinnvoll.

Falls Ihr in D. heiratet, müsste ein Befreiungsverfahren für ihr EFZ am Oberlandesgericht/Kammergericht durchgeführt werden (wenn Pech, Prüfung ihrer Ledigkeitsbescheinigung durch VA). Ein Heirats-Visum müsste beantragt werden und eine AE. Wenn Ihr dann woanders lebt, érlischt die AE nach 6 Monaten wieder.

Eine Legalisation der ausl. Heiratsurkunde macht weder die Botschaft in Nigeria noch die auf den Philippinen, nur eine Überprüfung durch den VA.
thom

Titel: Re: Heirat in Nigeria fragen zu FZF und EFZ
Beitrag von ronny am 04.08.2007 um 09:07:39

Nore schrieb am 03.08.2007 um 23:57:57:
so nun weis ich aber wenn ich das auf diesem weg mache darf ich erst mal den VA den die Deutsche Botschaft beauftragt ein bissichen baschen so mit etwa 300-400 €, wozu ich eigentlich keine lust habe und würde es auf der anderen art und weise bevorzugen.  


Nur um einem Missverständnis vorzubeugen:

Der Vertrauensanwalt kommt sowohl bei Heirat in Nigeria, als auch bei einem Visum zur FZF wie auch bei der Ausstellung eins EFZ für Dich ins Spiel. Das bleibt, was die Urkundenprüfung der nigerianischen Urkunden anbelangt, gehoppst wie gesprungen. Unterschiede gibt es jeweils nur beim Zeitpunkt der erforderlichen Überprüfung.

Grüße
Ronny ;)

Titel: Re: Heirat in Nigeria fragen zu FZF und EFZ
Beitrag von Nore am 05.08.2007 um 02:01:19
Also erstmal um klarzustellen kein EFZ für mich sondern mein mädle, so für mich ists ja kein thema. ich denke an eine EFZ für sie wie gesagt ich habe so ein papier für ein philipinisches madl in meiner hand gehalten.

ich kenne drei die dieses wesentlich einfacher erhalten haben als eine nachträgliche FZF.

so wie lange müsste sie denn in D leben um eine dauerhafte AE zu erhalten?

Titel: Re: Heirat in Nigeria fragen zu FZF und EFZ
Beitrag von Saxonicus am 05.08.2007 um 09:40:19

Nore schrieb am 05.08.2007 um 02:01:19:
so wie lange müsste sie denn in D leben um eine dauerhafte AE zu erhalten?


Um eine unbefristete AE (Niederlassungserlaubnis) zu erhalten, muß die eheliche Lebensgemeinschaft mindestens 5 Jahre in Deutschland geführt werden. Außerdem sind noch einige andere Voraussetzungen zu erfüllen.
Guckst Du hier: Aufenthaltsgesetz  § 9

Titel: Re: Heirat in Nigeria fragen zu FZF und EFZ
Beitrag von trixie am 05.08.2007 um 10:08:59

Saxonicus schrieb am 05.08.2007 um 09:40:19:
die eheliche Lebensgemeinschaft mindestens 5 Jahre in Deutschland geführt  


Bei deutsch-verheirateten sind es nur 3 Jahre.


Saxonicus schrieb am 05.08.2007 um 09:40:19:
Aufenthaltsgesetz  § 9  

ist nicht für deutsch-verheiratete anzuwenden.  ;)

trixie

Titel: Re: Heirat in Nigeria fragen zu FZF und EFZ
Beitrag von Saxonicus am 05.08.2007 um 10:32:15

trixie schrieb am 05.08.2007 um 10:08:59:
Bei deutsch-verheirateten sind es nur 3 Jahre.


Womit Du recht hast.

§ 9
Zitat:
ist nicht für deutsch-verheiratete anzuwenden.  


Richtig, es ist  § 28

Titel: Re: Heirat in Nigeria fragen zu FZF und EFZ
Beitrag von thom am 05.08.2007 um 11:16:58

Nore schrieb am 05.08.2007 um 02:01:19:
Also erstmal um klarzustellen kein EFZ für mich sondern mein mädle

Im Ehefähigkeitszeugnis für eine Auslandsheirat bescheinigt Dir das Standesamt, dass Du unverheiratet bist und Frau XY geundsätzlich heiraten darfst. Ihr Name steht also mit in Deinem Efz, sie bekommt aber von dt. Seite keins.

Nore schrieb am 05.08.2007 um 02:01:19:
Ich kenne drei die dieses wesentlich einfacher erhalten haben als eine nachträgliche FZF.
FZF = Familienzusammenführung, also Visumerteilung und Einreise nach Heirat im Ausl.
Was war bei denen denn einfacher?
thom

Titel: Re: Heirat in Nigeria fragen zu FZF und EFZ
Beitrag von trixie am 05.08.2007 um 11:41:49

thom schrieb am 05.08.2007 um 11:16:58:
Im Ehefähigkeitszeugnis für eine Auslandsheirat bescheinigt Dir das Standesamt, dass Du unverheiratet bist und Frau XY geundsätzlich heiraten darfst. Ihr Name steht also mit in Deinem Efz, sie bekommt aber von dt. Seite keins.  

Das kann aber erst dann ausgestellt werden, wenn die entsprechenden Unterlagen deiner Verlobten vorliegen, die ihre Ledigkeit bescheinigen. Nachdem in Nigeria die Deutsche Botschaft nicht mehr legalisiert, muß auch hier das entsprechende Prüfverfahren für die Echtheit dieser Dokumente eingeleitet werden.

trixie

Titel: Re: Heirat in Nigeria fragen zu FZF und EFZ
Beitrag von thom am 05.08.2007 um 12:24:02

trixie schrieb am 05.08.2007 um 11:41:49:
muß auch hier das entsprechende Prüfverfahren für die Echtheit dieser Dokumente eingeleitet werden.

Nö, beim Efz nicht
thom

Titel: Re: Heirat in Nigeria fragen zu FZF und EFZ
Beitrag von ronny am 05.08.2007 um 12:31:18

thom schrieb am 05.08.2007 um 12:24:02:
Nö, beim Efz nicht  


Doch ;)

Titel: Re: Heirat in Nigeria fragen zu FZF und EFZ
Beitrag von thom am 05.08.2007 um 17:44:20

ronny schrieb am 05.08.2007 um 12:31:18:
Doch  

Hi ronny,
Ich habe hier nur einen begrenzten Erfahrungsbereich, aber in allen Fällen wurde fürs Efz keine VA-Prüfung vorgenommen. Insofern muss ich ein „muss“ schon sehr bezweifeln und dass man bei der freien Beweiswürdigung von einem "muss" sprechen kann. Eher hat der Beamte nach den Umständen des Falles zu ermessen.
Der typische Fall: Die Urkunden fürs Efz müssten zum Vertrauensanwalt und dann nach der Heirat nochmals u.a. die Heiratsurkunde, zusammen leicht ein Jahr Überprüfungszeit nur dafür, insgesamt gehts dann auf (ehezerstörerische) zwei.

Naheliegend, dass man beides zusammenfasst und erst nach der Heirat die Urkunden prüfen lässt - so kenne ich das.
Naheliegend zudem, wenn insb. die Ledigkeit und Volljährigkeit  im Drittstaat Heiratsvoraussetzung ist und dort auch geprüft wird. Ansonsten wäre eine  Ledigkeit (-sbescheinigung) auch vom Vertrauensanwalt nicht prüfbar.

Oder würdest Du nach einer VA-Prüfung der Efz-Voraussetzungen dann umgekehrt auf die VA-Prüfung der Heiratsurkunde verzichten und ein Familienbuch anlegen – mal abgesehn davon, dass das der Botschaft/ABH wohl kaum reichen würde? Oder in jedem Fall beide Prüfungen verlangen?
Grüße
thom

Titel: Re: Heirat in Nigeria fragen zu FZF und EFZ
Beitrag von trixie am 05.08.2007 um 17:56:16

thom schrieb am 05.08.2007 um 17:44:20:
Eher hat der Beamte nach den Umständen des Falles zu ermessen.  

Wieso sollte der Standesbeamte eine Urkunde, deren Echtheit nicht feststeht als solche akzeptieren? Er könnte nie sicher sein, dass das was er bescheinigt auch richtig ist.

trixie

Titel: Re: Heirat in Nigeria fragen zu FZF und EFZ
Beitrag von Mikael321 am 05.08.2007 um 18:03:27

trixie schrieb am 05.08.2007 um 17:56:16:
Er könnte nie sicher sein, dass das was er bescheinigt auch richtig ist.
Auch wenn sich das ein wenig Provokant anhören sollte. Das kann er nie . Selbst nach gründlichster Überprüfung, kann er das nicht ! Auch zb. Apostillen, oder Vertrauensanwälte kann man in vielen Ländern dieser Erde kaufen. Eine 100 % Sicherheit, wie suggeriert, wird es nie geben.


Michael

Titel: Re: Heirat in Nigeria fragen zu FZF und EFZ
Beitrag von ronny am 05.08.2007 um 18:03:35
Hallo Thom,

der Fall wird sich in den seltensten Fällen in der Realität stellen, da deutsche EFZ im Ausland nicht so oft gefordert werden, wie umgekehrt. Von den Problemstaaten ist mir adhoc keiner geläufig, der ein deutsches EFZ fordert (Marokko mal ausgenommen).

Häufig wird bei einer Eheschließung auf jede deutsche Urkunde ausser der Geburtsurkunde verzichtet.

Aber, sollte es zu einer solchen Konstellation kommen, wäre meine Vorgehensweise so:

- Prüfung der Urkunden des ausl. Verlobten vor Ausstellung EFZ

- Eheschließung mit EFZ

- Im Einzelfall (je nach Staat) noch Prüfung der Heiratsurkunde durch VA

Bei den Problemstaaten macht die ganze Prüfung doch nur dann Sinn wenn ich mir erstmal vergegenwärtige, warum geprüft wird:

- weil der Familienstand vor der Ehe manipuliert wurde,

- weil eine Vorehe vorübergehend geschieden wurde,

- weil eine Identität manipuliert  wurde um  ggf. eine Vorgeschichte in DE zu verbergen,

- weil ggf. bei der Eheschließung selbst geschummelt wird (ist aber eher seltener der Fall).

Ob und in welchem Umfang eine Prüfung stattfindet, entscheidet allein die Behörde in DE , die eine Prüfung veranlasst, seltenst die Botschaft selbst.

Also:

Falls ein deutsches EFZ im Ausland tatsächlich verlangt werden sollte, dann darf das erst nach vorhergehender Prüfung ausgestellt werden, wenn der ausl. Verlobte aus einem Problemstaat kommt. Ich signalisiere ja mit der Ausstellung dass (formell ordnungsgemäße Eheschließung vorausgesetzt) ich die Prüfung der materiellen Eheschließungsvoraussetzungen bereits abgeschlossen habe.

Grüße
Ronny ;)

Titel: Re: Heirat in Nigeria fragen zu FZF und EFZ
Beitrag von thom am 05.08.2007 um 19:30:49
Hi ronny,
grundsätzlich kenne ich doch die ganze Problematik-ich wusste bisher nur nicht, dass so wenige der vielen Problemstaaten ein EFZ verlangen...wenigstens ein Problem hat man dann weniger.
Im Fall Nigeria hab ich auf die Schnelle zum EFZ-Erfordernis nichts gefunden, wenn der TE sich das ersparen will, sollte er ggf. auf ein EFZ verzichten und sein Geld für die Prüfung der Heiratsurkunde verwenden.

Vietnam verlangte ein EFZ, in jüngster Zeit wohl nur noch regional, und hier wurde das EFZ in meinem Erfahrungsbereich immer (und übrigens sehr oft auch die OLG-Befreiung bei Heirat hier!) ohne VA-Prüfung ausgestellt.
ZPO § 438 Absatz 1 gibt dafür offenbar doch genügend Speilraum her....

Auch wenn die Dokumentenanforderungen für die Eheschließung selbst und ein EFZ an sich die gleichen sind, das Selbe ist das trotzdem nicht. Würde die Heirat durchs VA-geprüfte EFZ durch D. automatisch anerkannt, hätte die Prüfung Sinn.  Wird sie danach automatisch erstmal nicht anerkannt, hat dieses Verfahren keinen Sinn und bedeutet immer (FZF) eine VA-Doppelprüfung mit schlimmen Folgen.

Schöne Grüße
thom

Titel: Re: Heirat in Nigeria fragen zu FZF und EFZ
Beitrag von thom am 07.08.2007 um 02:16:45

ronny schrieb am 05.08.2007 um 18:03:35:
Von den Problemstaaten ist mir adhoc keiner geläufig, der ein deutsches EFZ fordert (Marokko mal ausgenommen).  

Marokko, Philippinen, Vietnam, Kenia, Nepal, Sri Lanka...



Titel: Re: Heirat in Nigeria fragen zu FZF und EFZ
Beitrag von Saxonicus am 07.08.2007 um 10:06:47

thom schrieb am 07.08.2007 um 02:16:45:
Sri Lanka...  


Also ich habe zur Heirat nur meinen Pass vorlegen müssen, andere Dokumente waren nicht vonnöten.

Titel: Re: Heirat in Nigeria fragen zu FZF und EFZ
Beitrag von Pfirsichring am 07.08.2007 um 10:18:46

Zitat:
Kenia

fordert ebenfalls nur offiziel, man kann aber dann doch nur mit einer erweiterten Meldebescheinigung und deren Uebersetzung heiraten (und natuerlich ein paar anderer Dokumente).

Titel: Re: Heirat in Nigeria fragen zu FZF und EFZ
Beitrag von trixie am 07.08.2007 um 12:45:22

Pfirsichring schrieb am 07.08.2007 um 10:18:46:
fordert ebenfalls nur offiziel, man kann aber dann doch nur mit einer erweiterten Meldebescheinigung und deren Uebersetzung heiraten (und natuerlich ein paar anderer Dokumente).


In Mombasa ist nicht einmal eine Übersetzung notwendig. Die Kenianer können oft mehr deutsch, als man es vermuten würde.
Erweiterte Meldebescheinigung, Geburtsurkunde, Reisepass, das ganze ohne Übersetzung reicht oftmals aus. Genauso einfach wie in Dänemark.  ;)

trixie

Titel: Re: Heirat in Nigeria fragen zu FZF und EFZ
Beitrag von thom am 07.08.2007 um 13:36:22

Saxonicus schrieb am 07.08.2007 um 10:06:47:
Also ich habe zur Heirat nur meinen Pass vorlegen müssen, andere Dokumente waren nicht vonnöten.  
...vor 24 Jahren !! und dann hattest Du sogar noch erhebliche Zweifel:
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1122551030/21#21
aktuell scheint sogar ein EFZ für eine Heirat dort oder deren Anerkennung fast ausgeschlossen zu sein.
(auch VA-Prüfung der Ledigkeitsbescheinigungen nicht möglich)

Titel: Re: Heirat in Nigeria fragen zu FZF und EFZ
Beitrag von Harusi am 07.08.2007 um 14:22:31

trixie schrieb am 07.08.2007 um 12:45:22:
In Mombasa ist nicht einmal eine Übersetzung notwendig. Die Kenianer können oft mehr deutsch, als man es vermuten würde.
Erweiterte Meldebescheinigung, Geburtsurkunde, Reisepass, das ganze ohne Übersetzung reicht oftmals aus. Genauso einfach wie in Dänemark.  ;)

trixie


Da staune ich aber!Ich musste für die Hochzeit in 04/2007 in Mombasa sowohl ein EFZ,als auch eine übersetzte Meldebescheinigung vorlegen!(neben den anderen Papieren)

Offensichtlich wird das auch dort unterschiedlich gehandhabt! ;)


Titel: Re: Heirat in Nigeria fragen zu FZF und EFZ
Beitrag von thom am 07.08.2007 um 14:29:04

Harusi schrieb am 07.08.2007 um 14:22:31:
Ich musste für die Hochzeit in 04/2007 in Mombasa sowohl ein EFZ,als auch eine übersetzte Meldebescheinigung vorlegen!(

Wurde zuvor für das EFZ die Ledigkeitsbescheinigung etc. durch einen Vertrauensanwalt (und anschließend die Heiratsurkunde nochmals) überprüft?

Titel: Re: Heirat in Nigeria fragen zu FZF und EFZ
Beitrag von Harusi am 07.08.2007 um 14:51:43
Hallo thom!

Für die Papiere für das EFZ wurde keine Überprüfung gefordert.Jetzt im Zuge der FZF wurde eine Überprüfung der Hochzeitsurkunde(und sicher auch der anderen Urkunden meines Mannes) durch VA der Botschaft
veranlasst.

@trixie

Kann dir noch nicht antworten!Siehe Beiträge :-/

Titel: Re: Heirat in Nigeria fragen zu FZF und EFZ
Beitrag von ronny am 13.10.2007 um 14:55:21
Vom Thema abweichende Antworten wurden in dieses Thema verschoben.

i4a - Das Board » Powered by YaBB 2.4!
YaBB © 2000-2009. Alle Rechte vorbehalten.