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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> Kosten für Remonstration ?
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Beitrag begonnen von henrik2000 am 31.07.2007 um 16:07:22

Titel: Kosten für Remonstration ?
Beitrag von henrik2000 am 31.07.2007 um 16:07:22
Hallo zusammen.
Wir müssen remonstrieren, weil ein Schengenvisum für zwei Teenager (Kinder meiner Frau) nicht bewilligt wurde (telefonischer Bescheid ohne weiteren  Kommentar). Dazu meine Fragen:
- Kostet eine Remonstration generell Geld? (Sie haben ja schon 60 Euro pro Kopf verloren.)
- Meine eigene Ausländerbehörde riet telefonisch, in der Remonstration solle man für den Fall einer erneuten Ablehnung um einen "rechtsmittelfähigen Bescheid" bitten. Würde so ein "rechtsmittelfähiger Bescheid" die Kosten, die Dauer oder die schlechte Stimmung erhöhen?
- Es handelt sich um Teenager unter 18 - sind die als Remonstranten überhaupt zugelassen?
- In der Remonstration werden wir höflich Dutzende Gründe aufzählen, warum die Teenager überaus rückkehrwillig sind und ein Verbleib in Deutschland sie schlechter stellen würde. Ist es sinnvoll, wenn ich als Einladender diese Gründe selber nochmal höflich direkt an die Botschaft maile?
- Sollte die Remonstration von beiden Kindern oder von wem unterschrieben werden?
Bin dankbar für alle praktischen Erfahrungen mit einer Remonstration!
Henrik

Titel: Re: Kosten für Remonstration ?
Beitrag von trixie am 31.07.2007 um 17:31:28

henrik2000 schrieb am 31.07.2007 um 16:07:22:
- Kostet eine Remonstration generell Geld?  


Die Remonstration ist wie ein Widerspruch gegen einen Bescheid zu sehen und kostet nur das Porto um es zur Botschaft zu bringen.


henrik2000 schrieb am 31.07.2007 um 16:07:22:
- Meine eigene Ausländerbehörde riet telefonisch, in der Remonstration solle man für den Fall einer erneuten Ablehnung um einen "rechtsmittelfähigen Bescheid" bitten. Würde so ein "rechtsmittelfähiger Bescheid" die Kosten, die Dauer oder die schlechte Stimmung erhöhen?  


Ohne eine schriftliche Ablehung hast du kaum eine Möglichkeit zu remonstrieren. Die schriftliche Ablehnung erhöht die Kosten und die Dauer nicht. Ob die Botschaft gute oder schlechte Stimmung bei der Bearbeitung der Remonstration hat, ändert doch sicherlich nichts an deiner Absicht es zu tun.


henrik2000 schrieb am 31.07.2007 um 16:07:22:
- Es handelt sich um Teenager unter 18 - sind die als Remonstranten überhaupt zugelassen? - Sollte die Remonstration von beiden Kindern oder von wem unterschrieben werden?

Da beide Kinder minderjährig sind, muß der sorgeberechtigte Elternteil oder ein Bevollmächtigter die Remonstration unterschreiben.

trixie

Titel: Re: Kosten für Remonstration ?
Beitrag von henrik2000 am 31.07.2007 um 18:23:21
Trixie - Danke!

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