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Beitrag begonnen von manuelj am 14.07.2007 um 22:04:39

Titel: Krankenversicherung bei FZF
Beitrag von manuelj am 14.07.2007 um 22:04:39
Hallo,
könnt ihr mir bitte sagen, wie das mit der Krankenversicherung bei der FZF ist?. Meine Krankenkasse sagt, wenn meine Frau hier ist, kann sie den Antrag unterschreiben und bei mir mitversichert werden. - Ich denke aber, sie kommt gar nicht ins Land, ohne dass sie versichert ist. Könnt ihr mir sagen, wie die Vorgehensweise ist?
Danke
Manuel

Titel: Re: Krankenversicherung bei FZF
Beitrag von Saxonicus am 14.07.2007 um 22:26:44
Beim Familienzusammenführungsvisum seid Ihr ja bereits verheiratet
wenn er einreist und dazu braucht er keine Krankenversicherung vorweisen.

Etwas anderes wäre es, wenn Ihr erst hier in Deutschland heiraten wolltet, dann ist bis zur Eheschließung eine Versicherung erforderlich.  

Titel: Re: Krankenversicherung bei FZF
Beitrag von Reyhan am 14.07.2007 um 22:31:55
Manche Krankenkassen stellen auf Anfrage eine Bescheinigung aus, dass der oder die Betreffende nach Einreise familienversichert werden kann / wird.

Ist manchmal ganz hilfreich.

Reyhan

Titel: Re: Krankenversicherung bei FZF
Beitrag von Anemonecity am 15.07.2007 um 11:56:14
Hallo,

mein Mann musste bereits im laufenden FZF-Verfahren eine (Reise-)Krankenversicherung bei der Deutschen Botschaft vorweisen (gültig für zwei bis drei Monate), die aber bei der Einreise in Deutschland nicht weiter kontrolliert wurde.

Die Familienversicherung hatte ich hier bereits vorbereitet und nach Übersendung der Meldebescheinigung meines Mannes an die Krankenkasse erhielt er nach ca. 1 Woche bereits seine Versichertenkarte.

LG, Anemonecity

Titel: Re: Krankenversicherung bei FZF
Beitrag von jetflyer am 15.07.2007 um 12:50:24
Hi
Anemonecity´s Darstellung traf bei uns letztes Jahr auch zu, für die Ausfertigung des FZF Visums in Novosibirsk war eine KV erforderlich. Wir haben das Visum extra nur auf 30 Tg. ausstellen lassen statt der üblichen 3 Monate, damit wir nicht eine unnütz lange Reise KV benötigen. (3 Monate wären ca 100€ gewesen) Die Versicherungsbestätigung über die Familienversicherung in der GKV gab´s nämlich auch nur gegen Meldebescheinigung, ergo nicht vor der Einreise. Und da unsere ABH schnell und bürgernah arbeitet und die AE 1 Tag nach Einreise eingeklebt wurde, waren die 30 Tg kein Problem.

GRüße
Jetflyer


Titel: Re: Krankenversicherung bei FZF
Beitrag von manuelj am 15.07.2007 um 14:05:07
Hallo,
vielen Dank für Eure Infos. Ich habe gerade im www gesehen, dass es spezielle Krankenversicherungen für "ausländische Gäste" gibt, die ein Visum beantragt haben.
Anscheinend wird eine solche Krankenversicherung (für Schengenland, mit Deckungssumme über 30.000 Euro), wie ihr auch schon erwähnt habt, im Laufe des Visumsverfahrens (immer?) verlangt (ist bei uns bisher nicht der Fall:  der Vertrauensanwalt ist aber mit seinen Überprüfungen auch nach Monaten noch nicht fertig). Diese Versicherungen kann man auch abschließen, wenn der Versicherungsnehmer noch nicht in D eingetroffen ist.
Angebote habe ich von hansemerkur und vom ADAC gefunden, wobei hansemerkur wesentlich günstiger ist.
Manuel


Titel: Re: Krankenversicherung bei FZF
Beitrag von hge2001 am 15.07.2007 um 14:08:54

Anemonecity schrieb am 15.07.2007 um 11:56:14:
Hallo,

mein Mann musste bereits im laufenden FZF-Verfahren eine (Reise-)Krankenversicherung bei der Deutschen Botschaft vorweisen (gültig für zwei bis drei Monate), die aber bei der Einreise in Deutschland nicht weiter kontrolliert wurde.


Ich finde, dass die Botschaft, die sowas fordert, weit übers Ziel hinausschiesst.
Bei einem Ehegattennachzug, auf den ja in den meisten Fällen ein Rechtsanspruch besteht, sollte es der Botschaft egal sein, ob ein KV besteht oder nicht. Was passiert denn , wenn keine KV vorliegt ? kein Visum?... wohl kaum.

Natürlich sollte es im Interesse der Eheleute sein, dass der ausländische Partner vernünftig versichert ist.

gruss

hge, (von dessen Frau 2005 noch nicht mal fürs fiancee-visum eine KV verlangt wurde)



Titel: Re: Krankenversicherung bei FZF
Beitrag von Anemonecity am 15.07.2007 um 14:18:53
Hallo Manuelj,

wir hätten damals auch beim ADAC abschließen können; das wäre aber letztendlich sehr viel teurer gekommen, da die Originalpolice dann per UPS oder DHL zu meinem Mann geschickt werden hätte müssen.

Ich weiß zwar nicht, ob das für deine Frau möglich ist, aber für meinen Mann war der Abschluß der Versicherung vor Ort wesentlich günstiger als über ADAC und dann Versendung der Papiere.

Hat sich deine Frau denn bei einer örtlichen Agentur schon mal diesbezüglich informiert?

Gruß, Anemonecity

Titel: Re: Krankenversicherung bei FZF
Beitrag von hge2001 am 15.07.2007 um 14:20:15

manuelj schrieb am 15.07.2007 um 14:05:07:
Hallo,
vielen Dank für Eure Infos. Ich habe gerade im www gesehen, dass es spezielle Krankenversicherungen für "ausländische Gäste" gibt, die ein Visum beantragt haben.


Das kann man machen, aber ich möchte mal hier auf eine Lücke hinweisen:

Diese Versicherung für ausländische Gäste ist  für Touristen gedacht. Die AVBs (Allgemeine Versicherungsbedingungen) betonen bei dieser Versicherung immer den vorrübergehenden Aufenthalt des Gastes. Einreisen ... Schloss Neuschwanstein ... Ausreisen  :)

Dies kann man nun wahrlich nicht von jemandem behaupten, der mit einem FZ-Visum einreist.
Wenn man solch eine Versicherung abschliesst, solte man sich von der Direktion schriftlich bestätigen lassen, dass diese Versicherung auch für das FZ-Visum gilt. Wenn man dies nicht macht, könnte bei einem grösseren Leistungsfall die Versicherung jegliche Deckung verweigern und sie hätte grosse Chancen, damit vor Gericht durchzukommen.

Gruss

hge

Titel: Re: Krankenversicherung bei FZF
Beitrag von Ayse am 15.07.2007 um 14:33:17
Obwohl mein Mann immer noch in der Türkei lebt, ist er seit unserer Eheschließung vor über 2 Jahren bei meiner Krankenkasse mitversichert.
Mit der Bescheinigung und seiner (in Deutschland ausgestellten) Versicherungskarte kann er in seiner Heimat ärztliche Behandlung in Anspruch nehmen.

Titel: Re: Krankenversicherung bei FZF
Beitrag von hge2001 am 15.07.2007 um 14:36:40

Ayse schrieb am 15.07.2007 um 14:33:17:
Obwohl mein Mann immer noch in der Türkei lebt, ist er seit unserer Eheschließung vor über 2 Jahren bei meiner Krankenkasse mitversichert.
Mit der Bescheinigung und seiner (in Deutschland ausgestellten) Versicherungskarte kann er in seiner Heimat ärztliche Behandlung in Anspruch nehmen.


... soviel ich weiss, hat die GKV ein Sonderabkommen mit der Türkei. Dies gilt nicht für alle nicht EU-Staaten.

Gruss

hge

Titel: Re: Krankenversicherung bei FZF
Beitrag von Saxonicus am 15.07.2007 um 17:08:38
Dieses deutsch-türkische Sozialabkommen besagt, daß ein Familienmitglied welches hier in Deutschland lebt, die gesamte Familie in der Türkei beitragsfrei mitversichern kann. Der Familienbegriff wird in der Türkei wesentlich umfassender verstanden und betrifft somit auch die Eltern, Geschwister und deren Kinder.
In Deutschland kann man allerdings nur den Ehepartner und die Kinder mitversichern.
Ähnliche Abkommen bestehen auch noch mit anderen Ländern.
Guckst Du hier:  www.wams.de/data/2003/04/20/76239.html?prx=1

Titel: Re: Krankenversicherung bei FZF
Beitrag von Reyhan am 15.07.2007 um 19:52:24

Zitat:
Der Familienbegriff wird in der Türkei wesentlich umfassender verstanden und betrifft somit auch die Eltern, Geschwister und deren Kinder.  


Eltern ja, wenn Bedürftigkeit nachgewiesen wird .Geschwister und deren Kinder definitiv nein.

Diese Infos sind aus 02/ 2007 von einer der grossen deutschen , überregional tätigen Krankenkassen.

Basis ist das Sozialversicherungsabkommen u. a.mit der Türkei und den Staaten des ehemaligen Jugoslawiens.

Reyhan


Titel: Re: Krankenversicherung bei FZF
Beitrag von manuelj am 15.07.2007 um 21:55:40
@ Anemonecity :
danke für den Tipp.... auch wenn ich mir nicht wirklich vorstellen kann, dass es in Nigeria eine entsprechende Krankenversicherung gibt .. die müsste ja auch noch in D gelten ...  aber wir kriegen das raus ... :-)

und vielleicht genügt ja einfach ein fax der deutschen versicherungsgesellschaft oder des Versicherungsvertrags ...

lieben gruss
manuel

Titel: Re: Krankenversicherung bei FZF
Beitrag von manuelj am 15.07.2007 um 22:00:49
@hge:
das sind schon spezielle visum krankenversicherungen, die da angeboten werden. und es geht ja nur darum, überhaupt nach D reinzukommen , um dann zu meiner versicherung zu gehen, um dort den versicherungsantrag unterschreiben zu können.
gruß
manuel

Titel: Re: Krankenversicherung bei FZF
Beitrag von manuelj am 15.07.2007 um 22:27:02
@ hge:


Zitat:
finde, dass die Botschaft, die sowas fordert, weit übers Ziel hinausschiesst.
Bei einem Ehegattennachzug, auf den ja in den meisten Fällen ein Rechtsanspruch besteht, sollte es der Botschaft egal sein, ob ein KV besteht oder nicht. Was passiert denn , wenn keine KV vorliegt ? kein Visum?... wohl kaum.


die könnten schon einen Grund haben, darauf zu achten: Im positiven Sinn: aus Fürsorge für den Antragsteller,
aber auch aus Eigeninteresse (aus der Sicht des Staates): Wenn keine Krankenversicherung besteht, könnte im Krankheitsfall ja sonst auch der Staat via Sozialhilfe etc. zahlungspflichtig werden ...

Gruß
Manuel


Titel: Re: Krankenversicherung bei FZF
Beitrag von shibumi am 15.07.2007 um 23:28:21
Warum nicht die " Incomekrankenversicherung " über einen bekannten Auto-
mobilclub...oder einen anderen Anbieter.
Solange dauert das auch nicht, bis man dann hier geheiratet hat.
Der Betrag hierfür sollte wohl zu erübrigen sein !
Danach ist Partner/ in sowieso familienversichert .
LG, shibumi

Titel: Re: Krankenversicherung bei FZF
Beitrag von jetflyer am 16.07.2007 um 08:16:13
Nochmal zu den Incoming Versicherungen: Die sind, wie schon richtig beschrieben, für Ausländer gedacht, die nicht dauerhaft in D. leben (wollen)
z.B: Sprachstudenten, Touristen, etc.

Genau die Frage hatte ich auch vor Abschluss an die Gesellschaft gestellt. Man versicherte mir, das die Leistungsbereitschaft vom Aufenthaltstitel abhängt. Solange der Ehepartner "nur" das FZF Visum im Pass kleben hat mit max 3 Monaten Aufenthaltsdauer, ist es kein Problem für die Reise KV.
Erst wenn die AE im erteilt wird, handelt es sich um einen Daueraufenthalt und die Versicherung erlischt. Also erst die Bestätigung über die Anmeldung bei der GKV Familienversicherung nach Einreise in D. abwarten und dann die AE bei der ABH abholen.

GRüße

Jetflyer

Titel: Re: Krankenversicherung bei FZF
Beitrag von trixie am 16.07.2007 um 08:52:54

manuelj schrieb am 15.07.2007 um 22:27:02:
Wenn keine Krankenversicherung besteht, könnte im Krankheitsfall ja sonst auch der Staat via Sozialhilfe etc. zahlungspflichtig werden ...  


Erstens besteht immer das Recht der Familienversicherung und zweitens besteht bei deutsch-verheirateten nicht die Pflicht des gesicherten LU, so dass der Staat im Notfall immer aufkommen muß, evtl. sogar von der ersten Stunde in Deutschland an. Das Visum zur FZF kann IMHO nicht abgelehnt werden, wenn keine KV nachgewiesen ist.

trixie  

Titel: Re: Krankenversicherung bei FZF
Beitrag von pinky am 02.08.2007 um 20:50:36
Hallöchen zusammen,

habe alle Beiträge hier gelesen,bin aber trotzdem noch nicht schlau genug....

1.Wird in der Regel eine KV verlangt,bevor Visum zur FZF erteilt wird?

2.Gibt es ein Gesetz dazu?

3.Gibt es diesbezüglich eine KV?? Ich kenne nämlich auch nur die Incoming, die für Touristen ist!

4.Oder gibt es nur die Variante mit der Incoming KV und dann GKV bevor AE im Pass? Aber was ist dann, wenn doch vorher was passiert und man gar kein Rückflugticket hat?????Wie erklärt man denn das dann????

LG
Pinky

Titel: Re: Krankenversicherung bei FZF
Beitrag von trixie am 02.08.2007 um 22:02:57

pinky schrieb am 02.08.2007 um 20:50:36:
1.Wird in der Regel eine KV verlangt,bevor Visum zur FZF erteilt wird?

2.Gibt es ein Gesetz dazu?  


Obwohl manche Botschaft eine KV verlangt, ist das gesetzlich nicht vorgeschrieben. Aber liegt nun an dir, darüber zu diskutieren und die Visavergabe hinauszuzögern, oder eine KV abzuschließen um das Verfahren nicht in die Länge zu ziehen.


pinky schrieb am 02.08.2007 um 20:50:36:
3.Gibt es diesbezüglich eine KV?? Ich kenne nämlich auch nur die Incoming, die für Touristen ist!  

Grundsätzlich ist der Ehepartner mitversichert. Die Handhabung der KK ist aber unterschiedlich. Manche nehmen der Versicherungsbeginn ab Einreise nach Deutschland an, wenn die AE beantragt ist, manche wiederum nehmen das Datum der AE als Versicherungsbeginn an. Alternativ bietet sich da die Incoming Versicherung an.

trixie


Titel: Re: Krankenversicherung bei FZF
Beitrag von Wassermann am 03.08.2007 um 07:05:47
Der Ehepartner ist aber nur in einer gesetzlichen KV grundsätzlich mitversichert, da sollte man aufpassen.
Und die Frage, was passiert, wenn während der Einreise einer nichtversicherten Person etwas passiert, würde mich auch mal interessieren ...

Titel: Re: Krankenversicherung bei FZF
Beitrag von trixie am 03.08.2007 um 07:18:24

Wassermann schrieb am 03.08.2007 um 07:05:47:
Und die Frage, was passiert, wenn während der Einreise einer nichtversicherten Person etwas passiert, würde mich auch mal interessieren ...


Wenn jemand nicht versichert ist, dann muß er die angefallenen Kosten selber tragen; sofern er in der Lage ist. Ansonsten bleibt der Leistungserbringer auf seinen Kosten sitzen.  ;)

trixie

Titel: Re: Krankenversicherung bei FZF
Beitrag von pinky am 03.08.2007 um 20:55:00
Hallöchen nochmal,

hat jemand noch direkte Antworten zu Punkt 3. und 4. ??

Kennt jemand eine Versicherung, die eine private KV nur für "den Weg" bis hierher (und vielleicht noch eine Woche dazu....) macht, und die nicht für "Touristen" ist?

Mir bereitet nämlich das, was Jetflyer oben schon geschrieben hat, ein wenig Kopfzerbrechen. Nämlich wenn die Versicherung es im schlimmsten Falle hinter dann plötzlich doch anders sieht und einem "mutwillige Täuschung" unterstellen würde!?

Gibt es also noch eine andere,speziellere KV?

LG
Pinky

Titel: Re: Krankenversicherung bei FZF
Beitrag von trixie am 03.08.2007 um 21:08:24
@pinky

Warum fragst du nicht zuerst bei deiner KV nach, wie du am besten verfahren sollst, bevor du dich verrückt machst? Bei mancher gesetzlicher KV zählt bereits die Ankunft in Deutschland als Beginn des Daueraufenthaltes.

trixie

Titel: Re: Krankenversicherung bei FZF
Beitrag von pinky am 03.08.2007 um 21:40:09
Hay,

ich hatte bei meiner KV gefragt.Die Dame sagte mir nur, dass ich für die Reise wenn nötig schon eine PKV abschliessen müsste!

Mein Problem ist jetzt halt, wenn KV von Botschaft verlangt würde, wo und wie dann am schlauesten abschliessen, wegen des oben genannten Grundes.

Oder einfach besagte Incoming Versicherung für Touristen abschliessen, passieren tut dann ja eh nichts nach Murphys law ( und wenn doch halt pech gehabt...), und alle sind glücklich????

LGP

Titel: Re: Krankenversicherung bei FZF
Beitrag von trixie am 03.08.2007 um 22:02:50

pinky schrieb am 03.08.2007 um 21:40:09:
Oder einfach besagte Incoming Versicherung für Touristen abschliessen,

Wenn du die AE nicht sofort nach Ankunft beantragen möchtest und die Botschaft eine KV verlangt, ist sicherlich die bessere Lösung. Wenn die Ankunft in Deutschland nicht gerade am Freitag stattfindet, dann würde ich mir den Versicherungsabschluß sparen. Denn spätestens mit Erteilung der AE greift die Familienversicherung.


pinky schrieb am 03.08.2007 um 21:40:09:
Die Dame sagte mir nur, dass ich für die Reise wenn nötig schon eine PKV abschliessen müsste!  

Die Incoming-Versicherung gilt nur in Deutschland, bzw. in den EU-Länder, Lichtenstein, Norwegen, Island und der Schweiz. Somit ist ein Teil der Reise u. U. gar nicht abgesichert, bzw. versicherbar.

trixie

Titel: Re: Krankenversicherung bei FZF
Beitrag von pinky am 04.08.2007 um 14:08:36
Hay Trixie,

vielen Dank für Deine letzten Hinweise nochmal! Das waren schon wieder neue Aspekte, an die ich noch gar nicht gedacht hatte.

Werde dann jetzt mal abwarten, ob die Botschaft was verlangt.

Schönes WE
Pinky :-)


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