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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Brauche dringend einen professionellen Rat
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Beitrag begonnen von carabine am 13.07.2007 um 10:36:37

Titel: Brauche dringend einen professionellen Rat
Beitrag von carabine am 13.07.2007 um 10:36:37
Hallo alle zusammen,

dieses Forum wurde mir empfohlen. Bin neu hier und habe ein großes Problem.

Kurz:
Mein Mann (brasilianer) und ich sind seit letztes Jahr August getrennt. Er hatte direkt ne neue, die sofort schwanger geworden ist. Ich habe nach einige Zeit auch einen neuen Partner und bin nun schwanger. ich habe meine Jugendliebe wieder getroffen.
Nun bin ich vor paar Monaten ausgezogen und hab mich dann umgemeldet.
Beim Anwalt war ich auch zwecks Scheidung. Läuft alles.

fakt:
Mein Ex bekommt nun keine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung,weil wir ja getrennte Wohnsitze haben. Dadurch kann er seinen neuen Job bei einer großen Firma nicht antreten. Diese wollen diese Genehmigung nämlich als Voraussetzung.

Jetzt:
Er gibt mir die Schuld. Ich hätte das extra gemacht, damit er den neuen Job nicht machen kann. Er meint, ich hätte es mit ihm absprechen sollen usw.
Jetzt verlangt er, dass ich mich bei ihm anmelden soll, damit er diese Genehmigung bekommt. Falls ich das nicht mache, haut er ab. Er will dann nach Brasilien.

Was ist, wenn er abhaut...wie läuft das mit der Scheidung und wie läuft es mit der Vaterschaftsanerkennung? Er muss ja bestätigen, dass er NICHT der Vater meines Kindes ist.

Seine Freundin ist Brasilianerin und lebt in Scheidung. Sie kann ihn nicht helfen denke ich mal.
Es war nie meine Absicht, dass er hier raus soll.

Was soll ich tun? Oder was kann ich tun, um ihn vielleicht doch zu helfen?

danke für eure Hilfe.

Titel: Re: Brauche dringend einen professionellen Rat
Beitrag von Mick am 13.07.2007 um 10:57:02
Hi,
ich kann Dir jedenfalls schonmal sagen, was Du
auf keinen Fall tun solltest:
Melde Dich nicht pro forma bei ihm an und täusche
mit ihm eine eheliche Lebensgemeinschaft vor, da-
mit er eine NE bekommt. Da würdet Ihr Euch straf-
bar machen.

Titel: Re: Brauche dringend einen professionellen Rat
Beitrag von ronny am 13.07.2007 um 11:00:38

carabine schrieb am 13.07.2007 um 10:36:37:
Mein Ex bekommt nun keine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung,weil wir ja getrennte Wohnsitze haben. Dadurch kann er seinen neuen Job bei einer großen Firma nicht antreten. Diese wollen diese Genehmigung nämlich als Voraussetzung.  


Hallo,

daran bist nicht Du schuld, sondern es ist gesetzliche Folge der Trennung. Also lass Dir da keine grauen Haare wegen wachsen, es ist (nur) sein Problem.


carabine schrieb am 13.07.2007 um 10:36:37:
Jetzt verlangt er, dass ich mich bei ihm anmelden soll, damit er diese Genehmigung bekommt. Falls ich das nicht mache, haut er ab. Er will dann nach Brasilien.  


Wenn Du tatsächlich getrennt lebst, wäre die bloße Formalie der Anmeldung nicht ausreichend für die ABH. Wenn Du wahrheitswidrig eine Versöhnung angeben würdest, wäre die daraus resultierende Rechtsfolge eine Straftat (§ 95 AufenthG). Im Übrigen, Reisende soll man nicht aufhalten, wenn sie gehen wollen.


Zitat:
Was ist, wenn er abhaut...wie läuft das mit der Scheidung und wie läuft es mit der Vaterschaftsanerkennung? Er muss ja bestätigen, dass er NICHT der Vater meines Kindes ist.  


Die Scheidung ist auch so möglich, kann ggf. länger dauern als wenn er zustimmen würde, aber sie läuft trotzdem weiter.

Seine Zustimmung ist nicht erforderlich, nach der Geburt des Kindes kann von Dir, dem biologischen Vater und sogar vom Kind eine Anfechtung der rechtlichen Vaterschaft eingeleitet werden. dazu ist die Anwesenheit deines Ex nicht erforderlich.


carabine schrieb am 13.07.2007 um 10:36:37:
Oder was kann ich tun, um ihn vielleicht doch zu helfen?  


Nichts legales ;)

Grüße
Ronny ;)

Titel: Re: Brauche dringend einen professionellen Rat
Beitrag von Mikael321 am 13.07.2007 um 11:10:06

ronny schrieb am 13.07.2007 um 11:00:38:
daran bist nicht Du schuld, sondern es ist gesetzliche Folge der Trennung. Also lass Dir da keine grauen Haare wegen wachsen, es ist (nur) sein Problem.
Wenn SIE ihm gegenüber unterhaltspflichtig ist, auch Ihrs ! :)

Michael

Titel: Re: Brauche dringend einen professionellen Rat
Beitrag von carabine am 13.07.2007 um 11:14:18
Also kann ich nichts für ihn tun ohne mir dabei zu schaden? Dachte ich mir schon.

Tut mir ja irgendwie Leid, aber es nie meine Absicht.
Er hätte sich eher beim Anwalt oder so erkundigen sollen.

Aber dennoch kann er trotzdem hier bleiben, oder? Oder muss er raus, wenn er hier keine Arbeit hat und wir getrennt leben?

Er ist 1999 nach Deutschland gekommen. 16.01.2004 haben wir geheiratet. Unsere Ehe hat 2 1/2 Jahre gehalten. Dann die Trennung im August 2006.

Titel: Re: Brauche dringend einen professionellen Rat
Beitrag von maki am 13.07.2007 um 11:29:27

carabine schrieb am 13.07.2007 um 11:14:18:
Aber dennoch kann er trotzdem hier bleiben, oder?  

Ja, erstmal für ein Jahr, danach wird geprüft ob der LU geichert ist und falls ja wird die AE verlängert.

Titel: Re: Brauche dringend einen professionellen Rat
Beitrag von ronny am 13.07.2007 um 11:30:07

carabine schrieb am 13.07.2007 um 11:14:18:
Er ist 1999 nach Deutschland gekommen. 16.01.2004 haben wir geheiratet. Unsere Ehe hat 2 1/2 Jahre gehalten. Dann die Trennung im August 2006.  


Dann verstehe ich sein Problem nicht ;)

Falls ihm nichts anderes vorzuwerfen ist, dürfte ein eheunabhängiges Aufenthaltsrecht entstanden sein (siehe § 31 Abs. 1 AufenthG). Nur eine Niederlassungserlaubnis wird er so schnell nicht bekommen.

Grüße
Ronny ;)

Titel: Re: Brauche dringend einen professionellen Rat
Beitrag von carabine am 13.07.2007 um 11:30:39
Dann weiß ich gar nicht warum der so ein Theater macht.
Ok, den tollen JOb kann er vergessen. Aber er hat die Möglichkeit sich neue Arbeit zu suchen. Aber das will er wohl nicht.

Titel: Re: Brauche dringend einen professionellen Rat
Beitrag von ronny am 13.07.2007 um 11:33:48

carabine schrieb am 13.07.2007 um 11:30:39:
Aber das will er wohl nicht


Dann bekommt er langfristig ein Problem, denn sein weiterer Aufenthalt hängt dann (nach Ablauf des ersten Jahres nach der Trennung, nicht der Scheidung) davon ab, dass er seinen Lebensunterhalt selbst sichserstellen kann .

Falls er dann keine Arbeit hat und Sozialhilfe bezieht, liegt ein Grund vor, der zur Ausweisung führen kann.

Grüße
Ronny ;)

Titel: Re: Brauche dringend einen professionellen Rat
Beitrag von Muleta am 13.07.2007 um 11:33:48

carabine schrieb am 13.07.2007 um 11:14:18:
Er ist 1999 nach Deutschland gekommen. 16.01.2004 haben wir geheiratet. Unsere Ehe hat 2 1/2 Jahre gehalten. Dann die Trennung im August 2006.


dann hat er zumindest ein eigentständiges Aufenthaltsrecht, ggf. sogar die Möglichkeit, eine Niederlassungserlaubnis zu kriegen (vor der Heirat vermutlich Student oder etwas anderes?).

Muleta

Titel: Re: Brauche dringend einen professionellen Rat
Beitrag von carabine am 13.07.2007 um 11:45:48
Er bekommt aber die NIederlassung nicht, weil wir nicht zusammen leben.

Oder gibt es doch noch eine Lücke??

Titel: Re: Brauche dringend einen professionellen Rat
Beitrag von maki am 13.07.2007 um 11:51:28

carabine schrieb am 13.07.2007 um 11:45:48:
Oder gibt es doch noch eine Lücke??

Keine Lücke, er muss die Vorraussetzungen des §9 AUfenthG erfüllen.
Eine NE wegen §28 AufenthG (ehel. Lebensgemeinschaft mit einer Deutschen) scheidet aus.

Es liegt an ihm ob er mal eine NE bekommt oder nicht.

Titel: Re: Brauche dringend einen professionellen Rat
Beitrag von carabine am 13.07.2007 um 12:00:37
Warum liegt es an ihm? Er kann doch nichts machen diesbezüglich,oder?? Oder was soll er machen?

Titel: Re: Brauche dringend einen professionellen Rat
Beitrag von ronny am 13.07.2007 um 12:05:55

carabine schrieb am 13.07.2007 um 11:45:48:
Er bekommt aber die NIederlassung nicht, weil wir nicht zusammen leben.  


Sieh es mal so, er bekäme die NE auf absehbare Zeit auch nicht, wenn ihr jetzt wieder zusammenziehen solltet (mal unabhängig von den strafrechtlichen Aspekten).

Ich kann mir kaum vorstellen, dass eine ABH bei einer derart überraschenden Versöhnung nicht äusserst genau hinschauen würde, zumal er auch noch ein Kind mit der neuen Partnerin hat.

Der Zug NE ist (soweit keine anrechnenbaren Voraufenthalte vorliegen , richtig Muleta) erst mal auf absehbare Zeit wech PUNKT.

Grüße
Ronny ;)

Titel: Re: Brauche dringend einen professionellen Rat
Beitrag von maki am 13.07.2007 um 12:07:07

carabine schrieb am 13.07.2007 um 12:00:37:
Warum liegt es an ihm? Er kann doch nichts machen diesbezüglich,oder?? Oder was soll er machen?

Natürlich kann er was machen, zB. Arbeiten gehen, seinen LU selbst sicherstellen, keine Sozialhilfe beziehen, keine Starftaten begehen, etc. pp.
So wie alle anderen Ausländer eben auch...

Titel: Re: Brauche dringend einen professionellen Rat
Beitrag von carabine am 13.07.2007 um 12:12:29
Aber selbst wenn er Arbeit hätte usw., dann würde er die NE auch nicht bekommen. Weil Voraussetzung: Lebensgemeinschaft mit Ehefrau.
Da wir bald geschieden werden, hätte es auch sein können, dass sie ihm die NE wieder entzogen hätten? Wäre das auch möglich.

Dann hätte er ja nie die Chance auf eine NE gehabt nach unserer Trennung.

Finde es nur traurig. Ich dachte er könnte hier sein Leben weiterleben ohne mich. Komme mir irgendwie schuldig vor. Obwohl es eigentlich nicht stimmt.
Weiß auch nicht, warum ich diesen moralischen Konflikt habe. Ich mag ihn eben noch sehr, aber ich kann nichts für ihn tun.

Titel: Re: Brauche dringend einen professionellen Rat
Beitrag von ronny am 13.07.2007 um 12:23:31

carabine schrieb am 13.07.2007 um 12:12:29:
Dann hätte er ja nie die Chance auf eine NE gehabt nach unserer Trennung.


Genau richtig, weil die Trennung und nicht die Scheidung zählt.


Zitat:
Finde es nur traurig. Ich dachte er könnte hier sein Leben weiterleben ohne mich. Komme mir irgendwie schuldig vor. Obwohl es eigentlich nicht stimmt.
Weiß auch nicht, warum ich diesen moralischen Konflikt habe. Ich mag ihn eben noch sehr, aber ich kann nichts für ihn tun.


Es ist nicht Deine Verantwortung, hatte ich bereits eingangs geschrieben, er ist volljährig und für sich selbst verantwortlich, und shit happens PUNKT.

Grüße
Ronny ;)

Titel: Re: Brauche dringend einen professionellen Rat
Beitrag von carabine am 13.07.2007 um 12:39:15
ja, da hast du recht.

Danke für eure Hilfe. Sehr nett.

Titel: Re: Brauche dringend einen professionellen Rat
Beitrag von maki am 13.07.2007 um 12:56:33

carabine schrieb am 13.07.2007 um 12:12:29:
Dann hätte er ja nie die Chance auf eine NE gehabt nach unserer Trennung.  

Das stimmt nicht!

Jeder Ausländer, egal ob deutsch-verheiratet oder nicht, kann prinzipiell eine NE bekommen.
Deutsch-verheiratete haben's allerdings leichter.

Titel: Re: Brauche dringend einen professionellen Rat
Beitrag von carabine am 13.07.2007 um 13:05:16
Ja, aber er bekommt die NE nicht.
Und warum? weil wir getrennt sind.

Titel: Re: Brauche dringend einen professionellen Rat
Beitrag von fons am 13.07.2007 um 13:06:09
öhm:



8-)

Titel: Re: Brauche dringend einen professionellen Rat
Beitrag von maki am 13.07.2007 um 13:16:15

carabine schrieb am 13.07.2007 um 13:05:16:
Ja, aber er bekommt die NE nicht.
Und warum? weil wir getrennt sind.

Wenn du da noch ein "jetzt noch" einfügst, ungefähr so:
Ja, aber er bekommt die NE jetzt noch nicht.
Und warum? weil wir getrennt sind.


...sind wir uns einig ;)

Man bekommt im Leben nicht immer das was man will wenn man es will.

Hier eine kurze übersicht über die Vorraussetzungen, die jetzt für ihn gelten:

Zitat:
§ 9 Niederlassungserlaubnis

...
(2) Einem Ausländer ist die Niederlassungserlaubnis zu erteilen, wenn

  1. er seit fünf Jahren die Aufenthaltserlaubnis besitzt,
     
  2. sein Lebensunterhalt gesichert ist,
     
  3. er mindestens 60 Monate Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet hat oder Aufwendungen für einen Anspruch auf vergleichbare Leistungen einer Versicherungsoder Versorgungseinrichtung oder eines Versicherungsunternehmens nachweist; berufliche Ausfallzeiten auf Grund von Kinderbetreuung oder häuslicher Pflege werden entsprechend angerechnet,
     
  4. er in den letzten drei Jahren nicht wegen einer vorsätzlichen Straftat zu einer Jugend- oder Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten oder einer Geldstrafe von mindestens 180 Tagessätzen verurteilt worden ist,
     
  5. ihm die Beschäftigung erlaubt ist, sofern er Arbeitnehmer ist,
     
  6. er im Besitz der sonstigen für eine dauernde Ausübung seiner Erwerbstätigkeit erforderlichen Erlaubnisse ist,
     
  7. er über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt,
     
  8. er über Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet verfügt und
     
  9. er über ausreichenden Wohnraum für sich und seine mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Familienangehörigen verfügt.

...

Das ist nicht so unerreichbar...

Ehrlich gesagt verstehe ich das ganze Drama nicht ganz, dass der mögliche Arbeitgeber eine NE verlangt ist nicht die Schuld des Gesetzgebers und auch nicht eure Schuld weil eure Ehe nicht lange genug gehalten hat.

Gruß,

maki

Titel: Re: Brauche dringend einen professionellen Rat
Beitrag von carabine am 13.07.2007 um 13:38:11
bin jetzt verwirrt...
also kann er trotzdem versuchen die NE zu bekommen,auch wenn wir nicht zusammen leben.

Oder ist mit punkt 9 diese lebensgemeinschaft gemeint.

Titel: Re: Brauche dringend einen professionellen Rat
Beitrag von maki am 13.07.2007 um 13:42:57

Zitat:
also kann er trotzdem versuchen die NE zu bekommen,auch wenn wir nicht zusammen leben.

Versuchen kann er immer, er muss alle Punkte erfüllen, ob er sie jetzt schon erfüllt weiss ich nicht ;)


carabine schrieb am 13.07.2007 um 13:38:11:
Oder ist mit punkt 9 diese lebensgemeinschaft gemeint.

Nein, Punkt 9 bedeutet das er genügend Wohnraum für sich und seine bei ihm lebende Familie hat ;)




Titel: Re: Brauche dringend einen professionellen Rat
Beitrag von Mick am 13.07.2007 um 13:44:12
@carabine:

Was für einen Aufenthaltsstatus hatte er denn von 1999
bis zur Eheschließung?

Titel: Re: Brauche dringend einen professionellen Rat
Beitrag von inge am 13.07.2007 um 13:46:06

Zitat:
also kann er trotzdem versuchen die NE zu bekommen

Eine NE kann aufgrund einer bestimmten Rechtsgrundlage erteilt werden.
Bei deutsch-verheirateten ist das zB der § 28 Abs 2
Wer nicht dt-vh ist, bekommt seine NE in den allermeisten Fällen aufgrund des §9.
§9 und 28.2 haben andere Anforderungen (s.o.).

Deswegen wurde bereits mehrfach hier im Thread nach seinem Aufenthaltsstatus VOR der Ehe gefragt ...
(AE? zu welchem "Zweck" - zb Studium?)

Titel: Re: Brauche dringend einen professionellen Rat
Beitrag von carabine am 13.07.2007 um 13:47:46
er hat ne normale befristete aufenthaltsgenehmigung, die er alle 2 jahre immer verlängert müßte. eine arbeitsgenehmigung hat er unbefristet.

Titel: Re: Brauche dringend einen professionellen Rat
Beitrag von inge am 13.07.2007 um 13:50:26

Zitat:
er hat ne normale befristete aufenthaltsgenehmigung

a) nicht was er HAT, sondern was er SEIT 99 HATTE
b) "normale" AE gibt's nicht. Die sind alle "normal". Wichtig ist immer die Rechtsgrundlage. WARUM (zu welchem Zweck) wurde eine AE erteilt. Wer nach D kommt, muss ja einen Grund angeben. Aus welchem Grund ist er also ursprünglich nach D gekommen?

Titel: Re: Brauche dringend einen professionellen Rat
Beitrag von carabine am 13.07.2007 um 13:52:29
er hat eine ausbildung hier gemacht. dann hätte er nach der ausbildung gehen müssen.
ich weiß nicht genau was genau was er da hatte für ein visum.

Titel: Re: Brauche dringend einen professionellen Rat
Beitrag von inge am 13.07.2007 um 14:19:43

Zitat:
er hat eine ausbildung hier gemacht

Von 99 bis 2004? Lange Ausbildung. Ggfs STUDIUM?
Egal: Wenn AE für Ausbildung und seit 99 durchgehend rechtmäßig (!) hier, kann er voraussichtlich in 2-3 Wochen die NE nach §9 beantragen, da diese Zeiten dann zur Hälfte angerechnet werden. 99->2004 => 2.5 Jahre zzgl 3.5 Jahre AE nach 28 (oder auch 31 - ist egal) => 5 Jahre AE erfüllt.

Titel: Re: Brauche dringend einen professionellen Rat
Beitrag von carabine am 13.07.2007 um 14:45:38
Er hat erst die Ausbildung gemacht und danach fest bei dieser Firma gearbeitet.
Wird ihm dieses angerechnet?

Titel: Re: Brauche dringend einen professionellen Rat
Beitrag von inge am 13.07.2007 um 15:36:26

Zitat:
Er hat erst die Ausbildung gemacht und danach fest bei dieser Firma gearbeitet

Hört sich immer mehr nach "Sturm im Wasserglas" an.
Falls nicht noch irgendwas "ungewöhnliches" (oder gar nicht legales) an Fakten auftauchen sollte, könnte er mit hoher Wahrscheinlichkeit eine NE nach §9 beantragen und auch bekommen. Soll er also mal nich so rumjammern ;)

Titel: Re: Brauche dringend einen professionellen Rat
Beitrag von carabine am 13.07.2007 um 15:54:29
Ich weiß nur, dass er am Donnerstag bei der Behörde war und die geben den keins, weil wir nicht mehr zusammen wohnen.

An wem soll er sich nun wenden?


Titel: Re: Brauche dringend einen professionellen Rat
Beitrag von inge am 13.07.2007 um 16:01:15

Zitat:
An wem soll er sich nun wenden?

Jedenfalls nicht an seinen Frisör ...

Wie gesagt, da wir seinen bisherigen Status nur aus deinen "Erzählungen" kennen, ist es nicht klar, ob nicht noch irgendwas im Raum steht, was wir nicht wissen.
Außerdem (!) - falls für die 5 Jahre eine Anrechnung von Zeiten für die Ausbildung nötig ist - muss er noch 2-3 Wochen warten, da Zeiten des Aufenthalts zwecks eines Studiums oder einer Berufsausbildung erst im GEÄNDERTEN Gesetz zur Häfte angerechnet werden können. Und dieses Gesetz ist noch nicht in Kraft, weil der BuPrä noch nicht unterschrieben hat und weil's noch nicht "veröffentlicht" wurde. VERMUTLICH wird das aber in 2-3 Wochen erledigt sein.
Falls es denn so ist, soll er halt DANN zur ABH und eine NE nach §9 beantragen. Falls dann abgelehnt wird (Ablehnung bevozugt schriftlich) weiß man wenigstens wo genau das Problem liegt. Aktuell wird das nämlich nicht klar, da du leider (ist ja auch eher etwas, was er wissen muss) nicht 100% exakte Daten liefern kannst.

Vlt schlägst du ihm einfach mal vor, dass ER seinen Sachverhalt hier im Forum (mit Daten und Paragraphen) schildert. Sonst kommt's hier schnell zum allseits beliebten "Stille Post"-Spiel ...

Titel: Re: Brauche dringend einen professionellen Rat
Beitrag von carabine am 13.07.2007 um 16:03:21
Ja, du hast recht. Ich kenne mich mit den Kram nicht aus.

Ich weiß nur, dass er seit 99 hier ist und einen Aufenthalstitel hat. So hat er mir das erklärt vorhin.
Dann hat er eine Ausbildung bekommen,dann fest gearbeitet und dann haben wir geheiratet.

Ich werde ihm das mal vorschlagen.

Titel: Re: Brauche dringend einen professionellen Rat
Beitrag von Zeppelin am 13.07.2007 um 17:14:56

carabine schrieb am 13.07.2007 um 11:30:39:
Dann weiß ich gar nicht warum der so ein Theater macht...

Weil er eben Brasilianer ist...
Ein vergleichbares Problem hat seit geraumer Zeit eine gute Freundin von mir.

Aber was die Frirma, die ihn eigentlich einstellen will, da für ein Problem hat, kapiere ich nicht.
Solange er genug verdient kann er bleiben und bekommt nach einigen Jahren dann auch eine NE.

Sag Deinem Ex, er möge der Fa. nahelegen, sich z.B. mal bei i4a anzumelden um sich schlau zu machen.

Zeppelin

Titel: Re: Brauche dringend einen professionellen Rat
Beitrag von carabine am 16.07.2007 um 08:38:36
DIe Firma finanziert sein Studium und er hat paralell eine Festeinstellung dort. Die wollen die Gewissheit haben, dass er auch hier bleiben kann, bevor sie Geld in ihm investieren.

DAnn verstehe ich die Behörde aber nicht. Die hätten doch wissen müssen, dass er auch evtl so eine NE bekommt ohne das er mit mir zusammen lebt.

Titel: Re: Brauche dringend einen professionellen Rat
Beitrag von jetflyer am 16.07.2007 um 09:34:02

Zitat:
DAnn verstehe ich die Behörde aber nicht. Die hätten doch wissen müssen, dass er auch evtl so eine NE bekommt ohne das er mit mir zusammen lebt.


Naja, bei einer Behörde bekommt man normalerweise das, was man beantragt. Und wenn man auf dem Formular eine NE beantragt unter den Vorrauss. des §28 als dt.verh. , dann wird das entsprechend überprüft und ggf. gewährt bzw. abgelehnt. Für eine NE nach einem anderen § muß man ja auch andere Unterlagen einreichen und dem Sachbearbeiter schon beim Antrag mitteilen, was man denn erreichen will.

Ansonsten gilt wie eigentlich überall: Vorher schlau machen (z.B.: hier ;D ) oder die ABH zur Beratung kontaktieren und den "richtigen" Antrag stellen.

Liebe Grüße
Jetflyer

Titel: Re: Brauche dringend einen professionellen Rat
Beitrag von carabine am 16.07.2007 um 09:43:11
Ich versuche mich ja ein wenig schlau zu machen.
Nur irgendwie ist es ein bissel kompliziert bzw. finde ich hier keine richtige Antwort. Ich weiß, es fehlen auch Daten usw, aber habe schon paar Postings davor versucht zu schreiben, was er für Genehmigungen hatte.

Aber nur weil wir jetzt nicht mehr zusammen leben, kann es doch nicht sein, dass er die NE nicht bekommt. Und davor die ganzen Jahre, wo er hier war?

Titel: Re: Brauche dringend einen professionellen Rat
Beitrag von maki am 16.07.2007 um 09:51:19
carabine,

solange du uns nicht die Aufenthaltstitel samt §§ nennen kannst, bleibt das alles Spekulation hier.

Falls er Interesse an der NE/AE hat, sollte er vielleciht auch ein bisschen Infos rüberwachsen lassen bzw. sich drum kümmern.

Kann er sich hier anmelden bzw. kannst du diese Infos besorgen?

Gruß,

maki

Titel: Re: Brauche dringend einen professionellen Rat
Beitrag von carabine am 16.07.2007 um 10:46:23
Ja, das wäre gut, aber das Problem ist, dass er morgen der Firma sagen muss, ob er die NE bekommt oder nicht. Wenn er die nicht bekommt, dann hat er keine Arbeit. Er wäre dann arbeitslos. Und dann muss er ja eh raus, denke ich mal.

Voll der Teufelskreis :-)


Titel: Re: Brauche dringend einen professionellen Rat
Beitrag von carabine am 16.07.2007 um 12:19:52
Habe gerade mit der Behörde gesprochen.
Die Zeit ( 1999-2004) wird ihm nicht komplett angerechnet, weil er noch zum Teil Schüler war.
Und der Typ von der Behörde sagte, dass die große Firma ihn auch ohne NE nehmen würde. Er darf ja hier bleiben, solange immer nachgewiesen ist, dass er seinen Lebensunterhalt sichern kann.

Da hilft jetzt nur eins: Er sollte mit AG reden. Wenn sie ihn wirklich haben wollen, dann nehmen Sie ihn auch ohne NE.

Ich kann nichts für ihn tun. Ich habe mich umgemeldet und werde mich nicht mehr ummelden.

Titel: Re: Brauche dringend einen professionellen Rat
Beitrag von carabine am 16.07.2007 um 15:08:31
Hier der neueste Stand.

Er hat von der Firma eine Festeinstellung ohne Studium angeboten bekommen. In einem Jahr würde sein Studium anfangen und dann braucht er die NE.
Hat er eine Chance, da er einen Sohn hat, der die deutsche Staatsangehörigkeit hat? Oder zählt das nicht?

Titel: Re: Brauche dringend einen professionellen Rat
Beitrag von inge am 16.07.2007 um 15:30:24

Zitat:
da er einen Sohn hat, der die deutsche Staatsangehörigkeit hat? Oder zählt das nicht?

bringt nix


Zitat:
Die Zeit ( 1999-2004) wird ihm nicht komplett angerechnet, weil er noch zum Teil Schüler war.
[...]
In einem Jahr würde sein Studium anfangen und dann braucht er die NE

Abwarten bis neues Gesetz in Kraft tritt (voraissichtlich bald!) und dann neuen Antrag stellen. Mind. 4 Jahre können evtl zur Hälfte angerechnet werden, dann 2-3 Jahre AE nach 28 und damit ist er schon im 5-Jahres-Zeitraum -> Problem gelöst.

Titel: Re: Brauche dringend einen professionellen Rat
Beitrag von carabine am 16.07.2007 um 15:54:07
Danke für deine Auskunft! Danke!

Titel: Re: Brauche dringend einen professionellen Rat
Beitrag von carabine am 16.07.2007 um 16:21:35
@inge:

ach noch was.
Und was mit dem zusammenleben der Familienangehörigen. dazu zählt dann sein Sohn oder wie?

Titel: Re: Brauche dringend einen professionellen Rat
Beitrag von inge am 16.07.2007 um 16:55:19
Deutsches Kind (mit Sorgerecht?) -> sehr gute Chancen bleiben zu dürfen (außer BTM, etc), aber KEIN Bonus für NE (NE-Bonus NUR bei deutschen EHEPARTNER)

Titel: Re: Brauche dringend einen professionellen Rat
Beitrag von carabine am 16.07.2007 um 17:11:59
Ich bin ja schwanger, aber nicht von ihm.
Hoffentlich kommmt er nicht auf die Idee und sagt, dass das Kind von ihm ist.
dann muss ich das ja anfechten usw usw usw. Oh je...hoffe da werde ich dann kein Ärger bekommen. Soweit ich weiß, muss er ja zustimmen, dass er NICHT der Vater ist.

Titel: Re: Brauche dringend einen professionellen Rat
Beitrag von inge am 16.07.2007 um 17:18:34

Zitat:
Hoffentlich kommmt er nicht auf die Idee und sagt, dass das Kind von ihm ist

Wie ER?
Auf die Idee kommt das Gesetz - ganz automatisch.

Zitat:
§ 1592
Vaterschaft
Vater eines Kindes ist der Mann,

 1. der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist,
 2. der die Vaterschaft anerkannt hat oder
 3. dessen Vaterschaft nach § 1600d oder § 640h Abs. 2 der Zivilprozessordnung gerichtlich festgestellt ist.
...
§ 1599
Nichtbestehen der Vaterschaft
(2) § 1592 Nr. 1 und § 1593 gelten auch nicht, wenn das Kind nach Anhängigkeit eines Scheidungsantrags geboren wird und ein Dritter spätestens bis zum Ablauf eines Jahres nach Rechtskraft des dem Scheidungsantrag stattgebenden Urteils die Vaterschaft anerkennt; § 1594 Abs. 2 ist nicht anzuwenden. Neben den nach den §§ 1595 und 1596 notwendigen Erklärungen bedarf die Anerkennung der Zustimmung des Mannes, der im Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist; für diese Zustimmung gelten § 1594 Abs. 3 und 4, § 1596 Abs. 1 Satz 1 bis 3, Abs. 3 und 4, § 1597 Abs. 1 und 2 und § 1598 Abs. 1 entsprechend. Die Anerkennung wird frühestens mit Rechtskraft des dem Scheidungsantrag stattgebenden Urteils wirksam.

Ansonsten bleibt nur noch die förmliche Anfechtung nach §1600.

Titel: Re: Brauche dringend einen professionellen Rat
Beitrag von carabine am 17.07.2007 um 09:27:52
Ja, aber er ist ja nicht der biologische Vater. Und er muss zustimmen, dass er NICHT der Vater ist.
Nicht, dass er sagt, er wäre der Vater. Dann habe ich den Salat. Dann muss ich das anfechten. NA klasse dann.

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