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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> Abmeldung bei Ausländerbehorder wg. Umzug?!?
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Beitrag begonnen von iupi am 03.07.2007 um 09:41:12

Titel: Abmeldung bei Ausländerbehorder wg. Umzug?!?
Beitrag von iupi am 03.07.2007 um 09:41:12
Hallo! Ich beziehe eine Nierderlassungserlaubniss und ziehe in September ins Ausland.

Ich möchte wissen, was ich bei den entsprechenden Behörden bzw. Ämten machen soll?

Reicht es,  wenn ich mich bei der Meldeamt abmelde? oder soll/müss ich die Ausländerbehörde auch davon informieren?

Was ist das Verfahren hier?
Danke

Titel: Re: Abmeldung bei Ausländerbehorder wg. Umzug?!?
Beitrag von trixie am 03.07.2007 um 09:47:54
Wenn du deinen jetzigen Wohnort ins Ausland verlegst, dann mußt du dich nur beim Einwohnermeldeamt abmelden.

trixie

Titel: Re: Abmeldung bei Ausländerbehorder wg. Umzug?!?
Beitrag von maki am 03.07.2007 um 09:52:55
iupi,

wie lange hast du denn vor wegzubleiben?

Titel: Re: Abmeldung bei Ausländerbehorder wg. Umzug?!?
Beitrag von iupi am 03.07.2007 um 13:54:05
Ich werde 2 Jahren in Ausland sein.

Es ist nicht sicher ob ich nach Deutshland zurück komme. Deswegen denke ich soll ich diese Fristen beantragen, um die NE zu behalten.

Titel: Re: Abmeldung bei Ausländerbehorder wg. Umzug?!?
Beitrag von Grista am 04.07.2007 um 08:46:51
ja, du solltest eine Bescheinigung nach § 51 beantragen.
Dort kann dir eine Frist eingeräumt werden, wie lang du dich im Ausland aufhalten kannst, ohne das deine NE erlischt!!

Würde dir empfehlen, dich zur ABH zu begeben und dort Informationen einholen.

Grüße

Titel: Re: Abmeldung bei Ausländerbehorder wg. Umzug?!?
Beitrag von iupi am 04.07.2007 um 18:18:31
Danke!

Sorry das ich so eine Frage stelle  :-?, aber wozu die Bescheinigung? Ist das empfehlenswert?

Ich soll einfach mein Fall/situation schildern und nach eine Bescheinigung fragen, worauf steht, meine NE ist bis zum xx.xx.xxxx gültig?

Jetzt fehlt mir eine Frage ein: Sagen wir machen ich reise am 01.09.2007, meine NE ist bis zum März 2008. Muss ich dann 6 MOnaten in Ausland sein bevor ich nach Deutschland als Tuourist einreist? :-/

Ich habe Familie, Freunden un Bekannten und man weiß nicht, wann man vorbei zu Besuchen kommen möchten.

Titel: Re: Abmeldung bei Ausländerbehorder wg. Umzug?!?
Beitrag von inge am 04.07.2007 um 18:23:52

Zitat:
aber wozu die Bescheinigung? Ist das empfehlenswert?

Dann erlischt die NE nicht sofort bzw nach 6 Monaten.


Zitat:
Ich habe Familie, Freunden un Bekannten und man weiß nicht, wann man vorbei zu Besuchen kommen möchten.

Auch ohne NE oder AE hast du ja immer noch den USA-Bonus. Solange die NE/AE gültig ist, kannst du kommen wann und wie lange du willst. Wenn nicht mehr gültig, halt nur noch 90 Tage innerhalb von 6 Monaten.

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